Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Kabinett legt Entwurf zum KWK-Gesetz vor

Das Bundeskabinett will mit dem neuen Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) die Mittel zur Förderung der KWK von 759 Mio. auf 1,5 Milliarden Euro verdoppeln.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeskabinett will die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) neu regeln und hat in der vergangenen Woche einen Entwurf zum KWK-Gesetz vorgelegt. Dieses regelt u.a. die Stromvergütung für Blockheizkraftwerke, die mit Erdgas und Heizöl betrieben werden. Mit dem neuen KWK-Gesetz will die Bundesregierung Anreize schaffen, neue emissionsärmere Kraftwerke zu bauen. Die Zahl von aktuell 6.000 dieser Anlagen soll damit deutlich steigen, auch um das nationale CO2-Einsparzielzu erreichen.Bis zum Jahr 2020 will Deutschland 40 Prozent weniger CO2 ausstoßen. Dafür müssen hierzulande zusätzliche 22 Mio. t eingespart werden. KWK-Anlagen sollen dazu 4 Mio. t beitragen.


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Dazu schlägt das Kabinett neue Förderbedingungen für KWK-Anlagen ab dem nächsten Jahr vor. Zum einen soll das gesamte Fördervolumen für KWK-Anlagen von 750 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr verdoppelt werden. Zum anderen sollen bestehende Kraftwerke auf Erdgas umgestellt werden. Denn dieses ist nach Ansicht der Bundesregierung besonders CO2-arm. Auch neue Anlagen sollen nur dann unterstützt werden, wenn sie mit Erdgas arbeiten. Außerdem will die Regierung den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen und -speichern weiter fördern.


Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) hat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf begrüßt. Gegenüber einem Entwurf zum KWK-Gesetz vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gäbe es einige Verbesserungen. Gleichwohl beschleunige der Gesetzesentwurf den KWK-Ausbau nicht so, wie es die Energiewende erfordere, so der BKWK. Es drohe ein Stillstand dieser Entwicklung.

Was der BKWK weiter analysiert hat:

  • Das Ausbauziel für den KWK-Anteil soll reduziert werden auf 25 % der regelbaren Nettostromerzeugung bis 2020. Im Koalitionsvertrag  war noch das Ziel von 25 % an der gesamten Nettostromerzeugung festgelegt.
  • Der obere Grenzwert für die Förderung von nicht in ein Netz der allgemeinen Versorgung einspeisende KWK-Anlagen wurde angehoben auf 100 kW el.
  • Für ausschließlich gasgefeuerte Bestandsanlagen über 2 MW el soll es eine temporäre Förderung geben.
  • In die Übergangsregelungen hat das Kabinett jetzt gegenüber dem BMWi-Referentenentwurf auch eine Stufenregelung aufgenommen für die zwingende Direktvermarktung. Diese soll nunmehr für Anlagen bis 250 kW (elektrisch) erst gelten ab Inbetriebnahme am 30.06.2016 und für Anlagen bis 100 kW erst ab Inbetriebnahme am 31.12.2016.
  • Bei der befristeten Weitergeltung der KWK-Zuschläge nach KWKG 2012 wurde der BMWi-Referentenentwurf unverändert übernommen.
  • Die Verschärfung der Regeln für den Messstellenbetrieb für Zähler in Kundenanlagen (Unterzähler) soll erst ab dem 30.06.2015 gelten. Bis dahin gilt hier das KWKG 2012 fort.
Der Entwurf soll laut BKWK am 15.10. oder 5.11.15 im Bundestag zur ersten Lesung vorgelegt werden und wird parallel seit 28.08.15 von der EU-Kommission geprüft auf beihilferelevante Belange.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.