Windenergie
Gutachten: Bayerische Abstandsregel „10H“ verfassungswidrig
Nach einem Rechtsgutachten des Umweltrechtsexperten Prof. Dr. Kurt Faßbender von der Universität Leipzig verstoßen die pauschalen Abstände von Windparks zur Wohnbebauung gegen die Verfassung.
Die 10H-Regelung der bayerischen Staatsregierung aus dem Jahr 2014 ist nach dem Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März diesen Jahres verfassungswidrig. Das bestätigt der Umweltrechtsexperte Prof. Dr. Kurt Faßbender von der Universität Leipzig in einem fundierten Rechtsgutachten, das auf der Klausurtagung der SPD-Landtagsfraktion vorgestellt wurde. Die 10H-Regel besagt, dass Windkraftanlagen einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zur Wohnbebauung haben müssen.
Auch Repowering eingeschränkt
Professor Faßbender unterstrich unter Verweis auf Forschungsergebnisse des Umweltbundesamts, dass durch den Windkraftstopp 10H nicht nur die Flächenpotenziale für Windkraft in Bayern dramatisch reduziert werden (um bis zu 97 %), sondern auch die Modernisierung von Windkraftanlagen, das sogenannte Repowering, massiv eingeschränkt würde. Das Repoweringpotenzial reduziere sich auf nur noch bis zu 1 % der Anlagenstandorte. Das habe massive negative Auswirkungen auf die Energiewende und damit den Klimaschutz. Er kommt zu dem eindeutigen Schluss, dass der „Erfolg der Klimaschutzpolitik insgesamt auch vom Ausbau der Windenergie“ abhängt.
Eingriff in Grundrechte
Im Gegensatz zur Bewertung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom Mai 2016 sei die Akzeptanz der...
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