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Klimaschutz

Grünes Licht für Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II)

Die EU-Mitgliedstaaten haben den neuen Regeln für erneuerbare Energien und Energieeffizienz zugestimmt. Jetzt kann die neue Richtlinie in Kraft treten.

Lesezeit: 3 Minuten

Am 3. Dezember haben die EU-Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union den neuen Regeln für erneuerbare Energien und Energieeffizienz und zur Fortschrittskontrolle zugestimmt. Das Europäische Parlament hatte dem Regelungspaket schon vor einigen Wochen zugestimmt. Seinem Inkrafttreten steht nun nichts mehr im Wege, teilt das Bundesumweltministerium (BMU) mit.

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Das Paket umfasst Änderungen der Energieeffizienz- und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und eine neue Verordnung zur Fortschrittskontrolle in der Klima- und Energiepolitik. „Die Verabschiedung dieser drei Dossiers ist ein wichtiger Erfolg, der den Klimaschutz in Europa deutlich voranbringen wird“, kommentierte Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Die neuen Regelungen zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz und zur Fortschrittskontrolle bei Energie und Klima würden helfen, das Pariser Klimaschutzabkommen in Deutschland und inder EU erfolgreich umzusetzen. Unter anderem haben sich die Länder darauf verständigt, dass die Klimaschutzmaßnahmen selbst nachhaltig sein müssen. „Denn wenn Regenwälder abgeholzt werden, um Palmöl für Biosprit zu gewinnen, hat das mit Klima- und Umweltschutz nichts zu tun“, sagte Schulze.

Drei wichtige Richtlinien für die Energiewende

  1. Governance-Verordnung: Das neue Instrument zur Fortschrittskontrolle in der Klima- und Energiepolitik verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis Ende 2019 nationale Energie- und Klimapläne für die Zeit bis 2030 vorzulegen sowie Langfriststrategien zum Klimaschutz zu entwickeln. Deutschland hat mit dem Klimaschutzplan 2050 bereits eine solche Langfriststrategie für den Klimaschutz beschlossen. Auch die EU-Kommission wird verpflichtet, eine Strategie vorzulegen, wie die EU so schnell wie möglich Treibhausgasneutralität erreichen kann. Hierfür hat die Kommission am 28. November einen Vorschlag vorgelegt.

  2. Die Neufassung derEnergieeffizienz-Richtlinielegt für 2030 ein Energie-Einsparziel von mindestens 32,5 Prozent gegenüber dem Trend fest. Dies bedeutet eine Erhöhung im Vergleich zum Vorschlag der Kommission, der 30 Prozent lautete. Für 2020 gilt bereits ein Ziel von 20 Prozent. In der Energieeffizienz liegen noch viele ungenutzte Potenziale, so das BMU.

  3. Die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) legt fest, dass in der EU bis 2030 mindestens 32 Prozent des Energieverbrauchs (Strom, Wärme und Verkehr) aus erneuerbaren Energien kommen sollen. Beim bislang geltenden Ziel von 20 Prozent bis 2020 liegt die EU gut auf Kurs. Das neue 32-Prozent-Ziel fällt deutlich ambitionierter aus als die ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen 27 Prozent. Im Wärmebereich sollen die Mitgliedstaaten den Anteil erneuerbarer Energien pro Jahr um mindestens 1,1 Prozentpunkte steigern. Im Verkehrsbereich soll der Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 14 Prozent steigen. 2016 lag er bei rund 7 Prozent.

Negative Auswirkungen für Biokraftstoffe

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie legt zudem fest, inwieweit Biokraftstoffe angerechnet werden können. Der Anteil konventioneller Biokraftstoffe aus Ackerpflanzen am gesamten Energieverbrauch im Verkehr darf wie bisher maximal bei 7 Prozent liegen. Neu ist, dassMitgliedstaaten auch weniger als 7 Prozent Anteil konventioneller Biokraftstoffe vorschreiben können, ohne das an anderer Stelle ausgleichen zu müssen. Die Bundesregierung will konventionelle Biokraftstoffe nach Maßgabe des Status quo nur bis zu einem Anteil vonmaximal 5,3 Prozent anrechnen.

Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Energiepflanzen, deren Anbau zur Abholzung von Regenwäldern beiträgt, wird auf dem Niveau des Jahres 2019 eingefroren und soll im Zeitraum von 2023 bis 2030 komplett auslaufen. Dies dürfte vor allem Auswirkungen auf den Einsatz von Palmöl haben.

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