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Geteiltes Echo zum geplanten Klimaschutzgesetz

Schon fast hektisch wirkt die Reaktion der Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz. Verbände fordern jetzt aber auch Taten.

Lesezeit: 4 Minuten

Nach über einem Jahr der Pandemiebewältigung rückt das Thema Klimaschutz wieder in das Zentrum der Bundesregierung. Auslöser ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Teile des aktuellen Klimaschutzgesetzes für nicht verfassungskonform erklärt hatte. Sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich in die Debatte eingeschaltet: „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Klimaneutralität, etwa beim nationalen Kohleausstieg und beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir planen, die Ziele des Gesetzes weiter zu konkretisieren und fortzuentwickeln“, sagte die Kanzlerin beim Petersberger Klimadialog in dieser Woche.

Merkel verkündet höhere Ziele

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Das Bundesverfassungsgericht hat laut Merkel in einem „wegweisenden Urteil“ der Regierung zur Aufgabe gemacht, beim Klimaschutz die Generationengerechtigkeit stärker in den Blick zu nehmen und den Weg zur Klimaneutralität konkreter zu beschreiben. „Wir werden daher unser nationales Minderungsziel für 2030 um zehn Prozentpunkte auf 65 Prozent anheben und zugleich bereits 2045 Klimaneutralität anstreben. Das bedeutet für uns auch, dass wir unsere Sektorziele anpassen müssen“, sagte sie.

BUND fordert Gesetz noch in dieser Legislaturperiode

Anlässlich des Petersberger Klimadialogs forderte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), dass Deutschland auf den Pfad der Einhaltung des 1,5 Grad-Zieles geführt werden müsse – und das schnellstmöglich. „Die Bundesregierung ist es der Bevölkerung und kommenden Generationen schuldig, noch in dieser Legislaturperiode ein Klimaschutzgesetz auf den Weg zu bringen, das den Namen wirklich verdient“, fordert BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock. Ein Ausstieg aus der Kohle bis spätestens 2030 und aus fossilem Gas bis 2035 sind unerlässlich. Atomkraft ist dabei keine Alternative, sondern als Gefahr für Mensch und Umwelt ebenso abzulehnen. Bis 2030 müssten die erneuerbaren Energien auf 80 % ambitioniert ausgebaut werden. Pauschale Abstandsregeln von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung müssten fallen, zugleich sei mehr Personal in Genehmigungsbehörden nötig. Neben einer Solaroffensive inklusive einer Solarpflicht für jedes Dach bei Um- und Neubaufordert der BUND im Verkehrsbereich unter anderem ein generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen und ein Moratorium für die Planung und den Bau von Bundesfernstraßen.

UFOP fordert konkrete Maßnahmen

Die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) begrüßt den Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG). Die UFOP kritisiert, dass sich die Politik in den Zielvorgaben zum Teil überbietet, aber dieses Engagement sich nicht in den notwendigen Maßnahmenkonzepten widerspiegelt. Hier bleiben nicht nur die Probleme, sondern auch die bisher nicht genutzten Erfüllungsoptionen bestehen. Die UFOP appelliert daher an den Bundestag mit dem in Kürze zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote diese erste Gelegenheit zu nutzen in diesem Sinne ein Signal zu setzen. Die Vorbehalte gegen nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse müssten endlich revidiert, sondern deren nachhaltiges Potenzial gehoben werden. Mit dem THG-Quotengesetz habe die Bundesregierung ein inzwischen international kopiertes Konzept geschaffen, in dem eine Treibhausgasminderungsverpflichtung technologie- und rohstoffoffen vorgegeben wird. Die Ausgestaltung und Beschlussfassung müssen sich an dem erhöhten Ambitionsniveau des Klimaschutzgesetzes orientieren.

Die UFOP unterstreicht, dass es wenig sinnvoll sei, die Ziele zu erhöhen ohne Änderung der Maßnahmen, diese auch erreichen zu können. Deshalb müsse der Anstieg der THG-Quotenverpflichtung verstetigt und eine Mehrfachanrechnung von Strom ausgeschlossen werden, fordert der Verband. Die mehrfach- und damit virtuelle Anrechnung von Strom auf die THG-Quotenverpflichtung widerspreche dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, betont die UFOP. Ebenso müsse die Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse von 4,4 auf 5,3 % angehoben werden, gemäß dem von der Bundesregierung bei der EU vorgelegten Nationalen Energie- und Klimaplan. Die UFOP stellt klar, dass es sich hier nicht um eine Zielerfüllungsquote, sondern um die Erweiterung eines Mengenkorridors handele, der unter diesem Prozentsatz flexibel ausgeschöpft werden könne.

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