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Anklageschrift unzureichend

Gericht stellt Verfahren gegen mutmaßlichen Windkraftbetrüger Holt ein

Der wegen Betrug beim Bau von Windkraftanlagen angeklagte Hendrik Holt muss nicht ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft legt dagegen aber Beschwerde ein.

Lesezeit: 2 Minuten

Der mutmaßliche Windkraftbetrüger Hendrik Holt hat vor dem Landgericht Osnabrück einen juristischen Teilerfolg erzielt: Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet, hat die 7. Kleine Strafkammer ein Verfahren gegen den Jungunternehmer eingestellt, in dem er im Oktober noch zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war.

Holt soll einen Grundstücksmakler und einen Notar sowie ein Unternehmen aus dem Windenergiesektor um insgesamt etwa 600.000 € betrogen haben. Der 30-Jährige bestritt die Vorwürfe in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Meppen und ging gegen die Verurteilung in Berufung.

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Die Richter der nächsten Instanz stellten nun fest, dass "keine wirksame Anklageschrift der Staatsanwaltschaft" vorliege, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts der "NOZ". Die Richter hielten unter anderem fest, dass Holt den Vertrag mit dem Düsseldorfer Unternehmen gar nicht selbst unterschrieben habe.

Die Argumente der Staatsanwaltschaft dafür, dass Holt dennoch hinter dem mutmaßlichen Betrug stecke, überzeugten die Richter nicht. Sie stellten das Verfahren deswegen gänzlich ohne weitere Verhandlung ein. "Das Urteil aus erster Instanz entfaltet in einem solchen Fall keine Wirkung mehr", zitiert die "NOZ" einen Sprecher des Landgerichts.

Die Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, man habe zumindest gegen Teile des Einstellungsbeschlusses sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht in Oldenburg eingereicht. Eine Entscheidung stehe noch aus. Holts Anwalt Thomas Klein zeigte sich indes zufrieden mit der Einstellung. Er sagte der "NOZ": "Die Staatsanwaltschaft hätte sich besser auf die wesentlichen und eingestandenen Vorwürfe konzentrieren und zügig anklagen sollen, statt einen strittigen Nebenkriegsschauplatz beim Amtsgericht Meppen zu eröffnen."

Wegen der hauptsächlichen Vorwürfe sitzt Holt nach seiner Festnahme im April weiter in Untersuchungshaft. Er soll gemeinsam mit anderen Beschuldigten mindestens fünf Unternehmen aus dem Windenergiesektor um mehr als 10 Mio. € betrogen haben. Mittels mehr als 1.000 gefälschter Unterschriften sollen Geschäftspartner bewusst über die Realisierbarkeit von Windpark-Projekten in Deutschland getäuscht worden sein.

Holt hatte diese Vorwürfe bei einer Vernehmung Ende November eingeräumt, berichtete die "NOZ". Die Ermittler bewerten die Einlassung als glaubhaft. Im Frühjahr 2021 soll zumindest in Teilkomplexen des umfangreichen Verfahrens Anklage erhoben werden.

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