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Klimaschutzgesetz: Verbände fordern jetzt konkreten Maßnahmenkatalog

Nach der Vorlage des Kabinettsentwurfs zum Klimaschutzgesetz gibt es aus der Branche viele Vorschläge, wie die Bundesregierung den Klimaschutz in Deutschland voranbringen kann.

Lesezeit: 8 Minuten

Mit dem Entwurf zu einem neuen Klimaschutzgesetz reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Stellungnahmen der Verbände und anderer Experten fallen dazu unterschiedlich aus. Kritik gibt es u.a. an der großen Eile und der geringen kurzen Frist für Stellungnahmen, die einen ernsthaften Willen zur Beteiligung der Verbände in Frage stellt.

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BEE kritisiert knappe Beteiligungsfrist

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat sich mit einer Stellungnahme an der Verbändeanhörung beteiligt. „Eine Frist von unter 24 Stunden für die Anhörung von Fachverbänden ist der Relevanz der Thematik nicht angemessen. Eine umfassende Bewertung wird somit unmöglich gemacht“, kritisiert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Trotzdem hat der BEE eine 16-seitige Stellungnahme zum Gesetz abgegeben.

Der BEE fordert zudem eine Klarstellung, auf welcher (wissenschaftlichen und technologischen) Grundlage und politischen Bewertung die Bundesregierung zu den Treibhausgasreduktionszielen gelangt sei.

Vorschläge für die Energiewende

Der BEE legt in seiner Stellungnahme dar, dass vor allem das Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien als zentraler Klimaschutzmaßnahme vervielfacht werden müsse, gerade auch vor dem Hintergrund, dass der Energiesektor besonders viel zur Erfüllung des novellierten Klimaschutzgesetzes beizutragen habe. „Immer noch zementieren Subventionen für fossile Energieträger den Status quo eines fossilen Energiesystems und verzögern so den Einsatz erneuerbarer Energien. Um das Ziel von 65 % Treibhausgas-Minderung bis 2030 zu erreichen, müssen fossile Energieträger den Erneuerbaren in allen Sektoren schneller als geplant weichen und faire Marktbedingungen für die Erneuerbaren geschaffen werden, sonst bleibt das Klimaschutzgesetz nur eine leere Hülle“, sagt Peter. Hierfür schlägt der BEE einen Katalog der Erneuerung als Klimaschutz- und Konjunkturmaßnahme mit hohem Wertschöpfungspotenzial vor.

Die Nutzung Erneuerbarer Energien sei insgesamt um den Faktor 2,4 von 455 TWh (2019) auf 1084 TWh bis 2030 zu steigern und ein konkreter Zeitplan für den Abbau der fossilen Subventionen vorzulegen. Unter Berücksichtigung des steigenden Bruttostromverbrauchs durch E-Mobilität, Wärmepumpen und Grünen Wasserstoff im Rahmen der Sektorenkopplung müsse vor allem der Ökostromanteil erheblich gesteigert werden, von 242 TWh (2019) auf 575 TWh (2030). Die installierte Leistung von Photovoltaik und Windenergie an Land sollte auf 205 bzw. 95 Gigawatt erhöht werden, die Beiträge von Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft seien zu stabilisieren und ihr Flexibilitätspotenzial im Strommarkt zu würdigen.

Für mehr Flexibilität seien Märkte für Systemdienstleistungen für erneuerbare Energien konsequent zu öffnen, Anreize für Lastverschiebungen bei Haushaltsverbrauchern und der Industrie richtig zu setzen und Speicher verstärkt in das System zu integrieren.

Die Ausweitung der direkten erneuerbaren Nutzung im Wärmesektor sei ebenso von zentraler Bedeutung. Dafür fordert der Verband mehr Solarthermie- und Geothermieanlagen sowie mehr Nutzung der Bioenergie. Außerdem müsse der nationale CO₂-Preis sowie der europäische Emissionshandel dringend weiterentwickelt werden.

Für eine weitere Kostenentlastung sei die Reform der staatlich induzierten Strompreisbestandteile notwendig. Ein erster Schritt sei die Finanzierung der ‚Besonderen Ausgleichsregelung‘ und weiterer Befreiungstatbestände für stromintensive Industriebetriebe aus Haushaltsmitteln und die Absenkung der Stromsteuer auf das europäisch mögliche Mindestniveau.

Zur klimafreundlichen Umgestaltung des Verkehrs müsse die Förderung privater Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität ambitioniert fortgeführt und Anreize zur Umrüstung von kommunalen und privaten Fahrzeugflotten deutlich verstärkt werden. Zudem sei die Treibhausgasminderungsquote im Bundesimmissionsschutzgesetz weiterzuentwickeln, indem sie an den Zielen des Klimaschutzgesetzes auszurichten und ein Mindestanteil von 50 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 vorzusehen sei.

Bioenergieverbände wollen bessere Anreizsysteme

Die Bioenergie könne einen Beitrag zur umfassenden und vor allem zügigen ökologischen Transformation der deutschen Wirtschaft leisten. „Wir sehen die Bioenergie als Problemlöser, der immer dort zum Einsatz kommen sollte, wo andere Klimaschutztechnologien bei der Bewältigung der Herausforderungen der Energiewende und im Klimaschutz an ihre Grenzen stoßen“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie. Bioenergie könne fossile Ressourcen in Anwendungen ersetzen, wo wenig klimafreundliche Alternativen bestehen. Zudem könne sie CO₂ der Luft entziehen und dauerhaft speichern.

Für die Novelle des Klimaschutzgesetzes empfehlen die Bioenergieverbände, die bestehenden Anreizsysteme wie das EEG für den Strombereich, die Treibhausgasquote im Verkehr, das Gebäudeenergiegesetz und vor allem die CO₂-Bepreisung so weiterzuentwickeln, dass die vollen Potenziale der Bioenergie in allen Sektoren kurzfristig ausgeschöpft würden. „Des Weiteren sprechen wir uns dafür aus, eine CO₂-Senkenstrategie zu entwickeln, um Ziele für den CO₂-Entzug aus der Atmosphäre und politische Ansätze für den sektorübergreifenden Aufbau von Technologien zur Entnahme von CO₂ aus der Luft und zur dauerhaften Speicherung anzugehen“, unterstreicht Rostek.

BUND fordert weitere Anstrengungen

Der vom Kabinett gebilligte Entwurf eines neuen Klimaschutzgesetzes sei zwar ein großer Fortschritt, werde aber dennoch nicht reichen, um Deutschlands Beitrag zur Erderhitzung auf 1,5 Grad zu begrenzen, kommentiert Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender, das Papier. „Doch genau das hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Generationengerechtigkeit gefordert. Auch das neue Klimaschutzgesetz hinterlässt der nächsten Bundesregierung und zukünftigen Generationen eine schwere Hypothek“, kritisiert Bandt. Daher fordert der BUND Klimaneutralität bis 2040 sowie angepasste Zwischenziele für die Sektoren. Deutschlands Emissionen müssten sofort mit kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen möglichst schnell gesenkt werden.

Das Ende für die Kohle muss bis spätestens 2030 kommen. Erneuerbare Energien sind ambitioniert auszubauen: auf 80 Prozent bis 2030. Pauschale Abstandsregeln von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung müssten fallen, zugleich sei mehr Personal in Genehmigungsbehörden nötig. Zudem fordert der BUND eine Solarpflicht für jedes Dach bei Um- und Neubau.

GermanZero: „Mit der heißen Nadel gestrickt“

Grundsätzlich begrüßt die Klimaschutzinitiative GermanZero jede Entwicklung in Richtung ambitionierterer Klimaschutzmaßnahmen. Die aktuell vorgesehene Novellierung des Klimaschutzgesetzes durch die Bunderegierung hole jedoch nur nach, was sie seit Jahren schuldig ist. Vor dem Hintergrund des Wahlkampfs und der nahenden Sommerpause wirke der neuerliche Entwurf wie mit der heißen Nadel gestrickt. Sie enthalte zum jetzigen Zeitpunkt nur die Mindestanforderungen dessen, was das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft habe, also die Planung von 2030 bis 2050. Sie greife aber weder weitere Empfehlungen zu konkreten Umsetzungsmaßnahmen, noch die ungleiche Verteilung des CO₂-Budgets auf.Im Juni will GermanZero einen Maßnahmenkatalog veröffentlichen, wie ihn die Bundesregierung schon vor geraumer Zeit hätte vorlegen sollen. Anhand der fünf größten emissionstreibenden Sektoren in Deutschland – Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude/Wärme und Landwirtschaft – will die Initiative in einem wissenschaftlich fundierten Katalog konkrete Vorschläge machen, mit denen das 1,5-Grad-Ziel noch erreicht werden kann. Die Maßnahmen werden derzeit in normierte Gesetzestexte formuliert.

Lies fordert konkrete Maßnahmen

„Neue, ambitionierte Ziele beim Klimaschutz sind wichtig, denn sie erhöhen den Handlungsdruck auf alle Beteiligten noch einmal zusätzlich. Aber: Es ist nicht ausreichend, nur an einer Schraube zu drehen und zu erwarten, dass der gesamte Motor dann schneller läuft“, sagt Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. Er fordert jetzt einen klaren Fahrplan dafür, wie der Weg zu mehr Klimaschutz aussieht. Auch das sei Auftrag aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

„Wenn es kommende Woche um die konkreten Maßnahmen geht, erwarte ich hier klare Aussagen des Bundeswirtschaftsministers, wie er den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben will. Denn es reicht nicht, einseitig nur Kraftwerke abzuschalten. Wir brauchen eine Vervielfachung der Ausbaugeschwindigkeit bei den Erneuerbaren“, fordert der Umweltminister.

Außerdem sei ein Klimaschutzbeschleunigungspaket nötig, um Hürden beim Ausbau von Windenergie und Photovoltaik zu senken. Dieses müsse neue Regelungen im Verhältnis zwischen dem Arten- und Naturschutz und dem Klimaschutz enthalten. „Es kann nicht sein, dass kleinteilige Schutzinteressen einzelner Individuen bestimmter Arten große Projekte der Energie- und Klimawende blockieren“, moniert der Minister. Zudem fordert er einen sozial gestaffelten Klima-Soli, mit dem die Kosten des Klimaschutzes und die der Energiewende gerecht verteilt werden könnten.

Siegesmund will ambitionierte EEG-Novelle

Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund fehlen in dem Gesetzesentwurf die überfälligen Förderrichtlinien für Wasserstoff-Initiativen. Zudem lohne die Wasserstoff-Erzeugung noch nicht, wenn Umlage und Steuern im EEG nicht reformiert seien. „Im Bundesrat werden wir dazu und auch zu weiteren fehlenden Maßnahmen Druck erzeugen: So brauchen wir eine EEG-Novelle mit deutlich nach oben korrigierten Ausbauzielen für erneuerbare Energien“, sagte sie.

Die Flächenkulisse für Anlagen, auch durch PV-Freiflächen an Autobahnen und Schienenwegen, sollte erweitert werden. Zudem seien ausreichende Anreize zur Gebäudesanierung, den konsequenten Ausbau der Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität und den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs für den ländlichen Raum nötig.

Auch für die CO₂-Senkungsleistung von Mooren und Wäldern fehle im Klimaschutzgesetz ein konkreter Maßnahmenkatalog des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Moore seien hoch effektive Kohlenstoffspeicher.

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