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Energiewende

Kabinett beschließt Kohleausstiegsgesetz


Das Bundeskabinett hat gestern das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Entscheidung gilt als Meilenstein bei Deutschlands Energieversorgung: „Mit dem vorliegenden Gesetzespaket werden wir die Kohleverstromung in Deutschland rechtssicher, wirtschaftlich vernünftig und sozial ausgewogen beenden“, verspricht Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Hierzu hat das Bundeskabinett gestern den Entwurf zu einem Kohleausstiegsgesetz beschlossen.

Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zur

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  • Reduzierung und Beendigung der Stein- und Braunkohleverstromung,
  • Löschung freiwerdender CO2-Zertifikate,
  • Kompensation für Stromverbraucher im Fall eines Strompreisanstiegs durchden Kohleausstieg,
  • Zahlung eines Anpassungsgeldes an ältere Beschäftigte im Kohlesektor, um ihnen den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern,
  • Verlängerung und Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, um die Umrüstung von Kohle auf flexible und klimafreundlichere Stromerzeugung zu fördern.

Der konkrete Zeitplan

Der Gesetzentwurf schreibt die zu erreichenden Zwischenziele auf dem Weg bis zum vollständigen Kohleausstieg fest. Damit folgt er der Empfehlung der Kohlekommission. Konkret bedeutet dies:

  • Bis zum Jahr 2022 wird der Anteil der Kohlverstromung durch Steinkohle- sowie Braunkohle-Kraftwerke auf jeweils rund 15 Gigawatt reduziert.
  • Bis 2030 sind weitere Reduktionen auf rund acht Gigawatt-Leistung bei den Steinkohle-Kraftwerken und neun Gigawatt-Leistung bei den Braunkohle-Kraftwerken vorgesehen.
  • Bis 2038 soll der Ausstieg aus der Kohleverstromung spätestens abgeschlossen sein.

Eine kontinuierliche Verringerung will die Bundesregierung dadurch gewährleisten, dass in den Jahren, in denen weniger Braunkohle-Kraftwerke vom Netz gehen, mehr Steinkohle-Kraftwerke stillgelegt werden.

Finanzminister fordert Ausbau der Netze und mehr erneuerbare Energien

Altmaier begrüßt, dass mit dem Gesetz Perspektiven für eine sichere und bezahlbare Stromversorgung auf der Basis von hocheffizienten Gaskraftwerken geschaffen werden soll, die den Übergang in eine treibhausgasneutrale Energieversorgung ermöglichten.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz ergänzt: „Deutschland stellt damit innerhalb weniger Jahre einen zentralen Teil seiner Energieversorgung auf neue Füße. Nun müssen wir im nächsten Schritt mit dem Ausbau der Netze und der Erneuerbaren echte Fortschritte machen.“ Für Bundesumweltministerin Svenja Schulze könne Deutschland mit dem Gesetz zeigen, wie ein Industrieland von der Kohleverstromung vollständig auf erneuerbare Energien umsteigt und zugleich neue wirtschaftliche Perspektiven für die Kohleregionen schafft.

Nähere Informationen und den Gesetzentwurf finden Sie hier.

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