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Kraftfahrzeugsteuergesetz

KfZ-Steuer: Für SUV wird es teuer!

Die Bundesregierung will mit dem neuen Kraftfahrzeugsteuergesetz für mehr Klimaschutz im Verkehr sorgen. Autos mit hohem CO₂-Ausstoß sollen stärker besteuert werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung will die Kohlendioxid-Emissionen im Verkehrssektor um mindestens 40 bis 42 Prozent verringern, um den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht zu werden. Dazu soll der Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes dienen. Damit werden Beschlüsse aus dem Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt. Mit dem Entwurf will der Gesetzgeber nach eigenen Angaben soziale Belange berücksichtigen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleisten und eine bezahlbare Mobilität sicherstellen.

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Zur Förderung des Umstiegs auf elektrische Antriebe sieht der Gesetzentwurf eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge vor. Die Steuerbefreiung soll maximal bis 31. Dezember 2030 gelten. Die Förderung der Elektromobilität sei ein wesentliches Element, um die Pariser Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen, begründet der Bund.

Außerdem sollen Autos mit hohem Ausstoß von Kohlendioxid stärker besteuert werden. Um die Nachfrage deutlicher auf Fahrzeuge mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken, ist eine noch stärkere Berücksichtigung der CO₂-Komponenten beabsichtigt. Hierfür soll ein „progressiver CO₂-Tarif bei der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Verbrennungsmotor eingeführt werden.

Keine Steuer für emissionsarme Autos

Um zusätzlich auch besonders emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern, will die Bundesregierung die Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit einem CO2-Wert bis 95 g/km erlassen. Dieses soll für fünf Jahre gelten. Innerhalb der ersten CO2-Stufe von 96 bis 115 g/km beträgt der Eingangssteuersatz zwei Euro je g/km. In den folgenden Stufen von 116 bis 195 g/km steigen die Steuersätze von 2,20 Euro bis auf 3,40 Euro und sollen signalisieren, „dass höherer Kraftstoffverbrauch künftig nicht erst an der Tankstelle finanziell spürbar wird“. Der Spitzensteuersatz von vier Euro je g/km betreffe Fahrzeuge mit besonders hohem Emissionspotenzial von mehr als 195 g/km. „Die Steuer wird sich im Vergleich zu bisher gewohnten Höhe deutlich verändern“, heißt es in dem Entwurf. Teurer wird es damit vor allem für SUV und Sportwagen.

Weitere steuerliche Erleichterungen gibt es für Nutzfahrzeuge kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe: Kleintransporter bis zu 3,5 t werden künftig nach den gewichtsbezogenen Steuerklassen für Nutzfahrzeuge besteuert.

Der Bundesrat unterstützt die von der Bundesregierung beabsichtigte klimapolitische Ausrichtung der Kfz-Steuer ab 2021: bei der Beratung am 3. Juli 2020 äußerte er keine Einwendungen gegen den Regierungsentwurf.

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