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topplus Entwurf zum neuen EEG

Kritik an „EEG-Novelle ohne Inspiration“

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft sieht in der geplanter EEG-Novelle wenig Inspiration und Innovation. Kritik gibt es auch vom Bundesverband Windenergie.

Lesezeit: 4 Minuten

Bei der Vorbereitung der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geht das Bundeswirtschaftsministerium weiter von den bekannt unrealistischen Bruttostromverbrauchsannahmen für 2030 aus und ignoriert somit die eigene Wasserstoffstrategie sowie den politisch gewollten Schwenk hin zur Elektromobilität oder zu Wärmepumpen. So lautet eine erste Analyse des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne) auf der Grundlage der ersten bekanntgewordenen Details. „Es ist abwegig, trotz der sicher steigenden Nachfrage nach erneuerbaren Energien aus diesen Sektoren und der Industrie Zubaumengen für Erneuerbare Energien abzuleiten, die dem nicht im Ansatz genügen können. So wird aus dem green deal für den Wirtschaftsstandort Deutschland ein no deal“, kritisiert der Geschäftsführer des bne, Robert Busch.

Keine Hoffnung für bestehende Windmühlen

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Hier und da würden nur Bagatellgrenzen verschoben, etwa bei Flächenkulissen oder Ausschreibungsgrößen. Bei Windenenergiebestandsanlagen besteht die BMWi-Strategie auf dem Prinzip Hoffnung, dass trotz schwacher Marktwerte viele Anlagen irgendwie schon weiter laufen werden. Auch hier wäre laut bne mehr Realitätsbezug hilfreich. Damit laufe das BMWi mit beiden Händen vor den Augen in die nächste Windlücke.

Immerhin soll ein Korrekturfaktor bei der Referenzertragsmenge bei Windenergie an Land auf 60% absinken; dies wird nach Ansicht des bne das Angebot bei Ausschreibungen bei neuen Anlagen erhöhen.

Der bne vermisst Ansätze dazu, das EEG stärker auf die Sektorenkopplung auszurichten und das EEG innovativer zu gestalten. Dazu würden kombinierte Ausschreibungen mit Speichern gehören.

Wenig Innovation

Positiv sei zwar, dass bei Photovoltaikbestandsanlagen Rechtssicherheit geschaffen werden soll und dass man die Regelungen beim Mieterstrom verbessern will. Details bleiben hier allerdings abzuwarten. „Man kann bei der EEG-Novelle nicht so tun, als ob es keine Wasserstoffstrategie oder keine Sektorenziele im Verkehrs- und Wärmesektor gäbe. Die Bundesregierung sollte auch wieder mehr Mut haben, Innovationen voran zu treiben. Die vorgesehenen Maßnahmen entsprechen nicht im Entferntesten den Ambitionen, die die Energiewirtschaft hat, um ihren Beitrag zur Erholung der Wirtschaftskrise leisten zu können.“

Viele Punkte im Arbeitsplan Wind an Land noch offen

Den Finger in die Wunde legt auch der Bundesverband Windenergie. Noch immer sei die „Aufgabenliste Wind an Land“, die das Bundeswirtschaftsministerium vom Oktober 2019 nicht abgearbeitet. „Wir haben die Vorlage des 18 Punkte umfassenden Arbeitsplans begrüßt. Genehmigungen und Marktvolumen verharren jedoch auf weiterhin niedrigem Stand. Es fehlen allein in diesem Jahr immer noch 3.000 Megawatt an Zubau“, erklärt BWE-Präsident Hermann Albers. Das Defizit zur Einhaltung der Pariser Verträge wachse rasant.

Auch die vermeintlich schon abgehakten Punkte seien nicht umgesetzt, kritisiert Albers: „Nach wie vor sind zwölf Punkte noch nicht vollständig gelöst.“ Doch auch einige vom BMWi abgehakte Punkte sind laut BWE in Wirklichkeit noch offen: Das Artenschutzportal (Punkt 9) zum bundesweiten Monitoring geschützter Arten ist zwar beschlossen, aber noch keineswegs umgesetzt, wie es das BMWi vermittelt. Andererseits werden Punkte abgehakt, die gar nicht gelöst wurden: Die Weiterentwicklung des BNatSchG (Punkt 12) wird als erledigt angesehen, weil ein Kompromiss im Bereich Offshore-Windenergie gefunden wurde. Allerdings handelt es sich bei dem Arbeitsprogramm des BMWi um eines für Windenergie an Land!

Wunsch und Wirklichkeit klaffen auseinander

Auch bei der Kennzeichnung „Umsetzung läuft“ entsteht teilweise ein falscher Eindruck: Bei der Erschließung von Flächenpotenzialen durch Reduzierung der Anlagenschutzbereiche bei Drehfunkfeuern (Punkt 13) sind zwar erste Änderungen bei der Bewertungsmethode umgesetzt worden und die Überprüfung der Reduzierung wurde angekündigt, aber noch nicht durchgeführt. „Es ist gut, dass das BMWi den eigenen Arbeitsstand bewertet und veröffentlicht. Jedoch braucht es stärkeres zupacken bei der Umsetzung. Im kommenden Jahr werden wir einen Paradigmenwechsel erleben: Erstmals fallen Windenergieanlagen aus der EEG-Förderung. Wie viele der Anlagen sich halten können, ist ungewiss“, sagt Albers. Umso dringender müsse die Politik die Rahmenbedingungen für diese Situation verbessern. „Wir warten nun auf eine schnelle Vorlage der EEG-Novelle. Sie muss die Umsetzung der Aufgabenliste sichtbar vorantreiben.“

Nach Medienberichten will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier einen ersten Entwurf zum EEG Anfang September vorlegen, damit das Kabinett ihn am 23. September beschließen kann.

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