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topplus Windenergie

Kein Dauerblinken mehr in der Nacht

Windenergieanlagen dürfen nach einer neuen Verordnung nachts nur noch blinken, um eine Kollision mit einem Luftfahrzeug zu verhindern.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Lufthindernissen (AVV Kennzeichnung) mit geringfügigen Änderungen zugestimmt. Danach dürfen die Lichter von Windparks nachts nur noch blinken, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert. Die Einschränkung soll die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der Windenergie erhöhen.

Künftig Aktivierung mit Transponder

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Mit der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift werden zugleich die technischen Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Nachtkennzeichnung überarbeitet. Hierzu gehört auch, dass die Nachtkennzeichnung künftig durch Transpondersignale aktiviert werden darf, die von Luftfahrzeugen ausgesendet und den Windenergieanlagen empfangen werden. Außerdem setzt die Novelle neue Standards und Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen um. Die Verwaltungsvorschrift soll einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

BWE drängt auf realistische Umsetzungsfristen

„Die bedarfsgerechnen Nachtkennzeichnung ist eine wichtige Maßnahme, um die Akzeptanz unserer Technologie bei Bürgern vor Ort zu erhöhen. Allerdings sind auf dem Weg zum seriellen Einbau an bis zu 17.500 Bestandsanlagen noch einige Hürden zu nehmen“, erklärt Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie. Entscheidend sei vor allem, dass die Umrüstungsfristen für Betreiber von Windenergieanlagen realistisch und umsetzbar blieben. Schon im Energiesammelgesetz Ende 2018 hatte der Gesetzgeber beschlossen, die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für Bestands- sowie Neuanlagen ab 01. Juli 2020 verpflichtend einzuführen. Die Verabschiedung der dafür nötigen AVV Kennzeichnung hatte sich aufgrund ungeklärter Fragen jedoch um fast ein Jahr verzögert. „Wir appellieren deshalb an die Bundesnetzagentur, auch die Fristen für die Umrüstung entsprechend zu verlängern, sonst droht die Akzeptanzmaßnahme zum wirtschaftlichen Risiko für Windenergieanlagenbetreiber zu werden“, warnt der BWE-Präsident.

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