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Göppel: „Kleine Akteure werden verdrängt!“

Die Sonderregelungen des Bundeswirtschaftsministeriums zur Ausschreibung von Windenergieanlagen reichen nach Ansicht des CSU-Bundestagsabgeordneten Josef Göppel nicht aus.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) will Bürgerenergie-Gesellschaften im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beim Bau von Windparks besser stellen. Sie sollen

auch ohne immissionschutzrechtliche Genehmigung an den geplanten Ausschreibungen um die Förderhöhe teilnehmen können. Einzige Bedingung: Sie müssen Pachtverträge für die Fläche und ein Windgutachten vorlegen. „Zusammen mit der Erstsicherheit bedeutet das aber immer noch Kosten von rund 100 000 Euro je Windkraftanlage“, kritisiert der CSU-Bundestagsabgeordnete Josef Göppel.


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Er hält die Sonderregelung für einen wichtigen Schritt in Richtung Bürgerenergie, sieht aber nach wie vor die Gefahr einer Verdrängung von kleinen Akteuren. Denn große Anbieter könnten das Risiko bei der Ausschreibung auf mehrere Projekte verteilen, wenn sie einen Zuschlag verpasst haben. Örtliche Energiegenossenschaften mit nur einem Projekt schaffen das dagegen nicht. „Unter diesen Umständen finden sich kaum noch Bürger, die Planungskosten für einen kleinen Windpark von 300 000 Euro mit ihren Einlagen vorfinanzieren“, befürchtet Göppel, der als einer der Urheber das EEG in seiner ursprünglichen Form im Jahr 2000 aus der Taufe gehoben hat. Genau aus diesem Grund sähen die europäischen Beihilfeleitlinien für kleinere Windparks eine De-minimis-Regelung vor. 


Göppel fordert daher, dass Kleinprojekte, die den BMWi-Kriterien entsprechen, generell einen Zuschlag erhalten. Der Durchschnittspreis der beiden vorangegangenen Ausschreibungen könnte dabei übertragen werden. Göppel begründet das so: „Erst damit wird die Risikokonzentration für Kleinanbieter beseitigt und die Akteursvielfalt durch gleiche Wettbewerbsbedingungen gesichert.“ Durch die Integration der Bürgerenergieprojekte in die Ausschreibung bliebe die Mengensteuerung voll gewährleistet.