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topplus Neue Vorgaben zum Heizen

Jetzt gilt das neue Gebäudeenergiegesetz

Das neue Gesetz verbietet u.a. den Einbau von neuen Ölheizungen ab 2026 und schreibt weitere Pflichten zum Heizen mit erneuerbaren Energien vor.

Lesezeit: 5 Minuten

Am 1. November ist es soweit: Dann werden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) von dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.

Das GEG beinhaltet unter anderem Vorgaben für Neubauten und für Bestandsgebäude zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmeschutz. Diese sollen dazu beitragen, den Energiebedarf eines Gebäudes zu begrenzen, teilt das Serviceportal www.intelligent-heizen.info mit.

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Im Neubau mehr Flexibilität

Bei Neubauten schreibt das GEG die Nutzung erneuerbarer Energien vor und führt neue Flexibilisierungsoptionen ein. Diese ermöglichen unter anderem, dass bei der energetischen Bilanzierung selbst erzeugter Strom angerechnet werden kann. So können Sie beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage Ihre Energiebilanz verbessern und die Anforderungen des GEG leichter erfüllen. Ansonsten bleibt die bisher gültige Technologieoffenheit erhalten.

Die energetischen Anforderungen an Gebäude wurden im GEG nicht erhöht. Bei Neubauten gilt der ehemals festgelegte Endenergiebedarf von 45 bis 60 kWh pro m2 Nutzfläche, wobei die Vorgaben für den Wärmeschutz etwas gelockert wurden. Die Anforderungen sollen 2023 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Ab 2026 kein Einbau neuer Ölheizungen

Ab 2026 dürfen Öl- oder Kohleheizungen nur dann noch eingebaut werden, wenn das Haus über keinen Gas- oder Fernwärmeanschluss verfügt, sich auf Neubaustandard befindet oder erneuerbare Energien zum Einsatz kommen, wie beispielsweise bei Hybridheizungen. Auch wenn Sie Modernisierungspläne schmieden, sollten Sie sich vorher erkundigen, welche Vorschriften des GEG für Ihre Pläne zentral sind. So müssen beispielsweise neue Heizungs- und Wasserohre gedämmt werden oder Klima- und Lüftungsanlagen durch Fachpersonal regelmäßig überprüft werden.

Das GEG verpflichtet nicht dazu, ab 2026 bestehende Ölheizungen stillzulegen. Allerdings sollten Sie die Austauschplicht im Blick behalten, die in der Energieeinsparverordnung enthalten war und in das GEG integriert wurde. Demnach müssen Sie Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, austauschen, solange Sie nicht erst seit Anfang 2002 in Ihrem Haus wohnen.

Energieausweis und Fachberatung verpflichtend

Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung neu vermieten oder verkaufen wollen, brauchen Sie künftig einen Energieausweis, der potenziellen Mietern und Käufern einen Einblick in die energetische Qualität bietet und dabei hilft, die Energiekosten besser abzuschätzen. Der Energieausweis ist spätestens beim ersten Besichtigungstermin unaufgefordert vorzulegen.

Außerdem sind Sie dazu verpflichtet, sich von einer Fachperson beraten zu lassen, wenn Sie Ihr Haus komplett sanieren bzw. wesentliche Maßnahmen umsetzen wollen. Diese sollte zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sein. Überdies schreibt das GEG die regelmäßige Kontrolle von Klima – und Lüftungsanlagen durch Fachpersonal vor, die in bestimmten Fällen mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet sein müssen.

Bei Verstößen gegen das Gebäudeenergiegesetz müssen Sie mit Bußgeldern rechnen, denn diese können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die Anforderungen an die energetischen Eigenschaften im Neubau oder bei der Sanierung nicht einhalten, Energieausweise nicht vorlegen oder Ihre Klima- oder Lüftungsanlagen nicht überprüfen lassen.

Kritik von den Grünen

„Die Regierung macht mit dem neuen Gesetz Energieverschwendung in Gebäuden zum Standard. Es ist mir ein Rätsel, wie die Koalition der EU-Kommission erklären will, dass Neubauten in Deutschland weiterhin umgerechnet sechs Liter Heizöl pro Quadratmeter und Jahr zum Heizen benötigen dürfen, obwohl die EU-Richtlinie einen Energieverbrauch von ‚beinahe null‘ vorschreibt“, erklärt Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik bei der Bundestagsfraktion der Grünen. Das Gesetz bleibe damit weit hinter dem Stand der Technik zurück.

Auch der Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung werde sich mit diesem Gesetz nicht angemessen erhöhen. Es fehlen klare Regeln für den Einsatz von erneuerbaren Energien in bestehenden Gebäuden ebenso wie in Wärmenetzen. „Nachhaltige Bau- und Dämmstoffe, zeitgemäße Effizienzstandards und mehr erneuerbare Energien sind das Gebot der Stunde. Dann kann der Gebäudebestand in Deutschland binnen zweier Jahrzehnte klimaneutral werden – mit allen positiven Wirkungen für Klima und Verbraucher“, so Verlinden.

Deutsche Umwelthilfe: „Fehlgeleitete Fördermittel“

Mit dem drei Jahre verspäteten Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. November zementiere die Bundesregierung den klimapolitischen Stillstand im Gebäudesektor mit deutlich zu niedrigen Energieeffizienzstandards, kritisiert auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Ein neuer Faktencheck der DUH belegt eine völlig fehlgeleitete Förderpolitik im Gebäudebereich. Aktuell fließe ein deutlich zu hoher Anteil der Fördermittel in reine Mitnahmeeffekte für den Neubau, während Bestandsgebäude kaum saniert würden. Etwa 80 % der bewilligten Anträge im KfW Programm „Energieeffizient Bauen“ fallen im Neubau auf den KfW 55 Standard, der für den Neubau ohnehin Stand der Technik ist und klimapolitisch unzureichend. Diese Gelder sollten dringend in die Sanierung des Gebäudebestands fließen. Die Sanierungsrate für Bestandssanierungen liege bei unter 1 %. Um die Klimaziele zu erreichen und bezahlbares Wohnen auch für die Zukunft zu gewährleisten, müsse die Sanierungsquote auf über 3 % anwachsen.

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