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Höchste Zeit für den Bürgerstromhandel

Die Analysten von Energy Brainpool haben ein Modell entwickelt, wie Anlagenbetreiber erneuerbaren Strom an Nachbarn verkaufen können.

Lesezeit: 2 Minuten

Wer heute Solarstrom aus seiner Anlage an Nachbarn verkaufen will, stößt in der Praxis auf eine Vielzahl von Hürden, Auflagen und Zusatzkosten. Dabei hätte ein lokaler Handelnach Ansicht des Analysehauses „Energy Brainpool“ viele Vorteile. Z.B. gäbe es Anreize, dass Stromkunden ihren Verbrauch auf die Stromproduktion abstimmen. Das würde nicht nur die Netze entlasten, sondern auch Kosten senken. Denn für den verkauften Strom würde keine EEG-Förderung anfallen. Auch würden die Stromkosten für die Bürger sinken. Bürger könnten sich zusammenschließen und gemeinsam in Batteriespeicher investieren. Nebenbei würde das die Akzeptanz der Energiewende fördern.


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In einem Impulspapier im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie e.V. haben die Analysten ein Modell vorgestellt, wie ein Bürgerstromhandel in die Praxis umzusetzen wäre. Dazu gibt es verschiedene Wege:

  • Nachbarn könnten einen Rahmenvertrag abschließen, um Überschussmengen auszutauschen,
  • Bürger könnten auf einer elektronischen Marktplattform Strom anbieten bzw. nachfragen,
  • Energieversorger könnten neue Geschäftsmodelle entwickeln, um Erzeuger und Abnehmer zusammenzubringen und lokalen Überschussstrom zu vermitteln.
Damit die Vermarktung für ERzeuger und Abnehmer wirtschaftlich wird, schlägt Energy Brainpool verschiedene Maßnahmen vor. Dazu zählen:

  • Für den gesamten in der Photovoltaikanlage erzeugten Strom sollte keine EEG-Umlage anfallen. Im Gegenzug erhält der Betreiber keine EEG-Vergütung. Unterm Strich würde das EEG-Konto dadurch entlastet.
  • Beim Bezug von Bürgerstrom sollten Netzentgelte reduziert werden.
Energy Brainpool sieht wirtschaftliche, technische und rechtliche Gründe, die für einen Bürgerstromhandel sprechen. Dazu kommt, dass auch die EU in der Neufassung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie die Mitgliedsstaaten verpflichten will, den Stromverkauf und -bezug von erneuerbaren Überschussstrom zu vereinfachen. Die Autoren des Impulspapiers sprechen sich daher klar dafür aus, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern, die heute mit ihren diversen Auflagen nur auf Großhandelsunternehmen ausgelegt seien.

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