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Kabinett setzt schwaches Aufbruch-Signal für Bioenergie

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zum EEG 2021 beschlossen. Aus Sicht der Bioenergie gibt es zwar Verbesserungen, aber noch viel Klärungsbedarf.

Lesezeit: 4 Minuten

Mit dem heute beschlossenen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gibt die Bundesregierung der Bioenergiebranche ein substanzielles Signal, dass für Strom aus Biomasse weiterhin eine Perspektive besteht und dessen Systemrelevanz erkannt wird. Die Bioenergieverbände begrüßen neben weiteren Verbesserungen insbesondere die Anhebung der Gebotshöchstwerte, sehen aber auch eindeutig Klärungs- und Anpassungsbedarf bei mehreren Regelungsdetails, vor allem bei der Güllevergärung.

Leichte Anhebung der Höchstgebotswerte bei der Ausschreibung

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„Die Anhebung der Gebotshöchstwerte ist aus unserer Sicht ein klares Zeichen, dass die Bundesregierung die Klimaschutz- und Systemdienstleistungen unsere Branche schätzt und erhalten will, auch durch den Zubau von Neuanlagen aller Bioenergietechnologien“, kommentiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. Eine Reihe von Neuregelungen werfe jedoch auch Fragen auf. Diese gelte es dringend zu klären. „Allen voran reichen die Erhöhung der Ausschreibungsvolumina weiterhin nicht aus, um die Vorgaben des Klimaschutzprogramms zu erfüllen. Hier muss das Ziel von 42 Terrawattstunden für die Bioenergie unbedingt aufgenommen werden“, betont die Hauptstadtbüro-Leiterin. Darüber hinaus seien einige Regelungen für die Anforderungen an die Flexibilisierung von Anlagen besonders im Holzenergiebereich noch unklar, was es zu beheben gelte. „Auch beim Thema Güllevergärung spricht der Kabinettsentwurf zwar die wesentlichen Aspekte grundsätzlich an, allerdings ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass diese auch direkt im Gesetz geregelt und nicht auf später verschoben werden“, so Rostek weiter.

Biogasrat fordert höheres Ausschreibungsvolumen

„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss hat die Bundesregierung leichtfertig die große Chance vertan, der Bioenergieerzeugung in Deutschland eine verlässliche und wirtschaftliche Perspektive zu geben“, lautet das Fazit von Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates e.V..

Alle Ausschreibungsrunden für Biomasse seit 2017 hätten klar gezeigt, dass die geltenden Gebotshöchstwerte zu niedrig sind und damit die Teilnahme insbesondere moderner Biomasse-Neuanlagen wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Deshalb fordert der Biogasrat, die Gebotshöchstwerte für Neu- und Bestandsanlagen im EEG 2021 einheitlich auf 17,50 ct/kWh anzuheben und die seit 2018 geltende Degression auszusetzen. Damit die für den Klimaschutz wichtigen Treibhausgasreduzierungspotenziale von Biogas und Biomethan nicht verloren gehen und das im Klimaschutzprogramm 2030 vorgesehene Ziel von 65 Prozent erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung bis 2030 erreicht werden kann, müsse das Ausschreibungsvolumen für Biomasse auf mindestens 800 MW/Jahr erhöht werden.

Sonderausschreibungen für Biomethan-BHKW wirtschaftlich ausgestalten

Grundsätzlich positiv bewertet Hochi die im Gesetzentwurf vorgesehene die Einführung eines neuen Ausschreibungssegments für hochflexible Biomethan-BHKW, um die die Netz- und Marktintegration erneuerbarer Energien zu verbessern. „Die aktuelle Ausgestaltung der Sonderausschreibung ist gegenüber dem Referentenentwurf ein Fortschritt, so wurde das Ausschreibungsvolumen pro Jahr auf 150 MW angehoben und der Gebotshöchstwert auf 19,0 Ct/kWh festgelegt.“ Gleichwohl sei es mit der Degression von 1 Prozent ab 2022 sowie der Begrenzung der Bemessungsleistung der Anlage von 15 % des Wertes der installierten Leistung nach wie vor schwierig, neue Biomethan-BHKW wirtschaftlich zu realisieren. Hier bestehe weiterer Handlungsbedarf im parlamentarischen Verfahren.

Darüber hinaus lehnt der Biogasrat die im Gesetzesentwurf vorgesehene Regelung zur Einführung einer „Südquote“ im Ausschreibungsverfahren für Biomethan ausdrücklich ab. „Wenn 50 % des Zuschlagvolumens bevorzugt in südliche Landkreise gehen soll und diese auch bei Nichterreichung nicht auf die übrigen Standorte in Deutschland insbesondere im Norden übertragbar sind, handelt es sich dabei um eine Wettbewerbsverzerrung und verfassungsrechtlich fragwürdige Diskriminierung bestehender und neuer Biomasseanlagen im Norden Deutschlands“, so Hochi.

Begrenzung der Einsatzstoffe der falsche Weg

Kritisch sieht der Verband auch die weitere Begrenzung der Einsatzstoffe zur Biogas- und Biomethanerzeugung. „Die im EEG 2021 vorgesehene pauschale Einschränkung des Einsatzes von Mais und Getreidekorn auf 44 Masseprozent in einem schränkt den Handlungsspielraum der Branchenakteure pauschal ohne Würdigung der regionalen Gegebenheiten massiv ein und verhindert, dass zusätzliche Kostensenkungspotenziale gehoben werden können.“, erklärt Hochi mit Verweis auf Prognosen der Bundesregierung, nach denen die Potenziale für den nachhaltigen Anbau von nachwachsenden Rohstoffen für die Bioenergieerzeugung bei Weitem nicht ausgeschöpft sind. „Das EEG 2021 darf den Beitrag von Biogas und Biomethan für die Erreichung der Klimaziele nicht weiter ausbremsen“, appelliert Hochi an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die in den nächsten Wochen über den Gesetzentwurf beraten werden.

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