Der Deutsche Wetterdienst (DWD) versucht nach wie vor den Bau von Windkraftanlagen in einem Umkreis von 15 Kilometer um seine Radarstationen auszubremsen. Besonders deutlich wird dieses an einem aktuellen Fall vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München.
Dort klagt der DWD gegen den Bau einer Windkraftanlage in rund 11 km Entfernung zu einer seiner 17 Messstation in Deutschland. Durch die Windmühle würde die Wettervorhersage verfälscht und man erkenne Tornados möglicherweise zu spät, so die Meteorologen.
In der mündlichen Verhandlung vor Gericht kam unter anderem ein Sachverständiger zu Wort. Dieser gab dem DWD zwar ansatzweise Recht. Allerdings sei der Einfluss der Windkraftanlage auf die Vorhersage in dem konkreten Fall gering. Der DWD könne den Fehler außerdem durch beispielsweise zusätzliche Berechnungen auf ein minimales Maß reduzieren – und das zu sehr geringen Kosten, gab der Gutachter weiter zu Protokoll.
Das Gericht versuchte daher den DWD von einem Vergleich zu überzeugen, berichtet die Rechtsanwaltskanzlei MASLATON aus Leipzig. Die Wetterexperten lehnten diesen aber ab. Man wolle keine weiteren „Präzedenzfälle“ schaffen, so das Gegenargument. Das Gericht gab daraufhin dem DWD zu bedenken, dass man solche „Dammbruchargumente“ in anderen Bereichen gut mit jeweils an die Konfliktlagen angepassten Kriterien in den Griff bekommen habe. Auch das überzeugte die Meteorologen nicht. Eine Entscheidung des VGH steht daher noch aus.
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