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Neue Förderung

Jetzt gibt es Geld für Wärmenetze in Bioenergiedörfern

Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme“ gibt Zuschüsse für Hausanschlüsse an bestehenden Wärmenetze.

Lesezeit: 2 Minuten

Nicht jeder Anlieger in einem Bioenergiedorf hat sich schon beim Bau des Wärmenetzes im Ort zu einem Nahwärmeanschluss entschieden. Bei späterem Interesse mussten Anlieger jedoch oft lange warten, bis ihnen der Anschluss ermöglicht wurde. Erst wenn der Wärmenetzbetreiber, wie z. B. eine Bürgerenergie- oder Biowärmegenossenschaft, eine förderfähige Netzerweiterung plante, konnten dabei auch ergänzte Hausanschlüsse am bestehenden Wärmenetz eine Förderung bekommen.

Neue Bundesförderung

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Das könnte sich jetzt ändern. Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme“ (BEG-EM) wird jetzt auch der Anschluss an ein Wärmenetz als Einzelmaßnahme gefördert, teilt die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) mit. Die Förderquote für die Errichtung eines Hausanschlusses beträgt:

  • 30 Prozent, wenn das Wärmenetz mindestens zu 25 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgt wird,
  • 35 Prozent, wenn das Wärmenetz mindestens zu 55 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgt wird,
  • zusätzlich 10 % Bonus, wenn dabei gleichzeitig eine Ölheizung ersetzt wird, sowie
  • zuzüglich 5 % Bonus, sofern eine energetische Sanierungsmaßnahme als Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans erfolgt.

Chance für Bioenergiedörfer und Betreiber von Nahwärmenetzen

In vielen Bioenergiedörfern bietet sich damit laut FNR eine äußerst günstige Gelegenheit, weitere Bürger in die Wärmegenossenschaften aufzunehmen und die vorhandenen Wärmenetze zu verdichten. Gleichermaßen verbessern sich die Chancen von Energieversorgern, Stadtwerken und Contracting-Firmen, die z. B. mit Wärme aus Biogas-Satelliten- bzw. Biomethan-BHKW oder Holzheizwerken und Biomasseheizkraftwerken vertreiben, weitere Kunden für die erneuerbare Nah- und Fernwärmeversorgung zu gewinnen.

Weitergehende Informationen zu den aktuellen Fördermaßnahmen im Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM)sowie zu den technischen Mindestanforderungen gibt die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

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