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topplus Gebäude-Energiegesetz

Regierung plant Auftrieb für Photovoltaik und Biomethan

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat das geänderte Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Enthalten sind auch der Wegfall des Solardeckels und Abstände bei Windparks.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU/SPD zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Der Antrag erhält nicht nur Änderungen zu diesem Gesetz, sondern auch zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und zum Baugesetzbuch (BauGB). Der Bundestag stimmt am heutigen Donnerstag darüber ab.

Solardeckel vor dem Fall

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So haben sich die Ausschlussmitglieder nach monatelangen zähen Verhandlungen mehrheitlich für eine umgehende und ersatzlose Abschaffung des Förderstopps für neue Solarstromanlagen ausgesprochen. Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt die Entscheidung zur Streichung des 52 Gigawatt-Solardeckels im EEG. Der BSW erwartet eine entsprechende Beschlussfassung in der heutigen Sitzung des Deutschen Bundestages und nachfolgend am 3. Juli im Bundesrat.

„Mit der Streichung des Förderdeckels wird endlich eine der größten Investitionsbarrieren der Energiewende beseitigt. In den vergangenen Jahren und Monaten hat der Solardeckel Milliardeninvestitionen in die Solarwirtschaft am Standort Deutschland blockiert und großen Schaden angerichtet,“ erklärt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Der BSW forderte die Bundesregierung auf, der heute initiierten EEG-Novelle zur Abschaffung des Solardeckels spätestens im Herbst eine große Gesetzesreform folgen zu lassen. Diese müsse für die Abschaffung weiterer Marktbarrieren und eine deutliche Beschleunigung des Photovoltaik- und Speicherausbaus genutzt werden.

Länderöffnungsklausel für Windpark-Abstände

Ebenfalls beschlossen hat der Ausschuss eine Neugestaltung des § 249 Absatz 3 BauGB. Damit steht fest, dass weiter die Bundesländer Abstände von höchstens 1 000 Metern festlegen dürfen. Der Bundesverband Windenergie (BWE) hatte darauf aufmerksam gemacht, dass der Europäische Gerichtshof erst am 28. Mai 2020 die polnische 10h-Regelung als europarechtswidrig bewertete. Bemerkenswert ist nach Ansicht des BWE, dass der Europäische Gerichtshof feststellte, dass Abstandsvorschriften dann gegen EU-Recht verstoßen, wenn sie im Hinblick auf die verbindlichen nationalen Gesamtziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien nicht erforderlich und verhältnismäßig sind. „Eine Überprüfung der bayerischen 10h scheint vor diesem Hintergrund dringend notwendig“, erklärt BWE-Präsident Hermann Albers.

Wärmeversorgung mit Biomethan

Auch im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es Verbesserungen, kommentiert der Biogasrat. „Die Änderungen sind ein erster wichtiger Schritt zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung mit Biomethan“, sagt Geschäftsführerin Janet Hochi. Die willkürliche technologische Diskriminierung des erneuerbaren Energieträgers Biomethan habe nun ein Ende und Biomethan werde künftig auch bei der Nutzung in Brennwertkesseln zur Erfüllung der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien im Neubau anerkannt. Dies sei ein Erfolg für die Branche, die sich seit vielen Jahren für die technologieoffene Nutzung von Biomethan in KWK-Anwendungen und Brennwertgaskesseln eingesetzt habe, da beide Technologien einen sinnvollen Beitrag für mehr Klimaschutz im Wärmesektor leisten und gleichzeitig sozialverträglich seien.

Mit dem Beschluss ergibt sich ein neues Marktsegment für den Einsatz von Biomethan im Gebäudesektor, unterstreichen der Fachverband Biogas, der Bundesverband Bioenergie und andere Verbände. "Das ist ein enorm wichtiges Signal, für das wir uns als Verbändeverbund schon lange stark gemacht haben", sagt Sandra Rostek als Sprecherin des Bioenergie-Verbändverbundes.

Laut Wirtschaftsausschuss solle der Bundestag in seiner nächsten Sitzung beschließen, dass im GEG bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes die Wärme aus Biomethan, das in Brennwertkesseln eingesetzt wird, im Vergleich zu fossilen Energieträgern nun mit einem Faktor von 0,7 angesetzt werde. In bisherigen Entwürfen des Gesetzes war sie mit der Wärme aus Erdgas und Steinkohle (Faktor 1,1) gleichgesetzt – angesichts der Klimafreundlichkeit von Biogas laut Bioenergieverbände ein misslicher Umstand, der nun behoben werden soll. Auch die Faktoren für andere Biogasanwendungen werden abgesenkt. Weiterhin solle die Wärmeerzeugung aus Biomethan in einem Brennwertkessel nun eine Option darstellen, die im Gesetz festgelegte Nutzungspflicht für erneuerbare Energien zu erfüllen.

Gesetz bleibt hinter den Möglichkeiten

Kritik kommt dagegen von der Opposition. „Seit über vier Jahren doktern die Regierungsparteien schon an einem neuen Gebäudeenergiegesetz herum. Doch den Sprung ins Jahr 2020 hat die Koalition bis heute nicht geschafft, ihr Gesetz bleibt weit hinter dem Stand der Technik zurück“, sagt Dr. Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik bei der Bundestagsfraktion der Grünen. Nicht einmal der Abschied von neuen Ölheizungen sei der Regierung mit ihrem Gesetz gelungen. Nachhaltige Bau- und Dämmstoffe, zeitgemäße Effizienzstandards und mehr Erneuerbare Energien seien das Gebot der Stunde. Damit könne der Gebäudebestand in Deutschland binnen zweier Jahrzehnte klimaneutral werden. „Doch statt mehr Energie einzusparen und Innovationen anzutreiben, will die Koalition Effizienzstandards aus dem Jahr 2013 mindestens bis 2023 beibehalten“, kritisiert Verlinden.

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