Der Bundesverband Bioenergie zeigte am Montag in einem Pressegespräch, welche neuen Perspektiven die jüngsten Beschlüsse der Bundesregierung für Biokraftstoffe haben.
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Mit dem am 21. Mai 2021 beschlossenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgas (THG)-Quote hat die Bundesregierung die Neufassung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II - 2018/2001/EG) in nationales Recht umgesetzt. Zentraler Bestandteil ist der ambitionierte Anstieg der THG-Minderungsverpflichtung von heute 6 % auf 7 % im Jahr 2022 und schließlich auf 25 % in 2030. Gleichzeitig wird der vom EU-Recht vorgesehene Ausschluss von Biokraftstoffen aus Palmöl bereits auf das Jahr 2023 vorgezogen. Für das Jahr 2022 wird der Anteil Biokraftstoffe aus Palmöl auf 0,9 % begrenzt. „Dies stärkt die Nachfrage nach Rapsöl“, erläuterte Stephan Ahrens, Geschäftsführer der Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) und Vorstandsmitglied im Bundesverband Bioenergie (BBE) am Montag bei einem Pressegespräch des Verbandes zur Biokraftstoffpolitik.
Künftig weniger HVO und mehr Rapsöl als Biodieselrohstoff
Die höhere Minderungsverpflichtung wurde laut BBE im Gesetzgebungsverfahren auch befeuert durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz. Das hat auch Auswirkungen auf den heimischen Rapsanbau. Im Jahr 2020 wurden hierzulande ca. 3 Mio. t Biodiesel und Hydriertes Pflanzenöl (HVO) für die Erfüllung der THG-Quote benötigt. Hiervon wurden schätzungsweise 1. Mio. t Biodiesel aus Abfallölen hergestellt. „Mit der Umsetzung der RED II in allen Mitgliedstaaten werden jedoch auch Beimischungsquoten für Bio-Kerosin (HVO-basiert) aus Abfallölen eingeführt“, erklärt Arens. Bestehende Biodieselanlagen werden daher, so die Erwartung der UFOP, wieder mehr auf Rapsöl angewiesen sein. Kurzfristig steige also nicht nur in Deutschland der Bedarf an Rapsöl für die Biokraftstoffherstellung. Mit der Anhebung der Strafzahlung von 460 auf 600 €/t CO2 werde der Handlungs- bzw. Erfüllungsdruck für die Marktbeteiligten außerdem wesentlich erhöht.
Obergrenze von 4,4 % aus Anbaubiomasse
Mit dem THG-Quotengesetz hat die Bundesregierung allerdings festgelegt, dass die Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse (also aus Nahrungs- oder Futtermitteln wie Raps oder Getreide) maximal 4,4 % bezogen auf den Energieinhalt beschränkt ist. „Das entspricht in etwa dem Niveau, auf dem wir uns heute befinden, und ist mit EU-Recht vereinbar“, so der Geschäftsführer. Unter Berücksichtigung der Fruchtfolgerestriktionen sei in Deutschland damit eine Rapsanbaufläche von 1,2 bis 1,3 Mio. ha möglich.
Wie Arens mitteilt, hatte die Mineralölwirtschaft Kritik an dieser Grenze geäußert, die Bundesregierung sollte stattdessen verstärkt auf Biokraftstoffe setzen, die nicht in Konkurrenz zu Nahrungsmitteln stehen. „Das sehen wir anders, denn konventionelle Biokraftstoffe sind derzeit die einzige Option, die für nennenswerten Klimaschutz im Verkehr sorgt. Alle anderen Optionen werden erst nach und nach dazu kommen.“ Zudem falle bei der Produktion von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse gentechnikfreies Futtermittel an. Zudem weist er die Kritik der Mineralölwirtschaft zurück, dass die Beimischung von Biodiesel & Co. zum Preisanstieg an der Tankstelle führen würde. „Genau das Gegenteil ist der Fall, wegen der steigenden CO₂-Bepreisung steigt der Preis für die fossilen Komponenten, während Biokraftstoffe preisdämpfend wirken“, macht er deutlich.
Um die 4,4% überhaupt auszuschöpfen, sei im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms eine Normänderung bei den Biokraftstoffen nötig. Denn bei Bioethanol müsste der Beimischungsanteil 20 % steigen (E20), bei Biodiesel auf 10 % (B10) bis 30 % (B30). „B30 hat auch die EU vorgesehen bei geschlossenen Benutzergruppen“, sagt er. Zudem sei eine beihilferechtliche Genehmigung der EU für die Steuerbefreiung von Biokraftstoffen in der Landwirtschaft nötig.
Unterquote öffnet Chancen für Biomethan
Mit dem Gesetz hat der Gesetzgeber auch eine Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe wie z.B. Biomethan aus Gülle oder Stroh festgelegt. „Das bietet sehr gute Chancen für Biogasanlagen, denn Einsatzstoffe wie Gülle oder Stroh bringen hohe THG-Minderungsgutschriften mit sich“, sagt Udo Hemmerling, stellvertretender Vorsitzende des BBE und stellvertretrender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes. Auch wenn die Unterquote nur langsam von 0,2 % im Jahr 2022 auf 2,6 % im Jahr 2030 ansteigt, befürchtet Hemmerling keine Absatzschwierigkeiten aufgrund möglicher Übermengen von Biomethan in Bezug auf die Quote: „Das Nadelöhr ist eher der Fahrzeugbestand. Denn für den Absatz benötigen wir Pkw mit CNG-Antrieb oder Lkw, die mit dem Flüssiggas LNG betankt werden können.“ Gerade Speditionen würden aufgrund des steigenden CO2-Preises auf LNG umsteigen, ist er überzeugt. „Unterm Strich sehen wir also gute Perspektiven für Biomethan im Kraftstoffmarkt. Das könnte sogar ein Anschlussszenario für Biogasanlagen nach 20 Jahren EEG-Laufzeit werden“, ist er überzeugt.