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Ausbau der erneuerbaren Energien

Gefahr der Stromlücke wird immer größer

Ab dem Jahr 2023 lässt sich laut EUPD Research nicht mehr durch Importe decken. Das Problem wird verschärft, wenn tausende Solar- und Windenergieanlagen vom Netz gehen.

Lesezeit: 4 Minuten

Marktforscher sehen die Gefahr, dass sich der Ausstieg aus der Kohleverstromung um viele Jahre verzögert. Das ergebe sich zwingend, wenn eErneuerbare Energien, d.h. Photovoltaik und Windenergie sowie ergänzende Speicherkapazitäten, nicht zeitnah deutlich schneller ausgebaut würden. Bereits in zwei Jahren sei mit einer erheblichen Unterdeckung des Strombedarfs in Deutschland zu rechnen, ergaben Analysen von EUPD Research, die zur heutigen Sitzung des Klimakabinetts im Kanzleramt veröffentlicht wurden.

Gefahr wächst ab 2022

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Eine bereits 2022 aufreißende Stromlücke wird sich nach Berechnungen von Bonner Marktforschern nur im ersten Jahr durch Stromimporte aus dem Ausland vollständig ausgleichen lassen. „Bereits im Jahr 2023 wird der europäische Stromverbund die Stromlücke nicht mehr schließen können. Die Laufzeitverlängerung von Kohlekraftwerken wird dann unausweichlich,“ sagt Dr. Martin Ammon, Geschäftsführer von EUPD Research. 2023 werde die Stromlücke bereits nahezu 100 Milliarden Kilowattstunden betragen. Das entspräche fast einem Fünftel des zu diesem Zeitpunkt erwarteten Strombedarfs. Der simulierte Importbedarf an Strom aus dem europäischen Ausland steigt in der Spitze für das Jahr 2023 zeitweise bis auf 30 GW.

BSW fordert Aus- statt Rückbau der Solarenergie

„Die Bundesregierung rennt sehenden Auges in eine Stromlücke. Trotz wiederholter und zahlreicher Warnungen aus der Wissenschaft ignoriert sie den wachsenden Strombedarf infolge einer zunehmenden Verstromung der Mobilität und Wärmeversorgung. Deutliche Nachbesserungen am derzeit im Bundestag verhandelten Gesetzesentwurf zum EEG 2021 sind unverzichtbar“ warnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW). Sie seien jetzt die letzte Gelegenheit, um eine Laufzeitverlängerung von Kohle- oder Atommeilern zu vermeiden. Denn vor der Bundestagswahl werde es keine weiteren Gesetzesänderungen mehr geben und ein mögliches Gegensteuern in der nächsten Legislaturperiode käme zu spät.

Auch eine Mehrheit des Bundesrates scheint das inzwischen erkannt zu haben. Sie forderte im November den Bundestag auf, die neu installierte Photovoltaik-Leistung von derzeit rund 4 bis 5 Gigawatt auf 10 Gigawatt im Jahr anzuheben. Eine klare und parteiübergreifende Mehrheit der Ministerpräsidenten sprach sich zudem dafür aus, zahlreiche Marktbarrieren aus dem aktuellen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) zu streichen.

„Geschieht das nicht, so droht nahezu einer halbe Million älterer Solarstromanlagen das vorzeitige Aus, während die Laufzeit von Klimakiller-Kraftwerken um Jahre verlängert werden dürfte. Das stößt nicht nur tausende Klimaschutz-Pioniere vor den Kopf, sondern auch die Bürger“, so Körnig.

Auch Windräder sind bedroht

Auch bei der Windenergie droht nach Ansicht der Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit Beginn des Jahres 2021 ein massiver Rückbau, wenn in der laufenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) keine verlässliche Anschlussregelung beschlossen wird. Die DUH appelliert an das Bundeskabinett, in der heutigen Sitzung Regelungen zum Weiterbetrieb von Windanlagen zu beschließen, die das Ende der bisherigen Förderdauer erreicht haben. Dies wäre das entscheidende Signal für Bundestag und Bundesrat, eine solche Förderung noch vor Jahresende in der EEG-Novelle zu verabschieden. Wegen der niedrigen Strompreise haben ältere Anlagen am freien Markt derzeit keine Chance.

„Wenn es bis Ende des Jahres nicht gelingt, älteren Windenergieanlagen Planungssicherheit für mindestens drei Jahre zu geben, verlieren wir diese Anlagen“, warnt DUH-Bundesgeschäftsführer

Sascha Müller-Kraenner. Die vorgeschlagene einjährige Erstattung des Börsenstrompreises reiche nicht aus, um die Anlagen vor dem Abbau zu retten. Die nächsten drei Jahre müssten genutzt werden, um langfristige Lösungen für den Weiterbetrieb zu entwickeln.

Eine solche langfristige Lösung könnten laut DUH Differenzverträge sein. Hierbei wird ein Zielwert für den Erlös vereinbart. Liegt der Marktwert darunter, erhält der Anlagenbetreiber die Differenz vom Netzbetreiber. Liegt er darüber, zahlt der Anlagenbetreiber den Betrag an den Staat zurück. Damit erhielten die Anlagenbetreiber die notwendige Planungssicherheit – die Kosten für Verbraucher würden gleichzeitig minimiert.

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