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Bund berichtet an die EU

Klimaschutzgesetz: Deutschland wird Klimaziele verfehlen

Der jetzt veröffentlichte Projektionsbericht 2021 der Bundesregierung zeigt, dass gerade im Gebäude- und Verkehrssektor Nachholbedarf besteht.

Lesezeit: 5 Minuten

Mit den Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung können die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 49 % bis 2030 und um 67 % bis 2040 gegenüber 1990 sinken. Das Bundes-Klimaschutzgesetz schreibt jedoch Minderungsziele von 65 % bis 2030 und 88 % bis 2040 vor – Deutschland verfehlt damit seine Klimaschutzziele in den beiden kommenden Dekaden, sofern nicht zusätzliche Maßnahmen zur Senkung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen getroffen werden.

Zu diesem Schluss kommt der jetzt veröffentlichte Projektionsbericht 2021 der Bundesregierung gemäß den Vorgaben der Europäischen Union, den das Öko-Institut mit weiteren Wissenschaftsinstitutionen durchgeführt hat. Darin werten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein sogenanntes „Mit-Maßnahmen-Szenario“ – also ein Szenario mit allen Klimaschutzmaßnahmen, die bis Ende August 2020 beschlossen wurden – im Zeitraum 2021 bis 2040 aus und beschreiben detailliert die Emissionsentwicklung in Deutschland.

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Emissionsminderung nach Sektoren


Der Projektionsbericht zeigt, dass die Emissionen in den verschiedenen Sektoren unterschiedlich stark sinken. Hauptanteil an den Reduktionen hat die Energiewirtschaft mit dem Rückgang der Stromerzeugung aus Kohle, der CO2-Bepreisung im EU-Emissionshandel und dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Daneben trägt auch der abnehmende Wärmebedarf im Gebäudesektor durch Sanierungsmaßnahmen und der Ausbau der Elektromobilität zur Emissionsminderung bei.

Die Entwicklung der Emissionen in den wichtigsten Sektoren im Detail:

  • Energiewirtschaft: Die Emissionen sinken bis 2030 auf 193 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente (kurz CO₂), bis 2040 auf 75 Mio. t CO₂. Das entspricht einer Minderung um 58 % bis 2030 und 84 % bis 2040 ggü. 1990 – statt der im Klimaschutzgesetz angestrebten 77 % bis 2030 (108 Mio. t CO₂ ).
  • Industrie: Die Emissionen sinken bis 2030 auf 155 Mio. t CO₂ , bis 2040 auf 139 Mio. t CO₂ . Das entspricht einer Minderung um 45 % bis 2030 und 51 % bis 2040 ggü. 1990 – statt der im Klimaschutzgesetz angestrebten 58 % bis 2030 (118 Mio. t CO₂ ).
  • Gebäude: Die Emissionen sinken bis 2030 auf 91 Mio. t CO₂ , bis 2040 auf 50 Mio. t CO₂ . Das entspricht einer Minderung um 57 % bis 2030 und 76 % bis 2040 ggü. 1990 – statt der im Klimaschutzgesetz angestrebten 68 % bis 2030 (67 Mio. t CO₂ ).
  • Verkehr: Die Emissionen sinken bis 2030 auf 126 Mio. t CO₂ , bis 2040 auf 79 Mio. t CO₂ . Das entspricht einer Minderung um 23 % bis 2030 und 52 % bis 2040 ggü. 1990 – statt der im Klimaschutzgesetz angestrebten 48 % bis 2030 (85 Mio. t CO₂ ).

„Der Bericht zeigt deutlich, dass bestehende Instrumente nachgeschärft und neue entwickelt werden müssen, um die Klimaziele zu erreichen“, fasst Dr. Ralph O. Harthan, Senior Researcher im Institutsbereich Energie & Klimaschutz, zusammen.

Eine Sensitivitäts-Rechnung zeigt zwar, dass bei deutlich höheren Preisen für CO₂-Verschmutzungsrechte die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 51 % gegenüber 1990 sinken könnten. Dennoch wird selbst in diesem Fall das Minderungsziel von 65 % deutlich verfehlt.

BEE: Korrektur des Klimaschutzgesetzes wirkungslos

„Der Projektionsbericht ist ein weiterer Beleg für die verfehlte Klima- und Energiepolitik der Bundesregierung. Die bis 2020 auf den Weg gebrachten Maßnahmen reichen bei Weitem nicht aus, um die selbst gesteckten Klimaziele einzuhalten. Und auch nach der Korrektur des Klimaschutzgesetzes 2021 wurde kein weiteres Maßnahmenpaket beschlossen, um die ambitionierteren Klimaziele zu unterfüttern“, so die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE), Dr. Simone Peter.

„Alle emissionsmindernden Maßnahmen können sofort verstärkt werden: der Kohleausstieg, der CO₂-Preis, der Ausbau der Erneuerbaren Energien, die Wärme- und die Verkehrswende“, so Peter. Es sei längst keine Frage der technologischen Umsetzung mehr, sondern rein des politischen Willens. Der BEE habe in einem Sofortprogramm für eine neue Bundesregierung dargelegt, welche Hebel jetzt zügig in Bewegung gesetzt werden müssten, um der Energiewende wieder neuen Schwung zu verleihen. Zentrale Elemente: Faire Wettbewerbsbedingungen für Erneuerbare, der Abbau administrativer Hemmnisse und die Energiewende als Mitmachprojekt.

Appell an die künftige Regierung

In den anstehenden Koalitionsverhandlungen müsse das Sondierungspapier nun zu einem umfassenden Innovations- und Modernisierungsprogramm für die Einhaltung der Klimaziele in allen Sektoren ausgearbeitet werden, fordert die Erneuerbare-Energien-Branche. Die einst erfolgreiche Energiewende drohe im Kleinklein und an Bürokratie zu scheitern, während der globale Wettlauf um die Technologieführerschaft in den dekarbonisierten Märkten bereits in vollem Gange sei. „Wir begrüßen, dass im Sondierungspapier bereits wichtige Vorschläge unserer Branche für die Flächenbereitstellung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie ein neues Strommarktdesign festgehalten sind. Sie müssen nun als Regierungsprogramm ausgestaltet werden“, fordert Reinhard Christiansen, Vorstandsvorsitzender des Landesverbands Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (LEE SH).

Der BEE und Landesverbände der Erneuerbaren Energien appellieren gemeinsam an die Unterhändler der Koalitionsverhandlungen, nun konkrete Wege zur Realisierung der Klimaschutzziele zu vereinbaren und eine tragfähige Energiepolitik im neuen Regierungsprogramm zu verankern. Das bedeutet konkret:

  • Marktbasierte Instrumente zur Minderung von Treibhausgasemissionen: Die CO2-Bepreisung sollte sich an den von wissenschaftlichen Instituten berechneten Kosten pro Tonne CO2 bzw. den für die Einhaltung der Klimaschutzziele erforderlichen Senkungen der CO2-Emissionen orientieren. Eine Erhöhung des ansteigenden Mindestpreises im nationalen Emissionshandel sei anzustreben.
  • Zukunftsfähiges Strommarktdesign: 
Ein weitestgehend von erneuerbaren Energien getragenes System benötigt flexibel steuerbare Kapazitäten zum Ausgleich der fluktuierenden Quellen Wind- und Solarstrom. Dafür sei eine Reform der Steuern, Abgaben und Umlagen notwendig. Darüber hinaus sollte ein konkreter Zeitplan für den Abbau fossiler Subventionen vorgelegt werden. Die daraus freigesetzten Mittel sollten in die Finanzierung des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien und in Technologien der Sektorenkopplung investiert werden.
  • Abbau von Investitionsbarrieren: 
Für den Ausbau von Windenergie und Photovoltaik sowie die Sicherung der Biomasse, Geothermie und Wasserkraft seien zahlreiche Hemmnisse in den Ausschreibungsverfahren abzubauen. Bundes- und Landesregierungen müssten generell auf pauschale Abstandsvorgaben verzichten. Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung seien zu entwickeln und Beschränkungen bei der Flächenverfügbarkeit für erneuerbare Energien zu beseitigen. Weiterhin seien Maßnahmen erforderlich, um die Energiewende wieder als Mitmachprojekt der Bürger zu gestalten.
  • Dekarbonisierung der Wärmeversorgung: 
Am energieintensivsten ist der Wärmesektor ist mit einem Anteil von ca. 52 % am Endenergiebedarf. Für die Wärmewende sind diverse Technologien verfügbar: Wärmepumpen, Geothermie, Solarthermie, Bioenergie. Die Förderung fossiler Heizungen müsse beendet werden. Wärmenetze in den Städten seien zügig von fossilen auf erneuerbare Quellen umzustellen. Im ländlichen Raum versorgen Nahwärmenetze die Einwohner kostengünstig mit erneuerbarer Wärme. Die Förderungen dafür seien klimakompatibel zu gestalten.

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