Am Dienstag (12.11.2019) hat das Wirtschaftsministerium den Referentenentwurf für das „Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung“ öffentlich. Das Gesetz zielt allerdings nicht nur auf Kohlekraftwerke, sondern soll auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Baugesetz ändern. Wie das Handelsblatt berichtet, soll demnach zwischen Wohngebieten und Windrädern demnächst mindestens 1000 Meter liegen. In dem Referentenentwurf stellt das Bundeswirtschaftsministerium klar, dass mit einer Wohnsiedlung bereits eine Ansammlung von fünf Häusern gemeint sein kann – und diese müssten noch nicht einmal gebaut sein, heißt es in dem Entwurf, der dem Handelsblatt vorliegt. „Damit setzt Wirtschaftsminister Peter Altmaier zum Todesstoß gegen die Windkraft an Land an“, kritisiert der WWF Deutschland.
Schädlich für Jobs und Klimaschutz
Die Pläne seien ein Schreckgespenst für Jobs und Klimaschutz. Sollte der Entwurf so umgesetzt werden, sei das Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung faktisch ein Gesetz zur Reduzierung der Windkraft an Land. Die in der Vorlage geplante Abstandsregelung für Windkraftanlagen reduziert laut WWF die Windenergie dramatisch. Etwa 60 Prozent der heute verfügbaren Fläche würde damit wegfallen. In den nächsten Jahren würden mehr Windenergieanlagen ab- als aufgebaut!. In einem Brief an die Bundesregierung schrieben der Industrieverband BDI, der Gewerkschaftsbund DGB, der Energieverband BDEW, der Bundesverband für Windenergie (BWE), der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) und der Maschinenbauverbands VDMA: „Es ist uns unerklärlich, dass an einer Regelung zu bundeseinheitlichen Mindestabständen festgehalten wird, obwohl klar ist, dass damit das Ziel von 65 Prozent Erneuerbare Energien in 2030 nicht gehalten werden kann.“
DUH: "Abrissbirne für die Energiewende"
„Mit seinem Gesetzentwurf zum Kohleausstieg und zu Baubeschränkungen für Windkraftanlagen schwingt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Abrissbirne gegen die Energiewende. Damit Windenergie und Klimaziele in Deutschland eine Zukunft haben, darf diese Teilnovelle des EEG keinesfalls vom Bundestag verabschiedet werden“, fordert auch Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Mit den geplanten Abstandsregelungen für Windenergieanlagen rücke das 65 %-Ausbauziel für eneuerbaren Strom bis 2030 in weite Ferne. Die geplanten Abstände der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung seien reine Verhinderungsabstände. „Eine solide Abschätzung der benötigten Gesamtfläche wurde nicht vorgenommen. Zudem sind die Abstandsregelungen rechtlich angreifbar und können jahrelange Blockaden beim Ausbau der Windkraft auslösen“, befürchtet er. Ohne konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien könne Deutschland nicht zeitgleich aus der Kohle aussteigen. Wenn Regierung und Bundestag dieses Gesetz unverändert verabschiedeten, stellten sie deshalb auch den mühsam gesellschaftlich ausgehandelten Kohlekompromiss in Frage.
Grüne: Wichtige Entscheidungen zum Kohleausstieg verschoben
„Ohne jede Not will die Koalition eine bundesweite Mindestabstandsregelung für Windräder vorschreiben, die nicht nur für Wohngebiete, sondern quasi überall gelten soll. Damit errichten Union und SPD nahezu um jede Gießkanne eine 1-km-Sperrzone für Windkraftanlagen. Das ist ein weiterer Sargnagel für die Windkraft“, meint auch Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag. Auch bei Kohleausstieg sei das Gesetz eine Enttäuschung, so Hofreiter: „Anstatt die Vorschläge der Kohlekommission umzusetzen, schieben Union und SPD wichtige Entscheidungen einfach auf. Damit sind die Klimaziele von Paris nicht einzuhalten.“
LEE: Arbeitsplätze unwiderruflich verloren
Angesichts gravierender Einschnitte beim Windkraftanlagenhersteller Enercon und dessen Zulieferern, bei dem allein in Niedersachsen 1.500 Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren, fordert der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) in Niedersachsen die Politik nachdrücklich auf, die Abwärtsspirale bei den erneuerbaren Energien umzukehren.
„Die Arbeitsplätze, die jetzt unwiderruflich verloren gehen, hängen mit den schlechten politischen Rand- und Rahmenbedingungen für die Erneuerbaren zusammen. Die geplante pauschale 1.000-Meter-Abstandsregelung bringt unsere Branche in noch größere Schwierigkeiten. Die Landes- und die Bundespolitik müssen sich jetzt bewegen, sonst wird die Windkraft in Deutschland keine Zukunft haben“, bemängelt Wilhelm Wilberts, Vorsitzender des BWE-Landesverbandes Niedersachsen-Bremen und Geschäftsführender Vorstand des LEE. Aus Sicht des LEEs drückt sich der Bund vor seiner Verantwortung, an technischen Regeln orientierte Abstände zu beschließen und überlässt es den Ländern, Regelungen unterhalb dieser pauschalen Marke zu finden. Sollte die 1.000-Meter-Abstandsregelung bundesweit eingeführt werden, haben die Bundesländer 18 Monate Zeit zu entscheiden, ob sie die 1.000-Meter-Abstandsregelung grundsätzlich akzeptieren oder ob sie von ihrem Recht Gebrauch machen, eine eigenständige Re- gelung anzustreben (sogenannte Opt-out-Option).
von Franz Zurhake
Unvernünftiges Niedersachsen
Während sich der bayerische Staatswald ob seiner umweltfreundlichen Windkraftanlagen im Wald rühmt und diese z.B. auch in Nordrhein-Westfalen erlaubt sind, gilt in Niedersachsen ein striktes Verbot für deren Errichtung im Wald. Das verstehe wer kann. Ich allein könnte zwei Anlagen im Wal errichten und das sogar mit 1000 Metern Abstand zum nächsten Haus.
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von
Pfeif, wenn du keine Luft mehr kriegst....
Die Verzögerungstaktik ist offensichtlich - erst Biomasse, jetzt Windkraft. In den anstehenden Wahlkampfzeiten, wenn dann Arbeitsplätze schwerer wiegen als alles andere, werden die Restlaufzeiten bestehender Kohle- und Kernkraftwerke ganz einfach verlängert werden.....
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von Tilman Kluge
Einzelfallprüfung
Statt fester Pauschalwerte muß der Abstand am Einzelfall bemessen werden. Der vorgesehene Abstand muß vom Investor/Antragsteller im BImSchG_Antrag begründet werden. Es kann nicht Sache der Behörde sein, Abstände (und andere Daten) auf Steuerzahlerkosten ermitteln zu lassen. Vor allem die Minimierung von Geräuschimmissionen und visuellen Störungen zu Lasten von Siedlungen wie groß auch immer (auch in einer kleinen Siedlung kann jemand unter einer WKA physiologisch leiden) muß alleinige Sache vom Investor/Antragsteller sein. Und wenn in Regionalplänen Vorrangflächen incl. Abstandsflächen eingetragen sind, müssen WKA sich vollumfänglich (Rotorradius) innerhalb der VF-Abgrenzungen befinden. Pikant in Hessen (Regionalplan Südhessen) ist, daß man dort bei der Bemessung von WKA-Gesamthöhen von 200m ausgeht, der Stand der Technik (vgl. auch Szenario II der Projektion der Hochschule Hannofer für 2050) aber aktuell schon auf 300m Gesamthöhe hinausläuft. Die Differenz will man in Hessen beurteilen, wenn tatsächlich höhere Anlagen (was derr Regelfall sein wird) beantragt würden. Damit sind die Folgen einer unausgegorenen Regionalplanung vorprogrammiert, was zu einem deutlichen Teil auch zu Lasten der WKA-Branche ginge, weil es für sie keine seriösen Planungsperspektiven für WKA >200m GH gäbe.
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von Erwin Schmidbauer
Diskriminierung?
Warum sind eigentlich ein oder zwei Häuser mit den Bewohnern weniger schützenswert als sechs Häuser mit den Bewohnern????? Die Abstände dürfen nicht willkürlich festgelegt werden, wie hier, sondern die nur Beeinträchtigungen der Bewohner berücksichtigen. Alles andere ist diskriminierend für Bewohner von kleinen Ansiedlungen.
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von Andreas Gerner
Pauschale Abstände sind ungerecht - wahrer Hintergrund durchschaubar!!!
Pauschale 1000 m oder das in Bayern geltende 10H (10fache Gesamthöhe der Anlage ist Abstand, also heute ca 2000m!) sind in der Praxis für den Anwohner ungerecht. Beispiel: wird ein Dorf ringsherum mit 15 Anlagen umzingelt, die alle gerade so mindestens 1000m Abstand haben, wäre das erlaubt. Wird dagegen ein einziges Windrad 999 m auf der windabgewandten Seite des Dorfes geplant und ist sogar noch ein Wald dazwischen, wird das verboten. So schützt man nicht die Bevölkerung, sondern die Interessen der gierigen vier Energiekonzerne! ----------------------------------- Das bestehende Regelwerk BImSchG bewertet dagegen präzise die tatsächliche Einwirkung (laute Windräder müssen weiter weg, besonders leise dürfen näher ran; viele Windräder müssen weiter weg, einzelne dürfen näher ran; Hauptwindrichtung und natürliche Gegebenheiten wie Geländeform und Wald werden berücksichtigt.) und beruht auf wissenschaftlichen Ergebnissen, wie viel Schattenwurf, Lärm usw. für einen Menschen nachweislich unschädlich sind. --------------------------------- Warum also zusätzlich pauschale Sperrzonen, die wissenschaftlich nicht begründbar sind? Weil es den Konzernen die exorbitanten Gewinne sichert.
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von Gerd Schuette
Altmaier war, ist und bleibt der Verhinderer/Bremsklotz der Energiewende und des Klimaschutzes
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