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Biogas

Güllevergärung: Kombination von Tierhaltung und Klimaschutz

Bioenergieverbände haben ein Maßnahmenpapier zur Güllevergärung vorgelegt. Dabei geht es um verbesserte Rahmenbedingungen für die Nutzung von Gülle und Mist in Biogasanlagen.

Lesezeit: 3 Minuten

Gülle und Mist verursachen bei einer offenen Lagerung den Ausstoß des Treibhausgases Methan. Mit der Vergärung dieser Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen können die Methanemissionen auf ein Minimum reduziert werden. „Das ist eine der wenigen Optionen, um in der Tierhaltung Treibhausgase einzusparen und den Klimaschutz zu stärken. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollten das auch widerspiegeln“, erklärt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. „Momentan wird gerade einmal rund ein Viertel des in Deutschland anfallenden Wirtschaftsdüngers in Biogasanlagen vergoren, was allein durch die Vermeidung der Methanemissionen jährlich über 2 Millionen Tonnen CO2 einspart. Hinzu kommt noch die Einsparung von Treibhausgas durch die Bereitstellung klimafreundlicher Energie“, so Rostek weiter.

Der Deutsche Bauernverband, der Fachverband Biogas, der Bundesverband Bioenergie und andere Bioenergieverbände schlagen daher vor, die Güllevergärung auf 60 Prozent zu steigern. Das würde zusätzlich ca. drei Millionen Tonnen CO2vermeiden. „Dafür braucht die Bioenergiebranche aber wirtschaftliche Anreize seitens der Politik“, mahnt die Leiterin des Hauptstadtbüros.

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Konkrete Vorschläge für mehr Güllevergärung

Die Verbände haben eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, um dieses Ziel zu erreichen:

  • Anpassungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Hier muss vor allem die sogenannte Sondervergütungsklasse für Güllevergärung weiterentwickelt werden, über die neue Güllekleinanlagen eine Vergütung erhalten können. Insbesondere muss die Weiterentwicklung eine Ausdehnung dieser Klasse auf Anlagen beinhalten, deren EEG-Vergütungszeitraum ausläuft.
  • Weiterhin ist es nach Ansicht der Verbände sinnvoll, die Gebotshöchstwerte im Ausschreibungsverfahren des EEG anzuheben, um auch güllevergärenden Anlagen oberhalb der Güllekleinanlagenklasse eine Perspektive zu geben.
  • Die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) sollte möglichst schnell in deutsches Recht übertragen werden, um die Rahmenbedingungen für Biogas aus Gülle im Kraftstoffsektor aus Klimaschutzsicht zu setzen. Dazu sollte Deutschland den von der EU vorgegebenen Rahmen möglichst umfassend übernehmen.
  • Um überbetriebliche kooperative Güllebiogasanlagen zu fördern, sollten im Gesellschaftsrecht Privilegierungstatbestände für Güllegenossenschaften geschaffen und Förderkredite gewährt werden.
  • Darüber hinaus sollten technische Anforderungen im EEG, im Immissionsschutzrecht sowie im Abfallrecht weiterentwickelt werden.
  • Für Investitionen in eine abgedeckte Lagerung von Gülle und Gärresten in Biogasanlagen sollten im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP der GAK) eine Förderung gewährt werden. Die Trennung der Vergütung über das EEG und der Agrarinvestitionsförderung sollte gewährleistet bleiben.

Weitere Vorschläge zum Ausbau der Güllevergärung haben die Bioenergieverbände in einem Maßnahmenpapier zusammengefasst.

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