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Grasvergärung hilft dem Naturschutz

Das Bundesamt für Naturschutz hat Handlungsempfehlungen zur energetischen Nutzung von extensivem Grünlandaufwuchs für Biogaserzeuger und Naturschutzvertreter veröffentlicht.

Lesezeit: 3 Minuten

Gras von Naturschutzflächen lässt sich in Biogasanlagen energetisch verwerten. Damit gibt es mehrere Synergieeffekte, wie der Endbericht im Projekt „BiogasNatur“ des Bundesamtes für Naturschutz zeigt. Ziel des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens war es, Synergien zwischen den Zielen des Natur- und Klimaschutzes durch eine verstärkte Nutzung von Substrat insbesondere von extensiven Grünlandflächen aufzuzeigen. Hierfür wurden über die Untersuchung der Substratverfügbarkeit in ausgewählten Beispielregionen und die Analyse modellhafter Biogasanlagenkonzepte Handlungsempfehlungen abgeleitet.

Synergien und Vorteile

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Die Autoren führen weitere Ergebnisse an:

  • Biogasanlagenbetreiber können mit dem Gras einen weiteren Reststoff nutzen, der politisch und gesellschaftlich mehr akzeptiert ist als z.B. Energiemais.
  • Die Erhöhung des Anteiles von derartigen Substraten zur Erzeugung von Biogas sowohl technisch möglich ist, als auch wirtschaftlich tragfähig sein kann.
  • Das Potenzial wird bislang wenig genutzt.
  • Die Nutzung der Grünlandflächen muss vor Ort auf das jeweilige Naturschutzziel abgestimmt sein.
  • Um nährstoffarme Grünlandstandorte zu entwickeln oder zu erhalten, ist in der Regel eine Abfuhr des Aufwuchses nötig. Die Verwertung in Biogasanlagen könnte eine zusätzliche Motivation dazu sein – zumal es die Kosten für den Naturschutz reduziert.
  • Die energetische Nutzung kann Motivation sein, auch den Aufwuchs von Flächen, die wegen der zurückgehenden Tierhaltung nicht mehr genutzt werden, wieder zu nutzen.
  • Ebenso kommen dafür Flächen infrage, die in Kommunen z.B. zum Ausgleich von Siedlungs- und Gewerbeflächen angelegt werden.
  • Sofern es dem naturschutzfachlichen Zielen nicht widerspricht, wäre auch eine Rückführung von Gärrest auf diese Fächen möglich.

Aktuelle Herausforderungen

Wo es noch Probleme gibt bzw. was sich aus Sicht der Biogasanlagenbetreiber noch ändern müsste:

  • Bislang darf der Aufwuchs von Stilllegungsflächen im Rahmen von Greeningmaßnahmen nicht genutzt werden. Das sollte sich nach Ansicht der Autoren ändern.
  • Auch sollte Naturschutzgras nicht mehr als Abfall gelten. Das würde die energetische Nutzung vereinfachen.
  • Es gibt noch Diskussionen darüber, ob der Anlagenbetreiber für die „Entsorgung“ einen Erlös als Ausgleich erhält. Denn das Gras hat einen geringeren Gasertrag als Energiepflanzen. Aber auch die Naturschutzvertreter erhoffen sich einen Erlös, den sie für weitere Naturschutzmaßnahmen einsetzen würden.
  • Es wurde auch deutlich, dass vielerorts die vorherrschenden Informationsdefizite über die naturverträgliche Substratverfügbarkeit und die Verwertungspotenziale groß sind. Um die bestehenden Potenziale zu nutzen, muss es für Anlagenbetreiber und Naturschützer mehr Informationen geben.

Den kompletten Bericht "BfN-Skripten 555" können Sie hier herunterladen.

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