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Thüringen

Hoff gegen pauschales Windkraftverbot im Wald

Thüringens Agrarminister ist gegen ein komplettes Verbot von Windrädern im Wald. Für Anlagen im Wald müsse es aber mindestens eine gleichwertige Ausgleichsaufforstung für die beanspruchte Fläche geben

Lesezeit: 2 Minuten

Thüringens Landwirtschaftsminister Prof. Benjamin-Immanuel Hoff hält ein pauschales Verbot von Windkraftanlagen im Wald nicht für sinnvoll. Anlässlich der Plenardebatte zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes am vergangenen Freitag wies er darauf hin, dass bereits jetzt hohe rechtliche Hürden für eine Änderung der Nutzungsart im Wald bestünden.

Innerhalb von Schutzgebieten sei die Errichtung von Windenergieanlagen ganz verboten. Bei Waldflächen, auf denen eine Genehmigung erteilt werden könnte, verlange das Thüringer Waldgesetz mindestens eine gleichwertige Ausgleichsaufforstung für die beanspruchte Fläche, erläuterte der Minister.

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Nach seiner Darstellung muss jede Änderung der Nutzungsart von Waldflächen sorgsam zwischen den berechtigten Interessen der Waldbesitzer und den Belangen der Allgemeinheit abgewogen werden. „Unser Anspruch ist und bleibt, Waldflächen zu erhalten“, betonte Hoff. Deshalb habe er die Landesforstanstalt beauftragt, vorgesehene „Vorranggebiete Windenergie“ auf Schäden zu überprüfen. Dabei habe sich gezeigt, dass viele dieser Gebiete durch Trockenheit und Käferbefall geschädigt seien.

„Den zuständigen Regionalen Planungsgemeinschaften haben wir die Ergebnisse übergeben und gebeten, diese bei ihren Vorschlägen für „Vorranggebiete Windenergie“ zu berücksichtigen“, teilte der Links-Politiker mit. Nach seiner Ansicht wird dieses Vorgehen den wichtigen Ansprüchen des Ausbaus erneuerbarer Energien einerseits und des Waldschutzes andererseits weit besser gerecht als ein pauschales Verbot von Windenergieanlagen im Wald.

„Unser Vorgehen entspricht dem Nachhaltigkeitsprinzip in der Forstwirtschaft und trägt zugleich dazu bei, durch Windenergie eine reale Wertschöpfung im ländlichen Raum zu ermöglichen“, so Hoff.

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