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Klimaschutz: Wichtige Gesetze passieren die Ausschüsse

In Sachen Energie- und Klimapolitik stehen in dieser Woche wichtige Entscheidungen im Bundestag an. Verbände sehen in den Gesetzesentwürfen weitere Bremsen für die Energiewende.

Lesezeit: 7 Minuten

In der letzten Regierungswoche vor der Sommerpause stehen fast täglich wichtige Entscheidungen zur Energiepolitik auf dem Programm. Am Dienstag (22. Juni) haben die zuständigen Ausschüsse des Bundestages zwei wichtige Gesetzesvorhaben gebilligt:

  • Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes zugestimmt.
  • Der Wirtschaftsausschuss hat den Weg für eine gesetzliche Regelung zu Wasserstoffnetzen im Energiewirtschaftsrecht frei gemacht.

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Debatte zum Klimaschutzgesetz

In der Debatte im Umweltausschuss erklärte eine Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion, mit dem Gesetzentwurf habe die Koalition schnell und entschieden auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz reagiert. Der Gesetzentwurf berücksichtige auch den Umstand, dass die Europäische Kommission für Mitte Juli ein eigenes Gesetzespaket zum Klimaschutz angekündigt habe. Gegebenenfalls müssten dann die Ziele für die einzelnen Sektoren überprüft werden.

Schnell und gut könnten in diesem Fall nicht gleichgesetzt werden, sagte ein Vertreter der FDP-Fraktion. Es sei unklug, dass die Koalition mit ihren Zielen vorpresche, bevor die EU ihre Pläne bekanntgegeben habe. Außerdem seien die jährlichen Minderungsvorgaben für den Treibhausgasausstoß schwer nachvollziehbar, und das Gesetz zeige nicht, mit welchen Instrumenten die Ziele erreicht werden sollten.

Der Gesetzentwurf sei nicht im Sinne der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht, kritisierte eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er formuliere keine ausreichenden Ziele und bestimme kein CO₂-Budget.

Es sei nicht richtig, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundesrepublik verpflichtet habe, ein CO₂-Budget aufzustellen, entgegnete ein Vertreter der SPD-Fraktion. Dies sei primär die Aufgabe der Europäischen Union. Im Übrigen werde es sehr schwierig sein, die neuen Ziele zu erreichen. Den Weg dahin müsse die Politik gemeinsam mit Industrie, Gewerkschaften und Verbrauchern gehen.

Ein Vertreter der AfD-Fraktion kritisierte den Beschluss der Verfassungsrichter: Sie hätten sich eine Hypothese zu eigen gemacht, für die es keine Beweise gebe. Die Ausführungen des Experten William Happer in der öffentlichen Anhörung am Montag hätten gezeigt, dass CO₂ die Temperatur nur wenig beeinflusse. Diese Argumente würden von den anderen Fraktionen einfach beiseitegeschoben.

Die Koalition betreibe eine teure und ineffiziente Klimapolitik, sagte ein Vertreter der Fraktion Die Linke. Er sprach sich für ordnungrechtliche Regelungen aus und nannte als Beispiele eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern, ein Tempolimit und die zumindest teilweise Übernahme des CO₂-Preises beim Heizen durch die Vermieter.

Ja zu Wasserstoffregelung im Energiewirtschaftsrecht

Die Wasserstoffstrategie der Bundesregierung soll mit den Regelungen, die der Wirtschaftsausschuss genehmigt hat, einen entscheidenden Schritt vorankommen. In einer Sitzung am Dienstag beschlossen die Abgeordneten mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD und gegen die der Opposition, den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Reglung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht" anzunehmen. Ein FDP-Antrag zu Wasserstoffnetzen fand keine Mehrheit, auch ein Gesetzentwurf der Grünen wurde abgelehnt, genauso wie ein Grünen-Antrag zur Gasnetzplanung. Zusätzlich nahm der Ausschuss eine Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften in geänderter Fassung an. Auch hier stimmten die Regierungsfraktionen dafür, die Oppositionsfraktionen votierten dagegen.

In der Debatte verwiesen Vertreter der Regierungsfraktionen auf zuletzt vorgenommene Änderungen am Gesetzentwurf wie etwa Vereinfachungen bei Energiespeichern, um deren Markteinführung zu beschleunigen. Sie sahen auch wichtige Weichenstellungen, um private Investitionen beim Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.

Die Opposition kritisierte den Gesetzentwurf mit unterschiedlicher Stoßrichtung. Während ein AfD-Vertreter planwirtschaftliche Ansätze sah und Wasserstoff als dauerhaftes Zuschussgeschäft bewertete, hieß es von der FDP, die Regelungen müssten einfacher, klarer und großmaßstäblicher ausgestaltet werden. Die Linksfraktion forderte eine Neuausrichtung der gesamten Klima- und Energiepolitik - derzeit würden die erneuerbaren Energien zu zögerlich ausgebaut und gleichzeitig vorrangig Verbraucher zur Kasse gebeten. Eine Vertreterin der Grünen bemängelte ein Sammelsurium kleinteiliger Bestimmungen, ohne dass die ganz großen Fragen beantwortet würden.

BEE kritisiert fehlenden Ausbaupfad

Zu den in dieser Woche bislang getroffenen Einigungen bemängelt der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE), dass die Anhebung der Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien lediglich durch Sonderausschreibungen für 2022 festgeschrieben wurde. Auch dass die Einigung zur Aufteilung der Kosten des CO₂-Preises zwischen Vermietern und Mietern weiter auf sich warten lässt, sei eine Bürde für die Energiewende.

Erleichterungen soll es in den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen geben. Dem BEE fehlen allerdings weiter konkrete Maßnahmen, die den Ausbau der Windenergie insgesamt wieder beschleunigen. Positiv hervorzuheben sei auch die Einigung, die Kommunalbeteiligung auf PV-Freiflächenanlagen auszuweiten, die Doppelbelastung zur Zahlung der EEG-Umlage für Heimspeicher zu adressieren sowie das Festhalten an einer Begrenzung der EEG-Umlagebefreiung im Sinne eines systemdienlichen Anschubs der Wasserstoffwirtschaft.

Kritik am „atmenden Deckel“ bei Photovoltaik

Der weiterhin bestehende „atmende Deckel“ im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verhindert nach Ansicht von drei Landesverbänden den nötigen Ausbau der Photovoltaik. Er legt die Kürzung der Einspeisevergütung bei zunehmenden Photovoltaik-Ausbau fest, auch wenn die Anlagenpreise deutlich langsamer sinken. Die längst überfällige Novellierung dieser Regelung droht nun dem Wahlkampf zum Opfer zu fallen. Aus diesem Grund schlagen die Erneuerbaren-Energien-Verbände der drei Solarenergieländer Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen jetzt Alarm. In einem Brief an ihre Ministerpräsidenten drängen sie auf rasche Änderungen. „Der Zubau liegt seit Monaten mit ungefähr Faktor zwei deutlich über der mit 2.500 Megawatt pro Jahr unsachgemäß niedrig festgelegten Menge. Der hohe Zubau ist gut für die Energiewende und den Klimaschutz, die Anlagenpreise können aber nicht im gleichen Maß gesenkt werden, wie es die Vergütungsabsenkung vorsieht. Die Folge: Der Zubau wird ausgebremst anstatt beschleunigt“, sagt Franz Pöter, Geschäftsführer der Plattform EE BW.Dabei seien sich Politik, Wirtschaft und Wissenschaft längst einig, dass deutlich mehr Photovoltaikzubau in der Größenordnung von jährlich 10.000 bis 15.000 MW nötig ist.

Klare Signale für Wald und Holz nötig

Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) appelliert dringend an die politischen Entscheidungsträger, die Waldbewirtschaftung und Holzverwendung zu stärken und nicht durch realitätsferne CO₂-Reduktionsziele im Klimaschutzgesetz künftig in Deutschland unmöglich zu machen.

Für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) ist im neuen Klimaschutzgesetz eine Reduzierung der CO₂-Emissionen in Höhe von 45 Mio. t bis zum Jahr 2030 vorgesehen. „Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass dieses Ziel nicht realisierbar ist. Denn die natürlichen Ökosysteme, wie Wälder, sind besonders von äußeren Einflüssen, wie Extremwetter oder Bränden abhängig und technische Effizienzsteigerungen oder Innovationen daher nur sehr begrenzt möglich. Es fehlt im Hinblick auf die Projektionsberichte des Umweltbundesamtes und der aktuellen Situation im Wald an einer nachvollziehbaren Herleitung dieser starren Ziele“, erläutert DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus die Position des Verbands. Eine dauerhafte, nachhaltige CO₂-Reduktion sei nur durch nachhaltige Waldbewirtschaftung und Holzverwendung möglich, nicht aber mit dem Verbot der Nutzung in Deutschland.

Holz speichere nicht nur CO₂, sondern ersetze auch klimaschädliche Stoffe und Materialien. Die auf diese Weise erzielten Emissionseinsparungen stünden mit dem neuen Gesetz auf dem Spiel und gefährdeten die Klimaziele insgesamt. So sollten unbedingt Anreize für aktive Waldbewirtschaftung, den Waldumbau und Aufforstung geschaffen werden, damit die nachhaltige regionale Wald- und Holznutzung gesichert ist. Ein wesentliches Instrument auf dem Weg zur Klimaneutralität in der Zukunft werde die verstärkte Verwendung von Holz in allen Bereichen sein.

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