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Kritik am neuen Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz

Der Bundestag hat das neue Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes beschlossen. Es soll das bislang gültige am 1. Januar 2016 ersetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundestag hat die Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplung-(KWK)-Gesetzes beschlossen. Im Gegensatz zum bisher von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf wurden in der Fassung vom vergangenen Donnerstag (3.12.) einige Punkte noch verändert. Es soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

 

So wird das Ausbauziel jetzt in Terawattstunden (TWh) und nicht mehr anteilig an der regelbaren Nettostromerzeugung definiert. Damit soll sichergestellt werden, dass der KWK-Anteil an der Nettostromerzeugung auf 110 TWh bis zum Jahr 2020 sowie auf 120 TWh bis zum Jahr 2025 „im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes" steigen soll. Im Regierungsentwurf war zunächst vorgesehen, den Anteil der Nettostromerzeugung aus KWK-Anlagen auf 25 % an der regelbaren Nettostromerzeugung bis zum Jahr 2020 zu erhöhen.

 

Zu den weiteren wichtigen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf gehört die Änderung des Förderrahmens, der bis Ende des Jahres 2022 verlängert wird. Damit soll den Anlagenbetreibern ein höheres Maß an Planungssicherheit gegeben werden. Weiterhin wird die Förderdauer für Kleinanlagen und Brennstoffzellen mit einer Leistung unter 50 kW auf 60.000 Stunden erhöht. Der Kostendeckel für das KWK-Gesetz soll auf 1,5 Mrd Euro pro Jahr angehoben werden.

 

Die betroffenen Verbände reagierten vor allem mit Hinweisen auf ihre Partikularinteressen. Für den Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) ist die Novelle eine verpasste Chance für die Energiewende und den Klimaschutz. Verbands-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig stört sich vor allem an der Förderung fossil befeuerter KWK-Anlagen. Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) bemängelt, dass in Zukunft vor allem öffentliche KWK-Anlagen gefördert würden. Die großen Potentiale zur CO2-Einsparung der industriellen KWK blieben außer Acht.

 

Beim Fachverband Biogas heißt es: „Während die internationale Staatengemeinschaft in Paris über ein globales Klimaschutzabkommen berät, geht Deutschland als selbst ernannter Vorreiter in Sachen Klimaschutz zu zögerlich voran.“ Zwar würden neue Kohle-KWK-Anlagen nicht mehr gefördert. Doch den entscheidenden Schritt – die Öffnung von KWK-Konzepten und Wärmenetzen für Erneuerbare Energien – ist die Bundesregierung nicht gegangen, obwohl insbesondere die Biogas- und Biomethanbranche einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet hatte.

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