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topplus Höhere Ausbauziele für Wind

Kommt schon die nächste EEG-Novelle?

Das BMU plant nach Medienberichten eine neue EEG-Novelle mit höheren Ausbauzielen für die Windenergie. Angesichts der drohenden Ökostromlücke drückt die Branche aufs Tempo.

Lesezeit: 3 Minuten

Kaum ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seiner neuen Fassung in Kraft, könnte eine neue Novelle anstehen. Das zumindest sagte Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium (BMU) im „Tagesspiegel“. Demnach plant das BMU, eine neue EEG-Novelle mit höheren Ausbaupfaden für die Windenergie auf den Weg zu bringen.

Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßt das sehr. Die Anhebung für den Ausbaukorridor der Windenergie an Land bis 2030 von 71 auf 95 Gigawatt sei der richtige Weg, um die deutschen Klimaziele und den wachsenden Bedarf nach grünem Strom erfüllen zu können. „Der Hinweis auf die notwendigen Planungsvorläufe ist richtig und muss dringend berücksichtigt werden. Für die Zielerreichung ist ein ausreichend langer Planungsvorlauf und ein berechenbarer Planungshorizont erforderlich“, sagte BWE-Präsident Hermann Albers. Eine neue EEG-Novelle müsse noch in diesem Frühjahr beschlossen werden.

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Bundesländer sollen Hürden beseitigen

Um nicht nur die Ziele, sondern auch die Umsetzung eines stärkeren Ausbaus zu gewährleisten, müssen zudem zwei weitere Bereiche angegangen werden: Zum einen sei die volle Abarbeitung der Aufgabenliste „Wind an Land“ des Bundeswirtschaftsministeriums nötig, um die angepassten Ziele auch in die Tat umsetzen zu können. Zum anderen die Unterstützung aller Bundesländer wichtig. Die in einigen Bundesländern noch bestehende Blockade in diesem Bereich müssten endlich beendet werden. So stehe z. B. ein pauschaler Ausschluss der Windenergie von Schadholzflächen im Forst konträr zur Zielerreichung.

Die Erneuerbaren-Branche drängt seit langem auf die Anpassung der Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien, um die Klimaschutzziele in erreichbare Nähe zu rücken und eine Ökostromlücke angesichts des wachsenden Strombedarfs durch Elektromobilität, grünen Wasserstoff und Wärmepumpen in den kommenden Jahren zu vermeiden. Mit der EEG-Novelle 2021 wurde dies nach Ansicht des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE) im vergangenen Jahr nochmals vertagt und in einen Entschließungsantrag verschoben, der im ersten Quartal dieses Jahres das EEG nachträglich korrigieren soll.

Höhere Klimaziele der EU berücksichtigen

Anlässlich der Äußerungen von Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth zur Anpassung der Ausbauziele und der Forderungen der Europäischen Umweltagentur (EUA) nach Verdopplung des Anteils Erneuerbarer Energien im Stromsektor bis 2030 wiederholt der BEE seine Forderungen, der Erhöhung der Ausbauziele sowie der entsprechenden Anpassung der Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen zügig nachzukommen. „Die Bundesregierung wird durch den Entschließungsantrag dazu verpflichtet, nochmals tätig zu werden, um mit angepassten Ausbauzielen ein Signal für Klimaschutz und Innovation zu geben“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Diese Korrektur müsse jetzt mit Weitblick erfolgen, gerade auch vor dem Hintergrund, dass die EU nicht nur ihre Klimaziele, sondern auch ihre Erneuerbaren-Ausbauziele anpassen müsse. Die EUA spreche von 70 Prozent bis 2030. „Es geht jetzt nicht nur darum, der drohenden Verfehlung des bisherigen 65-Prozent-Ziels gegenzusteuern, sondern auch darum, auf die Ambition der EU zu reagieren und ein nationales Ausbauziel von 80 Prozent Erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2030 zu beschließen.“

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