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Katze aus dem Sack: SuedLink gibt umstrittenen Korridorverlauf bekannt

Der Trassenverlauf für die SuedLink-Stromleitung steht fest. Hier sehen Sie, ob Sie betroffen sind

Lesezeit: 3 Minuten

Die Stromnetzbetreiber TenneT und TransnetBW haben am Donnerstag den Vorschlagskorridor für die Gleichstromverbindung SuedLink vorgestellt, den sie der Bundesnetzagentur Ende Februar zur Entscheidung vorlegen werden. Dieser Korridor ist das Ergebnis umfangreicher Detailuntersuchungen und soll von Schleswig-Holstein über Westniedersachsen, Nordhessen und Südthüringen nach Bayern und Baden-Württemberg verlaufen.

Um Bürgern, Gemeinden und anderen Interessierten vorab die Möglichkeit zu geben, sich zu informieren, veröffentlichen TenneT und TransnetBW die Übersichtskarten zum Vorschlagskorridor und zum Korridornetz auf den Projektwebseiten www.suedlink.tennet.eu sowie www.transnetbw.de/suedlink bereits vor Einreichung der Unterlagen bei der Bundesnetzagentur.

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Außerdem informieren die Übertragungsnetzbetreiber ab dem 25. März die Bürger vor Ort über den Planungsstand und die nächsten Schritte im Genehmigungsverfahren (Termine werden zeitnah auf den Webseiten der Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht). Die Bundesnetzagentur wird die Unterlagen nach der Prüfung der Vollständigkeit öffentlich auslegen. Dann wird auch die formelle Beteiligung durch die Behörde starten.

Thüringen bleibt beim Nein zum SuedLink durch Thüringen

Thüringens Landwirtschaftsministerin Birgit Keller, die massiv für eine gerade Nord-Süd-Strecke anstatt eines Bogens durch Thüringen gekämpft hat, mahnt zur Vorsicht. „Die neuen Pläne geben noch keine Entwarnung für Thüringen. Während für die Region Nordwestthüringen eine Alternative gefunden wurde, bestätigen die Vorhabenträger den Verlauf ihres Vorzugstrassenkorridors durch Südwestthüringen. Deshalb bleiben wir bei unserem Nein zum SuedLink-Verlauf durch Thüringen. Es kann nicht sein, dass Thüringen über die Maßen belastet wird", sagte sie am Donnerstag.

Sie betonte, dass die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die das Land am 15. Januar 2019 eingereicht habe, bestehen bleibe. "Wir wollen weiterhin, dass der Thüringer Vorschlag geprüft wird", so die Ministerin. Die Landesregierung sei der Auffassung, dass die Planungen für die Stromtrasse mit einem Vorzugskorridor durch Südwestthüringen nicht den bundesgesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das Gebot der Geradlinigkeit, das sich der Bund selbst zum Maßstab gemacht hat, werde nicht ausreichend angewandt.

Ein Trassenkorridor entlang der westlichen Luftlinie müsse im Hauptverfahren fundiert geprüft werden. Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz sehe das sogenannte Gebot der Geradlinigkeit für die Erdkabelleitung vor. Damit ist eine Orientierung an der Luftlinie gemeint." Das Gebot der Geradlinigkeit ist keine Thüringer Maßgabe, sondern ein Beschluss des Bundestags. Dies muss stärker berücksichtigt werden“, so Keller.

Stimmen der Befürworter

„Durch die detaillierten Untersuchungen der möglichen Korridorvarianten haben wir nun einen konkreten Erdkabelkorridor ermittelt, der Mensch und Natur so gering wie möglich belastet. Damit sind wir jetzt auf der Zielgeraden zum tatsächlichen Korridorverlauf von SuedLink“, sagte Manon van Beek, Vorstandsvorsitzende von TenneT, und appellierte: „Der Netzausbau braucht die Unterstützung der Politik auf allen Ebenen und gesellschaftliche Akzeptanz. Beides ist der Schlüssel, um SuedLink und die gesamte Netzinfrastruktur zu einem Energiewendenetz umzuwandeln.“

Dr. Werner Götz, Vorsitzender der Geschäftsführung von TransnetBW, sagte: „Transparenz ist eines unserer wichtigsten Anliegen. Das werden wir in den nächsten Wochen bei zahlreichen Dialogveranstaltungen umsetzen und der Öffentlichkeit Einblick in die gesetzlich festgelegte Methode und deren Kriterien bieten, die dem heute präsentierten Vorschlag zugrunde liegen.“

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