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Intelligente Stromzähler: BEE gegen Einbaupflicht

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hat sich in der gestrigen Anhörung im Bundestag zum Digitalisierungsgesetz klar gegen die zwangsweise Einführung von Smart-Metern bei neuen und bestehenden Ökostrom-Anlagen ausgesprochen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hat sich in der gestrigen Anhörung zum Digitalisierungsgesetz im Wirtschaftsausschuss des Bundestages klar gegen die zwangsweise Einführung von Smart-Metern bei neuen und bestehenden Ökostrom-Anlagen ausgesprochen. Dr. Hermann Falk, BEE-Geschäftsführer: „Das Gesetz führt zu einer überflüssigen Kostenlawine, der Nutzen ist nicht ersichtlich.“


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Hintergrund: Die intelligenten Stromzähler, auch Smart-Meter genannt, erfassen sowohl den Stromverbrauch als auch die -produktion und senden diese Daten mehrmals pro Stunde an den Netzbetreiber. Dieser kann dann den Verbrauch und die Produktion im gesamten Stromnetz besser aufeinander abstimmen. So lässt sich die Gefahr eines Netzausfalles deutlich senken.


Der verpflichtende Einbau eines Smart Meters bei Kraftwerken über sieben Kilowatt (kW) würde bereits bei Solaranlagen beginnen und bei Windkraftanlagen nicht Halt machen. Bestehende Gesetze wie das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regeln bereits, wie Netze hinreichend entlastet werden können. Windkraftanlagen sind schon heute regelbar und werden der Situation im Netz entsprechend dynamisch angesteuert, um beispielsweise Blindstrom einzuspeisen. Die im Gesetz vorgesehene Smart-Meter-Technologie hingegen ist der derzeit eingesetzten Technik zur Anlagensteuerung deutlich unterlegen.


„Auch die Kosten-Nutzen-Analyse, die das Bundeswirtschaftsministerium für diesen Gesetzentwurf vorlegt, ist nicht nachvollziehbar“, so BEE-Geschäftsführer Falk. Die absehbaren Kosten für Verbraucher und Solaranlagen-Betreiber wären viel zu hoch.


Die im Gesetzesentwurf abgebildeten Kostenobergrenzen seien zudem intransparent. Es sei unklar, wer verschiedene Nachrüstungs- und Umbaukosten trägt wie z.B. den ggf. notwendigen Austausch eines Wechselrichters oder Zählerschranks. Entsprechende Anfragen gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium und im Deutschen Bundestag blieben bislang unbeantwortet. Es liege auf der Hand: Entweder trage der Anlagenbetreiber die unnötigen Kosten oder der Stromkunde über die Netzentgelte.


Hermann Falk: „Verbraucher und Produzenten Erneuerbarer Energien sollen höhere Kosten aufgebürdet werden. Auch ihre Rechte auf informationelle Selbstbestimmung werden eingeschränkt, ohne dass ihnen oder der Energiewende ein messbarer Nutzen entsteht. Der Gesetzentwurf muss nachgebessert werden, um unnötige Kosten zu vermeiden.“


Die Stellungnahme des BEE finden Sie unter: www.bee-ev.de/home/publikationen/positionspapiere-und-stellungnahmen/

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