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Biogas als Klimaschutzlösung

Klimakonferenz von Glasgow öffnet Biogas neue Chancen

Die Umstellung auf Erneuerbare Energien muss so schnell wie möglich gelingen – und Biogas spielt dabei eine ganz besondere Rolle.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach dem Ende der 26. Weltklimakonferenz in Glasgow zieht die Biogasbranche ein positives Fazit. „Wir lesen aus den Beschlüssen von Glasgow vielfältige Aufgaben und Perspektiven für die Biogasnutzung“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez. Zwei der wichtigsten Diskussionspunkte auf der Klimakonferenz waren der Ausstieg aus der Kohle und die Reduzierung der Methanemissionen. „Für beide Probleme haben wir die Lösungen“, unterstreicht der Verbandsvertreter.

Ersatz von Kohle- und Atomkraftwerken

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Als zuverlässige und flexible Stromproduzenten können Biogasanlagen die Aufgabe von Kohle- und Atomkraftwerken übernehmen. Schon heute stellen sie in der Spitze knapp 6.000 Megawatt zur Verfügung, wenn die Nachfrage an den Strommärkten besonders hoch ist und Wind- und Solaranlagen den Bedarf nicht decken.

Das Klimagas Methan hat vor allem der Präsident der Vereinigten Staaten, Joe Biden, ins Visier genommen. Mehr als 80 Staaten haben sich in Glasgow einer Initiative der EU und der USA angeschlossen, um den Ausstoß von klimaschädlichem Methan zu reduzieren – bis 2030 um mindestens 30 %. Auch hier bieten Biogasanlagen praktische Lösungsmöglichkeiten: allein durch die Vergärung von Gülle und Mist könnten Methanemissionen aus offenen Güllelagern von über 9 Mio. t CO2-Äquivalenten vermieden werden.

Viele Auflagen behindern Entwicklung

Darum fordert der Fachverband Rahmenbedingungen mit Augenmaß. „Die an die deutschen Betreiber gestellten Auflagen werden kontinuierlich strenger, umfangreicher und sind immer schwerer einzuhalten“, kritisiert da Costa Gomez. Ein aktuelles Beispiel ist die Nachhaltigkeitsverordnung. „Grundsätzlich steht die Biogasbranche zu einer nachhaltigen Produktion von Energie“, verdeutlicht er. Aber die Nachweisführung müsse in der Praxis umsetzbar bleiben. Es könne nicht sein, dass die Bundesregierung die entsprechende Verordnung Ende November 2021 verabschiedet und die Betreiber diese zum 1. Januar 2022 umzusetzen haben. Hier müssten praxisgerechte Regelungen gefunden werden.

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