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Brief

Kritik an geplanter Bepreisung von Biokraftstoffemissionen

Verbände der Landwirtschaft und der Bioenergiebranche fordern die Politik auf, die Bepreisung bei Überschreitung der Kappungsgrenze von 4,4 % am Endenergieverbrauch wegzulassen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die von der Bundesregierung geplante Bepreisung von CO2-Emissionen aus nachhaltig zertifizierten Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse stößt bei den Akteuren der Bioenergiebranche auf strikte Ablehnung.

In einem Brief an die beteiligten Politiker wenden sich die Branchenvertreter gegen die vorgesehene Bepreisung bei einer Überschreitung der in der BImSchV verankerten Kappungsgrenze von 4,4 % am Endenergieverbrauch.

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Laut den Verbänden wäre die beabsichtigte CO2-Bepreisung „nicht nur klimawissenschaftlich falsch, sondern auch aus energiepolitischer Perspektive nicht vertretbar“. Die Regelung stehe im Widerspruch zur Zweckbestimmung des BEHG, das ausdrücklich der Bepreisung fossiler Emissionen aus Brenn- und Kraftstoffen dienen solle, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst seien.

Ferner laufe die geplante Einbeziehung der Kraftstoffalternativen auch der mit dem nationalen CO2-Preis beabsichtigten Lenkungswirkung zuwider, die aber verfassungsrechtliche Voraussetzung der Bepreisung sei. Die Begrenzung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse sei zudem außerhalb des BEHG emissionsschutzgesetzlich geregelt.

Internationalen wissenschaftlichen Konsens nicht verlassen!

Nach Einschätzung der Verbände ist die vorgesehene Bepreisung biogener CO2-Emissionen aus nachhaltig zertifizierten Biokraftstoffen außerdem nicht mit der wissenschaftlichen Grundlage des Klimaschutzes und den darauf aufbauenden internationalen Treibhausgasbilanzierungsregeln des Weltklimarates (IPCC) vereinbar.

Diese stellten klar, dass das von Pflanzen gebundene CO2 bei der energetischen Biomassenutzung als treibhausgasneutral zu bewerten sei. Deutschland dürfe in dieser Frage nicht den internationalen wissenschaftlichen Konsens zu Lasten einer kontrafaktischen Politik verlassen.

Die Absender

Zu den Unterzeichnern des Schreibens gehören neben den Bundesverbänden der Bioenergie (BBE) und der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) auch der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB), der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) sowie der Fachverband Biogas (FvB), die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) und der Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID).

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