Ende Januar wird in Chemnitz ein Musterprozess geführt, dessen Ausgang die Neue-Energien-Branche mit Spannung erwartet. Verhandelt wird die Klage der Vowalon-Beschichtung-GmbH, das die EEG-Umlage für verfassungswidrig hält.
Die Mehrbelastungen durch den Ausbau der neuen Energien werden von allen Stromverbrauchern zu gleichen Teilen gezahlt. Dazu erhebt der Staat eine Umlage auf den Strompreis, die so genannte EEG-Umlage.
Vowalon müsse durch den Sprung der Umlage von 3,6 Cent im vergangenen Jahr auf 5,3 Cent je Kilowattstunde in diesem Jahr voraussichtlich 90.000 Euro mehr für Strom zahlen, heißt es in einem Beitrag der Tageszeitung "WAZ" dazu.
Hoffnung auf Erfolg vor Gericht haben die Sachsen auch deshalb, weil ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen von der Universität Regensburg zu dem Schluss kommt: Die EEG-Umlage ist eine Sonderabgabe, die nicht zulässig ist. (-ro-)