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In Niedersachsen entsteht erste „naturverträgliche Biogasanlage“

Im niedersächsischen Walle bei Winsen /Aller soll eine Biogasanlage entstehen, die nach den Richtlinien des Naturschutzbundes (Nabu)-Landesverbandes Niedersachsen arbeiten soll. Eine entsprechende Vereinbarung dazu haben Vertreter des Nabu sowie der künftige Anlagenbetreiber, Jürgen Lindhorst, vergangene Woche unterzeichnet.

Lesezeit: 2 Minuten

Im niedersächsischen Walle bei Winsen /Aller soll eine Biogasanlage entstehen, die nach den Richtlinien des Naturschutzbundes (Nabu)-Landesverbandes Niedersachsen arbeiten soll. Eine entsprechende Vereinbarung dazu haben Vertreter des Nabu sowie der künftige Anlagenbetreiber, Jürgen Lindhorst, vergangene Woche unterzeichnet. Lindhorst ist Vorstandsvorsitzender der Lindhorst-Gruppe, die in der Landwirtschaft tätig ist, aber auch Altenwohnheime betreut.


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Der NABU Niedersachsen hatte vor einem Jahr kontrovers diskutierte Thesen in einem '10-Punkte-Papier Biogas' die Grundsätze für eine naturverträgliche Biogasproduktion vorgelegt. Dabei gelten folgende Vereinbarungen:

- Der Anteil einer Fruchtart für die Biogasanlage, außer Grasschnitt und Landschaftspflegegut, auf maximal 50 Prozent begrenzt.

- Eine mindestens dreigliedrige Fruchtfolge wird eingehalten und auf den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)verzichtet.

- Zudem wird ein Nachweis von 10 Prozent an ökologischen Ausgleichsflächen, wie zum Beispiel Saumstrukturen, Wildpflanzenmischungen, Blühflächen und Blühstreifen, Feldgehölze, Extensivgrünland, in sinnvoller Vernetzung geführt.

- Auf den Umbruch weiterer Flächen auf ökologisch sensiblen Standorten zum Anbau von Energiepflanzen wird verzichtet.

- Das Anstreben der Rückführung von Moorstandorten ist in dem Papier festgeschrieben.

- Zudem wird ein hoher Wirkungsgrad der Biogasanlage von 70 Prozent durch die konsequente Nutzung der Abwärme (Kraft-Wärme-Kopplung) eingehalten.

Die Grundsätze des '10-Punkte-Papiers Biogas' werden für den Betrieb der Biogasanlage Walle verbindlich und entsprechend den vereinbarten Bedingungen zur Verifizierung auch durch externe Gutachter im Betriebsablauf kontrolliert und überprüft. Zudem erhält der Beauftragte des Nabu Niedersachsen Zugang zu den Gutachten und Aufzeichnungen.


Weitere Informationen: www.lindhorst-gruppe.de

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