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Kiel will neues Energiewende- und Klimaschutzgesetz

Schleswig-Holsteins Landesregierung hat in der vergangener Woche den Entwurf zu einem neuen Energiewende- und Klimaschutzgesetz beschlossen. Damit sollen die erneuerbaren Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrsbereich ausgebaut werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Schleswig-Holstein hat vergangene Woche (05.07.2016) den Entwurf für ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz beschlossen. Energiewendeminister Robert Habeck bedauerte in dem Zusammenhang, dass die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode kein eigenes Klimaschutzgesetz vorlegen will und dass der Klimaschutzplan der Bundesumweltministerin offenbar in der Ressortabstimmung versauere. So blieben die Einigungen der Klimakonferenz in Paris nur Lippenbekenntnisse.  


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Mit dem Klimaschutzgesetz will die Landesregierung in Kiel dagegen die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent senken. Bis zum Jahr 2014 hatte Schleswig-Holstein nach Angaben des Statistikamtes Nord die Treibhausgase um 25 Prozent verringert.


Nach dem Gesetzentwurf sollen mindestens 37 Terrawattstunden (Milliarden Kilowattstunden) Strom aus erneuerbaren Energienim Jahr 2025 als Ziel festgeschrieben werden. Vorher hatte die Regierung 300 % am Stromverbrauch als relatives Ziel angesetzt. Über das Gesetz hinaus peilt die Landesregierung aber 44 Terrawattstunden bis 2030 an. „Wir halten an unseren Klimazielen fest, strecken das Ziel aber um einige Jahre“, sagte Habeck. Die Änderung ist Ergebnis neuer Entwicklungen. Unter anderem hatte das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu Windeignungsgebieten eine Neuausweisung von Vorrangflächen notwendig gemacht. Zudem dürfte auch das gerade novellierte Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG 2016) den Ausbau bremsen. Hinzu kommen ein höherer Bruttostromverbrauch in Schleswig-Holstein nach neuen Daten des Statistikamts Nord sowie eine erwartete geringere installierte Leistung von Windenergie auf See und geringere Volllaststunden bei Windenergie an Land. Der Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien soll bis 2025 mindestens 22 Prozent erreichen – 2014 lag er bei knapp 14 Prozent.


Die Landesregierung will mit guten Vorbild voran gehen und die CO2-Emissionen von Landesliegenschaften bis 2020 um 40 Prozent mindern. Bis 2050 sollen Strom- und Wärmeversorgung CO2-frei erfolgen. Auch die Energiewende in den Kommunen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung und soll durch das Energiewende- und Klimaschutzgesetz unterstützt werden. Die Landesregierung will die Gemeinden bei der Aufstellung von kommunalen Wärme- und Kälteplänen unterstützen. Dazu sollen sie energiewirtschaftliche Daten bei öffentlichen Stellen wie Bezirksschornsteinfegern und Energieunternehmen anfordern dürfen, sofern der Datenschutz gesichert bleibe. Mit einer Veröffentlichungspflicht im Internet soll die Transparenz der Fernwärmeversorgung gestärkt werden, damit Verbraucher Preise und sonstige Bestimmungen besser nachvollziehen können.

 

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet werden. Ziel ist es, dass er in der zweiten Jahreshälfte 2016 in Kraft tritt.

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