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Künftige Rolle von Biogas

Ideen für die Biogasanlage der Zukunft

Auf einem Workshop des Netzwerks „Flexperten“ haben Biogas-Experten Vorschläge zur künftigen Finanzierung von Biogasanlagen erarbeitet. Die Umsetzung muss schnell kommen.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Biogasbranche hängt derzeit in der Luft: Die ersten Anlagen erreichen 2021 das Ende der 20-jährigen EEG-Förderung, haben aber keine Perspektive, wie es weiter geht. Um hierfür Lösungen zu erarbeiten und der Politik vorzuschlagen, hat das Biogas-Netzwerk „Flexperten“ kürzlich mit Vertretern aus verschiedenen Bereichen der Biogasbranche in einem Online-Workshop Ideen gesammelt.

Generell herrschte bei den Teilnehmern deutliche Erleichterung über die bis Ende Juli 2021 verschobene Flexdeckel-Befristung. Bis dahin hätten Projekte umgesetzt sein müssen, um die Flexprämie zu erhalten. Das war aber nicht zuletzt wegen der Coronakrise unmöglich.

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Die Teilnehmer waren sich auch überwiegend einig darüber, dass die bisherigen Anlagen und ihre Erzeugungsmenge erhalten bleiben, die Substratgewinnung aber auf Abfallstoffe umgestellt und die Stromerzeugung flexibler werden sollten.

Wer zahlt für Dienstleistungen?

Zudem können Biogasanlagen zu drängenden Zielen der Agrarwende beitragen. Dazu gehört das Nährstoffmanagement, insbesondere für Nitrat, der Artenschutz für Flora und Fauna (u.a. Insekten) und der Klimaschutz durch Humusbildung. „Fairerweise können aber die Entsorgung von Gülle aus der Viehhaltung und andere Umweltsystem­leistungen weder vom Stromkunden noch vom Biogas-Landwirt allein finanziert werden“, heißt es in der Zusammenfassung der Flexperten.

Das EEG müsse also zukünftig für Strom aus Biogas neue Impulse und höhere, bestandssichernde Ausschreibungsmengen enthalten. Auch müsse die Nachhaltigkeit der Rohstoffe angereizt werden, war ein Ergebnis des Workshops.

EEG muss zügig reformiert werden

Weitere Ideen, die im Laufe der mehrstündigen Veranstaltungen erarbeitet wurden:

  • Die Teilnehmer bedauern, dass die Bundesregierung eine weitergehende Reform des EEG wieder verschoben hat. Die Flexprämie muss aber noch in dieser Legislaturperiode reformiert werden, denn sonst kommt die Reform erst 2023. Damit würden Tausende weitere Anlagenaus dem Zeitfenster für das Repowering herausfallen, die zwischen 2005 und 2009 in Betrieb gingen.
  • Das Netzwerk Flexperten ist überzeugt, dass die Flexibilisierung mit höchster Priorität verfolgt werden sollte. Wenn der Strom aus vielen Biogasanlagen tatsächlich hochflexibel als Spitzenlast eingespeist wird und in Speicherkraftwerken die Sektorenkopplung unterstützt, ist die weitere Förderung mit höheren Ausschreibungsmengen besser durchsetzbar.
  • Es gibt keine Alternative zum EEG, denn es bietet Netzzugang, Einspeisevorrang, feste Vergütung. Andere Modelle sind erheblich unsicherer und insbesondere schwieriger zu refinanzieren.
  • Die Flexprämie sollte ohne Deckel fortgesetzt werden, aber mit einer aufkommensneutralen Reform. Dazu gehört die Stauchung auf die Restlaufzeit der Biogasanlage sowie der zweite Leistungszubau.
  • Es sollte zudem strenge Förder-Kriterien geben wie die Vorgabe, dass mindestens die doppelte Leistung installiert und eine voll flexible Betriebsweise eingehalten wird.
  • Die Aufarbeitung auf Erdgasqualität und Einspeisung oder zum Fahrzeug-Treibstoff kommt nur für einen kleinen Teil des Anlagenbestands in Frage. Die meisten Biogasanlagen brauchen daher eine Perspektive für ihre BHKW vor Ort und für ihre Wärmenetze.

Künftige Ideen für die Finanzierung

Neben dem EEG gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten. Der Weiterbetrieb von Biogasanlagen ist je nach Anlagentypus sehr unterschiedlich:

  • Kleine Gülleanlagen finanzieren sich über die Gülleentsorgung und können ihre BHKW-Wärme für die Aufbereitung der Gärprodukte nutzen.
  • Biogasanlagen in Tierzuchtregionen können ihren Substrateinsatz aus Anbaubiomasse durch mehr Gülle ersetzen mit verringerter Biogaserzeugung auch ohne Zubau von BHKW-Leistung flexibel werden und ihren spezifischen Erlös steigern.
  • Biogasanlagen mit Gasaufbereitung und Einspeisung refinanzieren sich über den Verkauf des Biomethan, das nach EEG in BHKW, aber auch in anderen Sektoren eingesetzt werden kann.
  • Derzeit wird über das Kohleausstiegsgesetz diskutiert, das ein Kapitel zum KWK-G enthält. Der darin geplante Bonus für innovative erneuerbare Wärme in Wärmenetzen sollte auch von KWK-Wärme beansprucht werden können, wenn diese Biomethan einsetzen.

Umweltdienstleistungen als Einnahmequelle

Zudem gibt es Umweltsystemleistungen, für die Anlagenbetreiber Geld erhalten könnten und die auf der Grundlage der EEG-Förderung teilweise miteinander zu einem „Einnahmen-Puzzle“ kombiniert werden können:

  • Förderung aus der Kreislaufwirtschaft für die energetische Nutzung von Abfallströmen, als Teil der stofflichen Aufbereitung von Wertstoffen.
  • Grundwasserschutz und Nährstoffmanagement: Gewinnung von Stickstoff und Phosphor aus Gülle und Umwandlung in transportfähigen Dünger, Transport aus Viehregionen in Ackerbauregionen, Substitution von energieintensiv erzeugtem mineralischem Stickstoffdünger.
  • Entsorgung von Grüngut (Garten- und Landschaftspflege) und Biogut (grüne Tonne), ggfs. unterstützt durch ein Gebot der energetischen Verwertung aller gärfähigen Reststoffe.
  • Biodiversität und Insektenmehrung durch Blühpflanzen, mehrjährige Kulturen, Abstands- und Blühstreifen, Aufwuchs von Biotopvernetzungen und Paludikulturen in wiedervernässten Mooren.
  • Carbon Farming: Mehrung des Kohlenstoffgehaltes im Boden durch entsprechend geführte Substratkulturen und Gutschrift für CO2-Entnahme aus der Atmosphäre und Bindung im Dauerhumus.

Offen bleibt die Frage, wie Geldflüsse für Umweltsystemleistungen organisiert werden können. Hier gab es auch in dem Workshop keine klare Linie: Sie könnten entweder über das EEG finanziert werden oder abgekoppelt davon aus landwirtschaftlichen Mitteln (Direktzahlung).

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