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Hohe Energiekosten

Heizkostenzuschuss: So gelingen Anträge für Hilfen für Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas

In allen Bundesländern läuft nun das Antragsverfahren für die Heizkostenhilfe für Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas. Auch in Bayern sind Anträge seit dem 15. Mai und in NRW seit dem 16. Mai möglich.

Lesezeit: 4 Minuten

Privatleute können nun in allen Bundesländern Anträge für Zuschüsse zu den Energiekosten von Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas stellen. Das Land Hamburg stellt für 13 Bundesländer eine gemeinsame Antragsplattform zur Verfügung.

Hamburg schaltet online Anträge für 13 Bundesländer frei

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Um die digitale Beantragung stabil zu halten, hat die Kasse Hamburg das Antragsportal ab der ersten Maiwoche gestaffelt nach Bundesländern frei gestellt. Danach erfolgt der Start für die Antragsstellung wie folgt:

  • Ab 02.05.2023: Bremen und Hamburg
  • Ab 04.05.2023: Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
  • Ab 08.05.2023: Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen

Die gemeinsame Antragsplattform für diese Bundesländer ist über den Link https://lsaurl.de/Härtefallhilfe zu erreichen.

Unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ steht ein Online-Rechner zur Verfügung, über den sich vorab unverbindlich prüfen lässt, ob ein Hilfeanspruch besteht.

Bayern und NRW mit eigenem Antragsverfahren

Bayern und Nordrhein-Westfalen betreiben ein jeweils eigenes Antragsverfahren. In Bayern ist der Antragsstart der 15. Mai 2023. Anträge können auf der Webseite https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/ gestellt werden.

In NRW können ab 16. Mai 2023 in einem ersten Schritt Haushalte, die selbst die Feuerstätte betreiben, den Antrag stellen (Direktantragstellende). Für Vermieterinnen und Vermieter soll die Antragsstrecke erst zwei Wochen später geöffnet werden. Die Antragsstellung in NRW muss online erfolgen unter: www.heizkostenhilfe.nrw

Frist für Anträge endet am 20. Oktober

Die Frist für die Anträge soll in allen Bundesländern am 20. Oktober 2023 enden. Die Kasse Hamburg rechnet je nach tatsächlichem Antragsvolumen nach Eingang des Antrags mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Wochen.

Nur in Berlin ist es bereits seit dem 31. Januar möglich, einen Antrag auf Heizkostenhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger (Öl, Flüssiggas, Pellets, Kohle) zu stellen. In der Hauptstadt ist die Antragstellung aktuell nur noch bis 30.06.2023 möglich.

Nicht rückzahlbare Zuschüsse bei Verdoppelung der Kosten

Bei den Hilfen geht es um nicht rückzahlbare Zuschüsse zu besonders stark gestiegenen Kosten für Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks.

Ob Privathaushalte einen Anspruch auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu ihren Heizkosten für 2022 haben, hängt von dem Preis ab, den sie beim Kauf gezahlt haben. Es werden nur Kosten, die über eine Verdopplung gegenüber 2021 hinausgehen, berücksichtigt. Erstattet werden dann 80 % der über die Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Privathaushalte rückwirkend für den Kauf im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 (Lieferdatum) entlastet werden können. Die maximale Entlastungshöhe soll bei 2.000 € pro Haushalt liegen. Es gibt allerdings eine Bagatellgrenze bei 100 €.

Die Förderhöhe berechnet sich anhand der Formel:

𝑍𝑢𝑠𝑐ℎ𝑢𝑠𝑠=0,8 𝑥 (𝑅𝑒𝑐ℎ𝑛𝑢𝑛𝑔𝑠𝑏𝑒𝑡𝑟𝑎𝑔 2022−2 𝑥 𝑅𝑒𝑓𝑒𝑟𝑒𝑛𝑧𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑥 𝐵𝑒𝑠𝑡𝑒𝑙𝑙𝑚𝑒𝑛𝑔𝑒)

Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten:

  • Heizöl: 71 ct/l (inkl. USt.), 60 ct/l (zzgl. USt.)
  • Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.), 48 ct/l (zzgl. USt.)
  • Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.), 22 ct/kg (zzgl. USt.)
  • Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.), 9 ct/kg (zzgl. USt.)
  • Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.), 26 ct/kg (zzgl. USt.)
  • Scheitholz: 85 €/Rm(inkl. USt.), 79 €/Rm(zzgl. USt.)
  • Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.), 30 ct/kg (zzgl. USt.)

Im Antragsverfahren sollen folgende Nachweise nötig sein: Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen sowie strafbewehrte Eigenerklärungen der Antragstellenden u.a. über die Antragsvoraussetzungen.

Eigentümer müssen Anträge stellen

Eigentümer von Heizungen können die Hilfen direkt beantragen. Für Mieter, deren Wohnung mit den genannten Energieträgern beheizt wird, ist der Vermieter als „Zentralantragstellender“ antragsberechtigt und muss die erhaltene Härtefallhilfe an seine Mieter weitergeben.

Weitere Informationen und Bedingungen für die Heizkostenhilfe für Öl, Holzpellets und Flüssiggas für Privatleute stellen die Bundesländer auf folgenden Seiten zur Verfügung:

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