Gaskrise: Vorschläge für mehr Biogas bei Strom, Wärme und Verkehr
Die Bioenergiebranche zeigt in einem Positionspapier auf, an welchen Schrauben die Bundesregierung jetzt drehen muss, damit Biogas sein Potenzial als Ersatz für russisches Erdgas entfalten kann.
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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat in einem digitalen Pressestatement zur aktuellen Gaslage angekündigt, dass neben weiteren Maßnahmen auch eine kurzfristige Ausweitung der Biogasproduktion zu den Plänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gehört, um den Bedarf an russischem Erdgas kurzfristig zu reduzieren. Zur Sicherung der Gasversorgung im kommenden Winter sollen laut den Aussagen des Wirtschaftsministers per Verordnung Begrenzungen der jährlichen Maximalproduktion ausgesetzt werden. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie kommentiert: „Es ist ein mutmachendes und erfreuliches Signal aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Wie bereits in den vergangen Wochen wiederholt betont, kann und will die Bioenergiebranche durch eine kurzfristige Ausweitung ihrer Produktion die Situation auf dem Gasmarkt bereits im kommenden Winter entschärfen.“
Konkrete Vorschläge für mehr Biogas
Um möglichst viele Fesseln der Branche zu lösen, also die angesprochene maximale Leistungsfähigkeit zu ermöglichen, sind laut Rostek vor allem Erleichterungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie im Bau- und Genehmigungsrecht nötig. Somit ließen sich kurzfristig etwa 20 % im aktuellen Biogasanlagenbestand zusätzlich mobilisieren. Dies entspräche insgesamt 19 Mrd. Kilowattstunden Gas bzw. 7 Mrd. kWh Strom zuzüglich Wärmeerzeugung, was knapp 4 % der russischen Erdgasimporte vor Ausbruch des Kriegs in der Ukraine bzw. dem Stromverbrauch von zwei Millionen Haushalten entspricht.
Hierfür sollten regulatorische Einschränkungen für eine Erhöhung der Energieproduktion kurzfristig und befristet ausgesetzt werden. Was sich genau ändern müsste, hat das Hauptstadtbüro in einem Positionspapier aufgeführt. Die wichtigsten Vorschläge betreffen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Baugesetzbuch (BauGB) sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG):
EEG: Die Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge (Höchstbemessungsleistung) wird kurzfristig und befristet ausgesetzt.
EEG: Der Mindestgülleanteil für den Güllebonus darf befristet unterschritten werden.
BauGB: Die Begrenzung von baurechtlich privilegierten Anlagen auf eine Gaserzeugung von 2,3 Million Normkubikmeter Biogas pro Jahr darf befristet überschritten werden.
BImSchG: Eine vorübergehend erhöhte Gaserzeugung muss für einen befristeten Zeitraum nicht neu genehmigt werden.
EEG: Die Obergrenzen für Güllekleinanlagen werden dauerhaft angehoben.
EEG: Die Vergütungsabsenkung für Anlagen mit einer Bemessungsleistung von über 5 Megawatt wird befristet ausgesetzt.
Ergänzende Maßnahmen
Ergänzende Maßnahmen können im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG), im EEG sowie in der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ergriffen werden:
EEG: Die Obergrenze für den Anteil von Mais am Einsatzstoffmix wird vorübergehend ausge- setzt.
EEG und Fachrecht (AwSV, TA-Luft, Düngeverordnung): Die Anforderungen an die Gärprodukt- lagerung werden den Anforderungen an die Lagerung von Gülle gleichgesetzt, die Vorgaben zur hydraulischen Mindestverweilzeit werden vorübergehend gelockert.
4. BImSchV: Die Begrenzung von baurechtlich genehmigten Anlagen auf eine Gaserzeugung von 1,2 Million Normkubikmeter Biogas pro Jahr darf befristet überschritten werden.
UVPG: Die Pflicht zur Vorprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird befristet ausgesetzt.