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topplus Neue Verordnung

Bund erleichtert Grundbucheinsicht bei Wind- und Solarausbau

Künftig haben Unternehmen, die Windenergie- und Solaranlagen bauen sowie des Verteilnetz erweitern wollen ein Recht auf Einsichtnahme ins Grundbuch.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesjustizministerium hat eine Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze auf den Weg gebracht. Ziel der Verordnung ist es u.a., den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie des Verteilnetzes zu erleichtern. Unternehmen, die entsprechende Anlagen errichten wollen, haben künftig im Regelfall einen Anspruch auf Einsichtnahme in das Grundbuch.

Warum ist das wichtig?

Unternehmen, die Windenergie- oder Solaranlagen errichten oder Verteilnetze ausbauen wollen, benötigen für ihre Vorhaben regelmäßig Informationen aus dem Grundbuch. Sie müssen insbesondere wissen, wem ein Grundstück gehört, das für eine entsprechende Anlage in Frage kommt. Die jetzt erlassene Verordnung stellt sicher, dass Grundbuchämter den Unternehmen Grundbucheinsicht gewähren, schreibt dazu das Bundeswirtschaftsministerium.

Die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze trägt wesentlich zur Beschleunigung der Flächensicherung bei und leistet so einen Beitrag zur Verbesserung des Netzausbaus, zur Energiewende und zum Bürokratieabbau, heißt es vorn dort.

Im Einzelnen bewirkt die Verordnung folgende Änderungen:

  • Für Betreiber und Projektierer von Windenergieanlagen an Land und von bestimmten Solaranlagen wird geregelt, dass ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch in der Regel vorliegt, wenn sie unter Nutzung der Grundstücke, für die die Grundbucheinsicht begehrt wird, solche Anlagen betreiben oder projektieren wollen.

  • Im Hinblick auf Elektrizitätsverteilernetze wird ergänzt, dass konkrete Planungen für die Änderung, Erweiterung oder den Neubau von Anlagen, die in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht begründen, insbesondere dann betrieben werden, wenn die Erweiterung oder der Neubau in einem Netzausbauplan enthalten ist.

Daneben enthält der Entwurf auch Erleichterungen für Telekommunikationsanlagen. Die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze ist hier abrufbar.

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