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Keine Härtefallregelung für geplante Windparks in Bayern

Der Wirtschaftsausschuss des bayerischen Landtags hat eine Änderung der Landesbauordnung beschlossen, welche das Aus für teilsweise bereits gebaute Windräder bedeutet.

Lesezeit: 4 Minuten

Windparks, die vor der Einführung der Abstandsregelung in Bayern (10H) im Jahr 2014 genehmigt und den Typ der genehmigten Anlage nachträglich wechseln wollen, müssen höchstwahrscheinlich ein komplett neues Genehmigungsverfahren durchlaufen einschließlich einer Änderung des Flächennutzungsplans. Denn der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags hat in der vergangenen Woche einen Antrag der Fraktion der Grünen abgelehnt. Die Fraktion wollte damit erreichen, dass in der geplanten Neufassung der Landesbauordnung auch die Windparks ihre Genehmigung behalten, die im Jahr 2014 genehmigt, aber noch nicht gebaut waren. „Die Ertüchtigung bestehender Anlagenstandorte durch moderne, effizientere Anlagen ist unter 10H faktisch nicht möglich. Gleiches gilt für Genehmigungen, die bereits vor Inkrafttreten von 10H erteilt wurden und deren Realisierung aufgrund von Änderungen bspw. beim Anlagentyp noch nicht vollständig umgesetzt ist“, resümieren der Bund Naturschutz in Bayern und der Landeswindenergieverband in einer gemeinsamen Presseerklärung.

Der im Wirtschaftsausschuss am 18.6. beschlossene Gesetzentwurf von CSU und Freien Wählern rette zwar einige bereits errichtete Windenergieanlagen, doch Fundamente zahlreicher Anlagen, die erst teilweise errichtet wurden, müssten kostspielig rückgebaut werden, was vor allem Bürgerenergieprojekte trifft.

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Bauleitplanung ist sehr zeitaufwändig

In der Sitzung zeigte sich Landtagsabgeordneter Alexander König (CSU) unbeeindruckt von den Argumenten. Schon heute sei es möglich für die Kommunen, 10H mit einer kommunalen Bauleitplanung umgehen zu können. „Eine Bauleitplanung und die Erstellung von Flächennutzungsplänen ist langwierig, kostenintensiv und sehr komplex. Ein normal besetztes Rathaus einer bayerischen Kommune kann diesen Kraftakt oft nicht stemmen“, sagt der Fuchstaler Bürgermeister Erwin Karg. Es sei eindeutig Aufgabe der Landes- und Bundespolitik, die Bürger für die Energiewende zu begeistern. Ein Gemeinderat könne das nicht leisten: „Schon gar nicht, wenn die Landesregierung – wie in Bayern – alle Hebel in Bewegung setzt, die Energiewende zu verhindern.“

Auch für Martin Stümpfig, Sprecher für Energie und Klimaschutz der Grünen-Landtagsfraktion und stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung, geht von dem Beschluss gestern eine fatale Wirkung aus. „Damit wird die verbissene Haltung der Landesregierung deutlich, die Windkraft in Bayern zu wollen. Und das, obwohl sich die Bürgermeister in den betroffenen Regionen eindeutig für die Windparks ausgesprochen haben“, sagt er gegenüber top agrar. Ihm lägen Brandbriefe von drei CSU-Bürgermeistern vor, die darauf drängten, dass die betroffenen, genehmigten Windparks jetzt endlich gebaut werden dürften. „Anstatt die Windenergie massiv auszubauen, kämpft die Regierung jetzt vehement gegen 20 oder 30 Altanlagen. Das passt nicht zusammen“, kritisiert Stümpfig.

Regierung will mit "Wind-Kümmerern" gegensteuern

Auch Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat das Dilemma erkannt. Seiner Ansicht nach kommt den Kommunen bei der Realisierung von Windenergieanlagen eine bedeutende Rolle zu, sie sind aber vor Ort häufig allein gelassen. „Windenergie ist umstritten, aber ein zentraler Baustein der Energiewende. Die Kommunen haben einen großen Entscheidungsspielraum und können geeignete Flächen durch Bauleitplanung aktivieren, sofern die Akzeptanz hergestellt werden kann“, sagte der Minister. Um die Kommunen zielgerichtet zu unterstützen, will das Wirtschaftsministerium in allen sieben Regierungsbezirken je einen Experten installieren, der Kommunen bei Windenergieprojekten auf ihrem Gemeindegebiet zur Seite steht. Diese regionalen Windkümmerer sollen jeweils etwa fünf Windenergieprojekte über bis zu zwei Jahre lang betreuen. „So können ab Herbst rund 30 Projekte vorangetrieben werden“, erklärte Aiwanger.

Den ausgewählten Kommunen werde eine fachkundige Projektbegleitung durch den Windkümmerer geboten, unter anderem zu den Themen Öffentlichkeitsarbeit, Moderation und Vermittlung sowie Bauleitplanung. Interessierte Kommunen können sich unter www.aufwind.bayern.de bis zum 8. September bewerben. Die regionalen Windkümmerer sollen ihre Arbeit voraussichtlich im September aufnehmen.

„Dieser Ansicht ist im Grunde nicht schlecht, aber vor dem Hintergrund der 10H-Regelung von vornherein zum Scheitern verurteilt“, kommentiert Stümpfig die Pläne.

Kritik an 10H

Dazu passt, das eine Expertenanhörung im bayerischen Wirtschaftsministerium gestern kein gutes Haar an der vor fünf Jahren eingeführten 10H-Regelung gelassen hat. Zielsetzung bei Einführung der bundesweit einmaligen Abstandsregelung war ein Interessensausgleich von Windenergiebefürwortern und Gegnern. Mittlerweile bestätigen jedoch mehrere Studien die Erfahrung aus der Praxis, dass ein pauschaler Abstand keinen positiven Einfluss auf die Akzeptanz hat. Im Gegenteil: „Die 10H-Abstandsregelung ist von der CSU als Totengräberinstrument der Energiewende genutzt worden. Wir brauchen Windkraft an naturverträglichen Standorten gerade in Bayern für eine klimaverträgliche Stromerzeugung. Es kann nicht sein, dass man einen Atommeiler näher an eine Häusergruppe stellen darf als ein Windrad“, kritisiert Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz.

Und der BWE-Landesvorsitzende Dr. Matthias Grote ergänzt: „10H gehört endlich zu den Akten gelegt. Die Kosten, die durch diese Regelung in Gesetzgebungsverfahren, Klageverfahren, Bauleitplanung und Standortsuche geflossen sind, wären in den geplanten 300 Windenergieanlagen des Wirtschaftsministers deutlich besser investiert.“

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