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Große Unterschiede bei der Bürgerbeteiligung

Je nach Anbieter oder Region gibt es unterschiedlich ausgestaltete Beteiligungsmodelle für Windparks, zeigte ein Webinar des Bundesverbandes Windenergie.

Lesezeit: 3 Minuten

Die finanzielle Beteiligung von Anwohnern oder ganzen Kommunen an Windparks gilt als wichtiges Instrument, um die Akzeptanz an den Anlagen zu erhöhen. Das ist selbst in der Regierung angekommen: So hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier selbst mit seinem im Mai vorgestellten Eckpunktepapier eine Beteiigung zur Akzeptanzsteigerung ins Gespräch gebracht. Zudem haben die Umweltminister der Länder auf ihrer letzten Konferenz beschlossen, dass geeignete Instrumente für eine stärkere Beteiligung der Kommunen gefunden werden sollen.

Große Unterschiede bei Art und Umfang der Beteiligung

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Hierbei gibt es jedoch große Unterschiede in der Ausgestaltung, erläuterte heute Josef Baur von dem Dienstleister für Bürgerbeteiligungen, eueco aus München. Wie der Referent auf einem Webinar des Bundesverbandes Windenergie zu Bürgerbeteiligungsmodellen erläuterte, gibt es zum einen Unterschiede bei der Art der Beteiligung:

  • Bürger können passiv beteiligt werden als reine Geldgeber. Das geschieht u.a. über ein Nachrangdarlehen.
  • Sie können indirekt über ein Bankprodukt beteiligt sein. Hier kooperieren Bank und Betreibergesellschaft, der Bürger hat dann mit dem Windpark direkt nichts zu tun.
  • Bürger können als Geldgeber und Eigentümer beteiligt sein, z.B. als Kommanditist einer GmbH & Co. KG.
  • Kombiniert werden kann die Beteiligung mit Regionalstromtarifen. „Interessant wäre das aber nur, wenn die Bürger vor Ort deutlich weniger für den Strom zahlen müssen. Das aktuelle Energiemarktdesign verhindert das aber“, schränkt Baur ein.

Akzeptanzsteigerung und Eigenkapitalbeschaffung

Bei der Bürgerbeteiligung spielt aber auch die Motivation des Anbieters eine Rolle, hat eueco in einer internen Umfrage unter rund 320 Beteiligungsprojekten erfahren:

  • Projektgesellschaften streben mit dem Angebot vor allem Akzeptanz vor Ort an. Außerdem erhoffen sich 85 % der Befragten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Projektierern an. Die Beschaffung von Eigenkapital steht dagegen im Hintergrund.
  • Energieversorger wie z.B. regionale Stadtwerke wollen zwar auch Akzeptanz, aber genauso erhoffen sie sich mit der Bürgerbeteiliung einen Imagegewinn (81 %) und Kundenbindung (63%).
  • Bürgerwindparks und Genossenschaften erhoffen sich dagegen Eigenkapital für die Projektfinanzierung (95 %) und regionale Wertschöpfung (88%). Akzeptanz steht mit 69 % eher an dritter Stelle.

Die wichtigsten Beteiligungsformen sind heute laut Baur die GmbH & Co. KG und die Genossenschaft sowie das Nachrangdarlehen.

Regionale Besonderheiten

Unterschiede gibt es auch in den Regionen: In Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind es eher Kommanditmodelle, die sich im Laufe der Jahre durchgesetzt haben. „Schleswig-Holstein ist im Übrigen das Geburtsland der Bürgerbeteilgung“, sagt der Experte. In Hessen und Rheinland-Pfalz dominieren Genossenschaftsmodelle, in Ostdeutschland (ohne Mecklenburg-Vorpommern) sind es die Nachrangdarlehen. Mecklenburg-Vorpommern hat als einziges Bundesland ein Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz. Dieses gibt es zwar schon seit 2016. Aber wegen langer Übergangsfristen und den langen Realisierungszeiten bei Windparks gibt es noch keine unter dem Gesetz umgesetzten Projekte. „Daher kann man heute auch noch nicht bewerten, inwieweit das Gesetz für mehr Akzeptanz gesorgt hat“, erklärt Baur.

Letztlich ist es aber nicht allein die finanzielle Beteiligung, die für mehr Akzeptanz sorgt, resümiert er: „Die Bürger müssen das Gefühl haben, wirklich an der Planung und am Projekt beteiligt zu sein oder einen Vorteil im Strombezug zu haben.“

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