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Haben Spekulationen zur kritischen Stromnetzsituation im Juni geführt?

Die Bundesnetzagentur hat ein Aufsichtsverfahren gegen sechs Bilanzkreisverantwortliche gestartet. Demnach wurde die Krise im Stromnetz nicht durch erneuerbare Energien verursacht.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Sommer 2019 kam es an mehreren Tagen zu kritischen Situationen im Stromnetz. Überangebote im Netz führten dazu, dass Strom gegen Gebühr abgegeben werden musste („negative Strompreise“), die Netzstabilität war gefährdet. Kritiker führten zunächst ein Überangebot an flukturierenden erneuerbaren Energien als Ursache an.

Jetzt hat die Bundesnetzagentur jedoch ein Aufsichtsverfahren gegen sechs Bilanzkreisverantwortliche im Zusammenhang mit den im Juni 2019 aufgetretenen erheblichen Bilanzungleichgewichten im deutschen Stromnetz eingeleitet.

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Bilanzkreis muss ausgeglichen sein

Der Betrieb des Stromnetzes setzt einen ständigen Ausgleich zwischen Stromverbrauch und -entnahme voraus. Es ist gesetzliche Pflicht der Bilanzkreisverantwortlichen, die zur Einspeisung oder zum Verbrauch bestimmten Strommengen in ihren Bilanzkreisen möglichst vollständig auszugleichen, um auf eine ausgeglichene Bilanz des Stromnetzes hinzuwirken.

Die Bundesnetzagentur kann eine Verletzung dieser Pflichten feststellen. Eine wiederholt festgestellte Pflichtverletzung würde die Übertragungsnetzbetreiber zur Kündigung des Bilanzkreisvertrages berechtigten. Ein aktiver Bilanzkreisvertrag ist Voraussetzung für die Marktteilnahme.

Kritisches Mischpreisverfahren

Die Bundesnetzagentur führte 2018 das sogenannte Mischpreisverfahren ein, bei dem die Zuschläge für Ausgleichsstrom über einen neu entwickelten „Zuschlagwert“ erfolgen. Der Zuschlagswert setzt sich in dem neuen Verfahren aus Leistungs- und Arbeitspreisgeboten zusammen, welche durch einen Faktor gewichtet werden. Der Faktor ergibt sich nach der Festlegung der Bundesnetzagentur aus der durchschnittlichen Abrufwahrscheinlichkeit der letzten vier Quartale. In einer von der Grünen-Bundestagsfraktion gestellten Kleinen Anfrage hat die Bundesregierung auf die Frage, wie Fehlanreize im Mischpreisverfahren und im zukünftigen Regelarbeitsmarkt verhindert würden, erklärt, dass es solche Anreize zur Abweichung von der Bilanzkreistreue gar nicht gebe.

Das sieht die Bundesnetzagentur anders. Bereits im Juli 2019 hat sie ein Maßnahmen vorgeschlagen, um die Bilanztreue zu gewährleisten und auf Fehlanreize aus dem Ausgleichenergiepreissystem zu reagieren. Mit dem Aufsichtsverfahren geht die Bundesnetzagentur nun dem Anfangsverdacht nach, dass einzelne Bilanzkreisverantwortliche durch pflichtwidriges Verhalten im Juni Systemungleichgewichte mitverursacht haben.

Die Übertragungsnetzbetreiber hatten in diesem Zusammenhang sechs auffällige Bilanzkreisverantwortliche bei der Bundesnetzagentur angezeigt. Jetzt prüft die Agentur, ob diese Bilanzkreisverantwortlichen ihren Pflichten zum ordnungsgemäßen Ausgleich der Bilanzkreise und dem Gebot der Bilanzkreistreue hinreichend nachgekommen sind.

Nestle: "Bundesregierung muss reagieren"

„Die Untersuchung hat bestätigt: Unregelmäßigkeiten im Stromnetz wurden nicht durch erneuerbare Energien verursacht. Viele haben die Energiewende sofort zum Sündenbock gemacht, dabei wurden die Probleme nach Einschätzung der Bundesnetzagentur durch missbräuchliches Verhalten von einigen Marktteilnehmern verursacht“, erklärt Ingrid Nestle, energiepolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion.

Möglich sei das durch einen schlecht gesetzten Regulierungsrahmen gewesen, den die Bundesregierung erst nach entstandenem Schaden angepasst habe. „Wir hatten bereits im Februar auf die Gefahr des Missbrauchs hingewiesen. Für mehr Versorgungssicherheit brauchen wir mehr Erneuerbare und eine Bundesregierung, die wirklich regiert“, fordert Nestle.

Das Mischpreissystem ist allerdings auch ein Auslaufmodell: Zukünftig sollen laut EU-Verordnung Regelenergiemärkte variable Erzeugungseinheiten sowie Anlagen zur flexiblen Laststeuerung besser berücksichtigen und vereinheitlicht werden.

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