EEG
Kabinett beschließt Energiesammelgesetz
Das Gesetz soll für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze sorgen.
Das Bundeskabinett hat am 5. November 2018 den Entwurf des Energiesammelgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik (PV) um. Von 2019 bis 2021 werden die derzeit vorgesehenen Ausschreibungsmengen um 4 GW je Technologie erhöht. Zusätzlich soll es technologieübergreifende Innovationsausschreibungen in den Jahren 2019 bis 2021 geben. Darin sollen innovative Konzepte für besonders netz- und systemdienliche Projekte sowie neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren erprobt werden.
Altmaier: "Sichere und bezahlbare Energiewende"
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Wir stellen die zentralen Weichen für eine sicherere und bezahlbarere Energiewende: Mit den Sonderausschreibungen kommen wir beim Ausbau der Erneuerbaren Energien noch schneller voran. Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz – NABEG – beschleunigen wir zugleich den Netzausbau.“
Das Gesetz enthält u.a. folgende Details zu erneuerbaren Energien:
- Mit derbedarfsgerechten Nachtkennzeichnungwill das Kabinett die Akzeptanz der Energiewende erhöhen. Statt des nächtlichen Dauerblinkens leuchten Windenergieanlagen dann nur, wenn ein Flugzeug in der Nähe ist.
- Absenkung der PV-Vergütungen für Neuanlagen im Segment 40 bis 750 kW: Die Kosten für PV-Anlagen seien laut BMWi in den vergangenen Jahren stärker gefallen als die Vergütung im EEG. Dies habe zu einer deutlichen Überförderung geführt, die zu Lasten aller Verbraucher wirke. Der Abbau dieser Überförderung ist auch beihilferechtlich zwingend vorgegeben.
- EEG-Privilegierung für Neuanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Damit will der Gesetzgeber den beihilferechtlichen Kompromiss mit der Europäischen Kommission umsetzen. Damit sollen 98 % der Anlagen wieder ihre bis Ende 2017 geltende Privilegierung erhalten, wonach sie nur nur 40 % EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom zahlen müssen. Die Neuregelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018.