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Geld für die Gebäudesanierung

KfW-Förderstopp für energieeffiziente Bestandsgebäude aufgehoben

Die Bundesförderung für die Sanierung zum Effizienzhaus geht ohne Änderungen weiter. Hauseigentümer erhalten wieder bis zu 50 % Förderung für umfassende energetische Sanierungen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Bundesregierung hat die finanzielle Förderung für energetische Sanierungen zum Effizienzhaus am 22. Februar 2022 wieder aufgenommen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Für die umfassenden Sanierungen gelten dieselben Bedingungen wie zuvor: Hauseigentümer erhalten bis zu 50 % Förderung vom Bund. Wer das eigene Haus auf den anspruchsvollsten Standard Effizienzhausklasse 40 saniert, erhält maximal 75.000 €.

Die anderen geförderten Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70 und 55 bestehen ebenfalls unverändert weiter. Im Neubau ist die Effizienzhausklasse 55, wie schon länger vorgesehen, weggefallen. Die Effizienzhausklasse 40 soll künftig ebenfalls weiter gefördert werden. Ab wann und wie hoch, ist jedoch noch unklar.

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Ausgeschöpfter Fördertopf

Am 24. Januar 2022 hatte die Bundesregierung einen Förderstopp für Effizienzhäuser verkündet, der zu Verunsicherungen bei Bauherren geführt hatte. Betroffen waren die Förderprogramme der KfW-Bank für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus. Auch KfW-Kredite für Einzelmaßnahmen wurden gestoppt genauso wie die Fördergelder für Neubauten. Zuschüsse für Einzelsanierungsmaßnahmen über das Bundesamt BAFA, etwa die Dämmung der Fassade, eine neue Heizung oder den Austausch der Fenster, konnten weiter beantragt werden.

Grund für den Stopp der Effizienzhausförderung war der ausgeschöpfte Fördertopf: Gerade die Nachfrage nach Geld für den bereits als Stand der Technik geltenden KfW-55-Neubaustandard war so groß, dass dafür seit November 2021 über 70 % der beantragten Gesamtsumme von rund 20 Mrd. € ausgegeben wurden. Der Ansturm auf die Fördergelder hing auch damit zusammen, dass die staatliche Unterstützung für diesen Neubauten-Standard Ende Januar auslaufen sollte. Tatsächlich war es dann bereits eine Woche vorher so weit.

Damit fehlten die Gelder für besonders effiziente Neubauten – und vor allem für die Sanierung des Gebäudebestandes. Schlecht sanierte Bestandsgebäude sind maßgeblich für den Ausstoß von Treibhausgasen im Gebäudesektor verantwortlich und deshalb besonders auf Wärmeschutzfenster, Dämmungen und erneuerbare Energien angewiesen. Diese Gelder fließen nun wieder.


BEG fördert wieder Gesamtsanierungen

Die gesamte finanzielle Unterstützung läuft im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG gilt für alle energetischen Baumaßnahmen bei Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden, sowohl im Neubau als auch für die energetische Sanierung. Förderfähig sind Gesamtsanierungen, aber auch Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden.

Die Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70, 55 und 40 für sanierte Bestandsgebäude bestehen unverändert weiter. Die Förderung liegt wie bislang zwischen 27,5 und 45 % Tilgungszuschuss. Hinzu kommt ein Bonus für die überwiegende Nutzung von erneuerbaren Energien. Die EE-Klasse bringt fünf %punkte mehr Fördergeld. Mit ihr steigen auch die förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit an. Beim Standard Effizienzhaus 40 mit der EE-Klasse kommt man daher auf bis zu 75.000 € Fördergeld je Wohnung.

Förderung für Einzelmaßnahmen

Für Einzelmaßnahmen erhalten Sanierungswillige in der Regel 20 % Förderung. Beispiele sind Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke. Bei neuen Heizungen steigt der Zuschuss auf bis zu 55 %. Wer eine vom Bund geförderte Gebäudeenergieberatung mit Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) durchführen lässt, erhält einen Bonus bei der Umsetzung eines einzelnen Sanierungsschritts in Höhe von fünf Prozentpunkten. „Die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung ist finanziell attraktiv“, betont Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Da der Staat die Beratung bereits mit 80 % fördert, macht sie sich schon mit einer realisierten Maßnahme über den iSFP-Bonus mehr als bezahlt.“ Der Vorteil einer Energieberatung vor Ort: Sie zeigt auf, wie Eigentümerinnen und Eigentümer ihr Wohngebäude in der richtigen Reihenfolge und kosteneffizient energetisch sanieren können.

Die Einzelmaßnahmen können über mehrere, aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge. Bedingung ist jedoch eine Verbesserung der energetischen Qualität. Um Missbrauch zu verhindern, gibt es Kontrollen vor Ort. Antragsberechtigt für die Förderung von Einzelmaßnahmen sowie Gesamtsanierungen sind neben den Eigentümern auch Pächter oder Mieter sowie Contractoren. Sie bedürfen jedoch einer schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers.

BAFA zuständig für Einzelmaßnahmen

Das BAFA nimmt die Anträge für Einzelmaßnahmen-Zuschüsse an, die KfW die Anträge für die Einzelmaßnahmen-Kredite. Für die Gesamtsanierungen, die Effizienzhaus-Förderung, ist weiterhin die KfW zuständig.

Weitere Infos zur BEG finden Sie hier. Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de

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