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Vorbereitung auf Lieferstopp

Habeck ruft Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus

Mit Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein Krisenteam zusammengetreten, das die Versorgungslage analysiert und bei Bedarf weitere Maßnahmen vorschlägt. Das BMWK rät zur Reduzierung des Gasverbrauchs.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. „Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe. Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein“, begründete Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck diesen Schritt.

Mit Ausrufen der Frühwarnstufe ist ein Krisenteam zusammengetreten. Dieses analysiert und bewertet die Versorgungslage, so dass - wenn nötig – weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden können.

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Das Krisenteam

Zum Krisenteam Gas gehören neben den Vertretern des BMWK auch Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber und der Bundesländer. Das Krisenteam Gas tagt ab sofort regelmäßig, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und die Leitung des BMWK zu beraten.

Hintergrund ist SoS-Verordnung der EU

Der „Notfallplan Gas“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Die Frühwarnstufe ist gemäß Artikel 11 Abs. 1 der europäischen SoS-Verordnung dann auszurufen, wenn es konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt.

Dieses ist nach Ansicht des BMWK aufgrund der Forderung Russlands der Fall, die Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel zu akzeptieren. Dies stellt laut Habeck einen Bruch der privaten Lieferverträge dar. Die G7-Staaten haben in einer gemeinsamen Erklärung am 28.03.2022 aus Gründen der Vertragstreue die Bezahlung in Rubel abgelehnt. Die russische Regierung hat dennoch in den vergangenen Tagen in mehreren Äußerungen deutlich gemacht, Zahlungen nur in Rubel zu akzeptieren und gedroht, ohne Rubel-Zahlungen die Gaslieferungen zu stoppen.

BMWK rät zum Energiesparen

Die Gesamtversorgung aller deutschen Gasverbraucher ist laut BMWK aktuell weiter gewährleistet. Es ist ausreichend Gas an den Märkten vorhanden. Dies gelte sowohl für Haushaltskunden und soziale Dienste wie Krankenhäuser als auch für Fernwärme, Stromerzeugung sowie die deutschen Wirtschaft. Dennoch sei ab sofort jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – auch gehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.

Weitere Informationen zum Notfallplan Gas finden Sie hier.

Eine Liste mit Fragen und Antworten zum Notfallplan Gas finden Sie hier.

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