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Regierung beschließt Gesetzesentwurf

Gestern hat das Bundeskabinett nicht nur einen Entwurf zum reformierten EEG beschlossen, sondern auch weitere Schritte im Rahmen der Energiewende eingeleitet. Auf die Branche kommen zahlreiche Neuerungen zu, vieles ist politisch aber noch nicht in trockenen Tüchern.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung hat gestern mehrere wichtige Beschlüsse im Rahmen der Energiewende gefasst: 


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  1. Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: Das Kabinett hat den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten EEG-Entwurf beschlossen.
  2. Anlagenregister:Die Bundesregierung hat die vom Bundesministeriun für Wirtschaft und Energie vorgelegte "Verordnung über ein Register für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und Grubengas" (kurz: Anlagenregisterverordnung) zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verordnung soll gleich nach der EEG-Reform beschlossen werden. 
  3. Die Regierung hat den vom Bundesumweltministerium vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen" beschlossen. Die Länderöffnungsklausel ist höchst umstritten, weil sie den Ländern die Möglichkeit gibt, eigene Mindestabstände zu Windenergieanlagen zu definieren. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Prof. Martin Maslaton ist aber der gestern vorlegte Entwurf in mehreren Punkten gegenüber früheren Versionen entschärft.

  4. Die Bundesregierung hat den zweiten Monitoringbericht "Zukunft der Energie" beschlossen. Der Bericht zeigt den Stand der Energiewende auf (Stand: 2012) und wird von einer unabhängigen Expertenkommission begleitet. Vor einem Jahr hatten die Experten den ersten Monitoringbericht kritisiert und Nachholbedarf der Regierung aufgezeigt. Auch in diesem Jahr mahnen sie u.a. an, dass die Bundesregierung Prioritäten für die Energiewende-Ziele setzen sollte.

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