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Die größten Stromfresser im Schweinestall - Hier lässt sich richtig Geld sparen

Die LfL Bayern hat untersucht, wo die größten Stromfresser im Schweinestall lauern und wie Landwirte da nachjustieren können, um bares Geld zu sparen. Wir haben die Tipps für Sie zusammengestellt.

Lesezeit: 6 Minuten

Die Landesanstalt für Landwirtschaft hat in Bayern rund 1.000 schweinehaltende Betriebe ausgewertet. Um das Einsparpotenzial festzustellen, hat die LfL ein Pilotbetriebsmessnetz aufgebaut mit über 30 Betrieben im Bereich Zuchtsauenhaltung, Schweinemast, Milchviehhaltung und Bullenmast.

„Wir messen dort den Strom- und den Wärmeverbrauch und erfassen die Energieerzeugung von vorhandenen Photovoltaikanlagen“, erklärte Energieberater Josef Neiber auf dem Webinar „Strombedarf, Einsparpotenzial und Eigenstromversorgung in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung (Milchvieh und Schwein) der LfL und der ALB Bayern vom 24. März 2021 (www.alb-bayern.de).

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Die Daten werden aufgezeichnet, an eine zentrale Datenbank übermittelt und ausgewertet.

Tipps zum Stromsparen im Schweinestall

Die LfL hat bei der Ferkelerzeugung einen durchschnittlichen Stromverbrauch von 170 kWh/Zuchtsau und Jahr ermittelt. Hierbei gibt es eine enorme Streuung von 70 bis 250 kWh.

Auch in der Schweinemast gibt es eine große Streuung beim Energieverbrauch von 20 bis 60 kWh/Mastplatz. Im Schnitt der untersuchten Betriebe liegt er bei knapp 28 kWh/Mastplatz und Jahr ohne Abluftreinigung bzw. 55 kWh mit Abluftreinigung. „Die Differenz ergibt sich durch die Umwälzpumpen der Wäscher, aber auch durch die höheren Druckverluste bei der Lüftungsanlage“, sagt Neiber.

Die Lüftungsanlage ist in der Schweinehaltung generell der größte Verbraucher. „Im Sauenbetrieb macht er etwa 45 % vom Stromverbrauch, in der Mast rund 60 % aus“, sagt der Berater. Die Streuung im Stromverbrauch ist in beiden Tierhaltungssystemen vor allem auf die unterschiedlichen Lüftungsarten zurückzuführen und hängt ab von der Art der Lüftungsanlage, der Art der Regelung oder der Abluftführung: Eine Unterflurabsaugung hat einen höheren Energieaufwand als eine dezentrale Abluftanlage.

Die Art der Regelung hat einen direkten Einfluss auf den Energiebedarf. Vor allem im abgeregelten Leistungsbereich haben frequenzgesteuerte und EC-Ventilatoren mit elektronisch geregeltem Gleichstrommotor im Vergleich zu herkömmlichen Ventilatoren mit Phasenanschnitt- oder transformatorischer Steuerung eine deutlich geringere Leistungsaufnahme.

In der Ferkelerzeugung laufen die Lüfter zu 80 % im abgeregeltem Leistungsbereich, in der Mast sogar zu 90 %, also fast immer in Teillast. „Darum ist eine gute Regelung entscheidend für einen geringen Stromverbrauch“, sagt Neiber.

Weitere Verbraucher im Sauenbetrieb sind Infrarotlampen, aber auch Sonstiges mit verstreckten Stromfressern wie elektrische Heizlüfter im Büro, Gefriertruhen oder die elektrische Warmwasserbereitung.

Zusätzlich verursacht die Lüftungsanlage in Abferkelställen oder in der Ferkelaufzucht enorme Wärmeverluste. Nur durch optimale, an die Lüftungsrate angepasste Regelungen kann man auch den Heizenergiebedarf reduzieren und Temperaturschwankungen entsprechend auf ein Minimum begrenzen.

Neiber hat im Schnitt einen Wärmebedarf von 300 kWh (bei Betrieben mir Luft-Luft-Wärmetauscher) je Zuchtsau ermittelt. Ein Wärmetauscher halbiert den Wärmebedarf etwa, er verringert die Wärmeverluste durch die Lüftung, verbessert aber auch die Luftqualität und gleicht Temperaturschwankungen aus. „Zwar ist der Stromverbrauch bei den Lüftern im Betrieb mit Wärmetauschern höher, dafür spart er Wärme ein. Unterm Strich hat ein Betrieb mit einer Betriebsgröße von ca. 220 Zuchtsauen damit einen Energiekostenvorteil von 1500 bis 2000 €“, rechnet Neiber vor.

Weitere Energieeinsparungen sind durch folgende Maßnahmen möglich:

  • Abdeckung des Ferkelnestes,
  • Reinigung der Siebe bei der Mahl- und Mischanlage,
  • Reinigung der Luft-Luft-Wärmetauscher,
  • Reinigung der Motoren im Stall wie z.B. bei der Fütterung oder der Mahl- und Mischanlage.

Solarstrom im Sauenbetrieb: So erhöhen Sie den Eigenverbrauch

Mit einer Photovoltaikanlage können Sauenhalter die Stromrechnung deutlich absenken und ein Drittel bis die Hälfte des benötigten Stroms selbst erzeugen.

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) dazu Messungen an verschiedenen Betrieben durchgeführt und Modellrechnungen erstellt. So hat ein Betrieb mit 374 Zuchtsauen und 1300 Ferkelaufzuchtplätzen im Jahr einen Strombedarf von 75.000 kWh. Er kann mit einer Solaranlage mit 30 kW und 30.000 kWh bei Südausrichtung im Jahr rund 20.000 kWh Strom selbst verbrauchen, das sind rund 66 % des erzeugten Stroms. Entsprechend muss er nur 55.000 kWh vom Stromanbieter kaufen.

„Im Sommer ist eine Solarstromanlage ideal für den Schweinebetrieb, denn hier verbraucht die Lüftungsanlage viel Strom, was für einen hohen Eigenverbrauchsanteil sorgt“, erklärt LfL-Energieberater Josef Neiber. Weitere Möglichkeiten, um möglichst viel Solarstrom selbst zu verbrauchen und damit die Stromrechnung deutlich abzusenken:

  • Verlagerung der Futteraufbereitung in Zeiten mit hoher Sonneneinstrahlung.
  • Installation eines Batteriespeichers: Damit könnte er die selbst verbrauchte Strommenge auf knapp 24.000 kWh erhöhen, der Eigenverbrauchsanteil läge bei 80 %.

Vergrößert er die Solaranlage auf 90 kW, sinkt der Eigenverbrauchsanteil zwar auf 33 % ohne und 40 % mit Speicher. Dafür kann er aber fast 30.000 kWh selbst nutzen und muss nur noch 45.000 kWh Strom kaufen.

Fördermittel für energiesparende Technik aus dem „Effizienzprogramm“

Das Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und im Gartenbau gewährt Zuschüsse für

Modernisierung und Neubau, regenerative Eigenenergieerzeugung, mobile Maschinen und Geräte. „Bei allen Maßnahmen steht die CO₂-Einsparung im Fokus“, erklärt Josef Neiber, Energieberater bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

Daher gibt es auch eine Förderung für die qualifizierte Beratung zur Ermittlung des betriebsindividuellen CO₂-Einsparpotenzials in Höhe von 80 % der förderfähigen Netto-Beratungskosten. Die maximale Zuwendung liegt bei 7000 € bei betrieblichen Energiekosten von größer 10.000 €/Jahr, darunter gibt es maximal 4500 €. Die zuständige Förderanstalt, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat dazu ein Merkblatt „Beratung“ erstellt.

Förderung von Einzelmaßnahmen

Förderfähig sind einzelne oder mehrere Investitionen (Austausch, Nach- oder Umrüstung) in technische Komponenten.

Dazu gehören:

  1. Elektrische Motoren und Antriebe
  2. Elektrisch angetriebene Pumpen
  3. Ventilatoren
  4. Kompressoren
  5. Vorkühlen in Milchkühlanlagen (auch bei erstmaliger Ausstattung)
  6. automatische Reifendruckregelanlagen (das ist zurzeit ausgesetzt).

Fördermodalitäten:

  • bis zu 30 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten
  • 3000 € Mindestinvestitionsausgaben

Modernisierung und Neubau

  • Optimierungsmaßnahmen an Anlagen zur Kühlung, Belüftung und/oder Wärmeversorgung;
  • Optimierung der Messe-, Steuer-, Regelungstechnik: „Das ist interessant für Schweinebetriebe mit Zwangsbelüftung“, sagt Berater Neiber.
  • Umstellung auf energieeffiziente Technologien und energetische Optimierung von technischen Prozessen

Fördermodalitäten:

  • bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten,
  • bis zu 40 % bei Nutzung von erneuerbaren Energien,
  • Maximal 700 € pro jährlich eingesparter Tonne CO₂,
  • 20.000 € Mindestinvestitionsausgaben.

Regenerative Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung

Gefördert werden insbesondere:

  • Solarkollektoranlagen, Photovoltaikanlagen (wenn Solarstrom selbst genutzt werden kann),
  • Anlagen zum Einsatz von Biomasse und kleine Biogasanlage,
  • Wärmepumpen, Geothermie,
  • Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenetzen,
  • Anlagen zur Speicherung und Wiederabgabe dieser Energien.

Fördermodalitäten:

  • 800 € pro jährlich eingesparter Tonne CO₂
  • bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten

Mobile Maschinen und Geräte

Förderfähig sind:

  • die direkte Elektrifizierung von mobilen Motoren (vor allem Traktoren und sonstige motorbetriebene mobile Geräte) als Ersatz für Verbrennungsmotoren,
  • die Anschaffung oder die Umrüstung von Landmaschinen zur Nutzung von Biomethan und kaltgepresstem Rapsöl als Treibstoff,
  • Technologie für die Herstellung des kaltgepressten Rapsöls für den Eigenbedarf.

Fördermodalitäten:

  • 700 € pro jährlich eingesparter Tonne CO₂
  • bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten (Differenz von Anschaffungspreis zu Referenzpreis einer konventionellen Maschine)
  • 16.000 € Mindestinvestitionsausgaben (bei Um- und Nachrüstung 5000 €).

„Zu beachten ist: Bei allen Investitionsmaßnahmen außer den Einzelmaßnahmen muss der Betrieb ein CO₂-Einsparkonzept vorlegen“, erläutert Neiber. Sachverständige, die dieses ausstellen, findet man im Sachverständigenregister der BLE unter www.ble.de

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Bundes easy-Online: https://foerderportal.bund.de

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie im Beitrag „Sechs Maßnahmen für weniger Stromverbrauch“ aus top agrar 2/2021.

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