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Hilfe für Wind-Kommunen

Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger erläutert, wie der Freistaat trotz 10 H-Regelung den Bau neuer Windparks ankurbeln will und welche Chancen es für Kommunen gibt.

Lesezeit: 4 Minuten

Seit Oktober 2020 sind „Windkümmerer“ in einigen bayerischen Kommunen aktiv. Wie viele davon gibt es?

Aiwanger: Wir haben sieben Institutionen mit qualifizierten Mitarbeitern als Windkümmerer gewonnen – in jedem Regierungsbezirk eine. Als ausgewiesene Windexperten stehen sie bereits 39 Kommunen mit Informationen und Know-how zur Seite. Sie unterstützen vor allem dabei, vor Ort transparent über das Thema Windkraft zu informieren.

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Gibt es schon konkrete Ergebnisse?

Aiwanger: Ja, Projekte kommen ins Laufen, die Verantwortlichen ziehen dank der Vermittlung an einem Strang und die Menschen vor Ort zeigen po­sitives Interesse an der Windenergie. Konkret wurden bereits positive Gemeinderatsbeschlüsse getroffen und Verhandlungen zur Sicherung von Flächen geführt. Die Windkümmerer als Teil unserer großen Windoffensive Aufwind zeigen deutlich: Wir wollen die Windenergie in Bayern vernünftig weiterentwickeln, sonst würde in den nächsten Jahren mehr Windkraft bei Altanlagen stillgelegt als neu errichtet.

Die Windkümmerer sollen Ausbauhemmnisse vor Ort systematisch abbauen. Wo sehen Sie welche?

Aiwanger: Zentral für jedes Windprojekt ist die Akzeptanz vor Ort. Von der 10H-Regelung, die Abstände zur Siedlung von 2 000 bis 2 500 m vorschreibt, kann eine Gemeinde vor Ort durch Bauleitplanung abweichen. ­Dabei kann sie den Abstand beispielsweise auf 1 200 m verringern, wenn sonst kein Standort möglich ist. Im Übrigen ist Windenergie im Freistaat heute auch wirtschaftlich sehr ­interessant. Moderne Windräder sind höher, leiser, emmissionsärmer als die 20 Jahre alten Anlagen, die in den nächsten Jahren stillgelegt werden. Ein heutiges Windrad bringt den Strom für über 5 000 Bürger, also die Einwohner einer mittelgroßen Gemeinde.

Mit nur acht neuen Windenergieanlagen im Jahr 2020 in drei Landkreisen ist Bayern das drittschlechteste Flächenland in Deutschland. Wie wollen Sie die Situation verbessern?

Aiwanger: Neben den bereits angelaufenen Projekten setzen wir alles daran, weitere Kommunen für Windprojekte zu gewinnen. Wir haben zahlreiche Flächen, die im Rahmen der Landesplanung als Windflächen aus­gewiesen wurden, aber aus den unterschiedlichsten Gründen wurde dort bislang kein Windrad errichtet. Hier setzen wir an. Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz steht interessierten Kommunen als Ansprechpartner zu Seite, auch sind noch ein paar Plätze für eine Betreuung durch unsere Windkümmerer frei. Parallel will ich das Thema Windenergie im Forst mehr in den Fokus rücken. Denn die moderne Technik liefert auch umgeben von Bäumen sehr gute Stromerträge und das an Standorten, die sich harmonisch ins Landschaftsbild einfügen. Im Wald stören die Windräder deutlich weniger als auf freiem Feld.

Als größter Hemmschuh in der Praxis in Bayern gilt allerdings die 10 H-Regelung. Inwieweit kann die Initiative„Aufwind“ trotzdem für bessere Rahmen­bedingungen sorgen?

Aiwanger: Ein Fokus von Aufwind liegt auf der notwendigen Akzeptanzsteigerung für Windenergieanlagen. Das ist für jedes Projekt die zentrale Voraussetzung – unabhängig von geltenden Abstandsregeln. Aktuell optimieren wir zudem die Bauleitplanung. Die Kommunen sollen schnell und übersichtlich alle notwendigen ­Informationen dazu und kompetente Ansprechpartner zur Verfügung haben. Flankierend machen wir uns in Berlin für Verbesserungen auf Bundesebene stark.

Wichtige Erfolge im EEG 2021 sind zum Beispiel die neu geschaffene Möglichkeit, Kommunen am Ertrag der Windräder zu beteiligen, sowie die sogenannte Südquote. Ein modernes Windrad mit einer installierten Leistung von 4 bis 5 Megawatt kann jährlich je nach Standort und den tatsächlich erreichten Windgeschwindigkeiten 6 bis 8 Mio. Kilowattstunden Strom erzeugen. Für die Kommunen ist damit über die Ertragsbeteiligung ein Beitrag von 12 000 bis 16 000 € pro Jahr zum Gemeindehaushalt möglich. Die Grundbesitzer, die ein Windrad auf oder nahe ihrer Flächen akzeptieren, sollen eine anständige jährliche Pacht bekommen.

Was wird die „Südquote“ im ­Ausschreibungsverfahren im neuen EEG 2021 bewirken?

Aiwanger: Trotz aller technischer Fortschritte haben Windräder im Süden Deutschlands immer einen gewissen Wettbewerbsnachteil gegenüber dem windreichen Norden. Die Südquote sorgt dafür, dass in jeder Ausschreibungsrunde ein festes Kontingent für den Süden reserviert ist, sodass unsere Windenergieanlagen dann nur mit unseren südlichen Nachbarn konkurrieren. Davon und vom neuen 60 %-Gütefaktor verspreche ich mir neue ­Motivation für Kommunen und Projektierer, Windprojekte im Freistaat zu ermöglichen.

Dieser Artikel erschien in der Aprilausgabe von top agrar Südplus 04/2021. Jetzt testen.

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