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Gasmangel: Bundesrat stimmt Gesetz für Ersatzkraftwerke zu

Mit dem Gesetz dürfen befristet zusätzliche Kapazitäten zur Stromerzeugung mit Stein- und Braunkohle sowie Mineralöl zur Verfügung gestellt werden.

Lesezeit: 4 Minuten

Nur einen Tag nach der Beschlussfassung des Bundestages hat der Bundesrat am 8. Juli 2022 einem Gesetz zugestimmt, das die Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage vorsieht. In einer begleitenden Entschließung fordern die Länder insbesondere Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern und zur Sicherung der Versorgungssicherheit.


Nutzung von Reservekraftwerken

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Das Gesetz ermöglicht es, dem Strommarkt durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz befristet zusätzliche Kapazitäten zur Stromerzeugung mit Stein- und Braunkohle sowie Mineralöl zur Verfügung zu stellen.

Dazu können Kraftwerke genutzt werden, die derzeit nur eingeschränkt verfügbar sind, demnächst stillgelegt würden oder sich in einer Reserve befinden. Dies soll die Gasverstromung soweit wie möglich ersetzen, um Erdgas einzusparen.

Außerdem schafft das Gesetz eine Verordnungsermächtigung, um im Falle einer Gefährdung des Gasversorgungssystems sehr schnell den Einsatz von Gaskraftwerken beschränken und dadurch den Gasverbrauch in der Stromerzeugung noch weiter senken zu können.

Hilfen für Gasunternehmen

Änderungen am Energiesicherungsgesetz aus Mai 2022 ermöglichen bereits eine Treuhandverwaltung oder Enteignung von Unternehmen der kritischen Infrastruktur. Das nunmehr verabschiedete Gesetz erleichtert nun auch den Einstieg des Bundes bei strauchelnden Gasimporteuren.

Es ermöglicht zudem, die steigenden Kosten der Gasbeschaffung durch ein Umlagesystem auf alle Gasverbraucher zu verteilen. Die Bundesregierung wird insofern ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung einen durch eine saldierte Preisanpassung finanzierten finanziellen Ausgleich vorzusehen. Voraussetzung ist, dass eine erhebliche Reduzierung der Gasimportmengen nach Deutschland unmittelbar bevorsteht oder von der Bundesnetzagentur festgestellt worden ist.

Eine vergleichbare Regelung hat die Bundesregierung für die der Gasebene nachgeordnete Marktebene der Fernwärme bereits getroffen. Dieser Verordnung hat der Bundesrat am 8. Juli 2022 ebenfalls zugestimmt.

Schutzschirm für energiewirtschaftliche Lieferkette

In der Entschließung bringt der Bundesrat seine Sorge über die sich verschärfende Gasmarktkrise zum Ausdruck. Er bittet die Bundesregierung, kurzfristig alle notwendigen Schritte zur Stabilisierung der Versorgungssicherheit zu unternehmen und insbesondere die Einführung eines Schutzschirms für die komplette energiewirtschaftliche Lieferkette zu prüfen. Um Härten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden, solle zudem ein befristetes Moratorium für Strom- und Gaspreise geprüft werden.

Mineralölverband begrüßt Schritte

„Die eingebrachten Änderungen unter anderen am Energiesicherungsgesetz und am Bundes-Immissionsschutzgesetz können dazu beitragen, dass bedeutende Gaseinsparungen im Raffineriebereich kurzfristig realisiert werden können. Die Regierung kann jetzt Vorschriften erlassen, die die Umstellung von Raffinerieprozessen vom absehbar knappen Erdgas auf andere Energieträger wie Flüssiggas oder Heizöl ermöglichen. Das bedeutet ein kurzfristig umsetzbares Sparpotenzial in der Größenordnung von 0,4 % des deutschen Erdgasverbrauchs“, sagt Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbandes en2x. Das sei eine gute und notwendige Entscheidung, die helfen kann, die Gasspeicher schneller zu füllen und die angespannte Versorgungslage etwas zu verbessern.

Jetzt komme es darauf an, dass diese neuen rechtlichen Möglichkeiten umgehend genutzt werden und die lokalen Genehmigungsbehörden die emissionsrechtlichen Ausnahmen oder Abweichungen so schnell wie möglich genehmigen, führte Küchen weiter aus.

Lies für Tempolimit

Der Niedersächsische Energie- und Klimaschutzminister Olaf Lies hat am Freitag im Rahmen der Bundesratsdebatte über Klimaschutz und Versorgungssicherheit seine Forderung nach einem Tempolimit auf deutschen Autobahnen bekräftigt. „ Wir müssen mit Blick auf die Herausforderungen im kommenden Herbst und Winter nicht nur darüber nachdenken, wie wir Gas einsparen können, sondern Energie insgesamt. Wir brauchen ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen - allein schon als Signal gegen Maßlosigkeit und Verschwendung und für einen bewussteren Umgang mit unseren Ressourcen“, forderte der Minister. Ein Tempolimit für Deutschland werde die Welt nicht retten. „Aber es sei ein Symbol, dass wir gemeinsam unseren Beitrag leisten können und wollen und dass wir gemerkt haben, dass es so nicht weitergeht."

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