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KWK-Gesetz: Auch BHKW drohen Ausschreibungen

Betreiber von Erdgas-Blockheizkraftwerken größer 1 MW könnten demnächst keine gesetzlich festgelegte Vergütung mehr bekommen, sondern sich an Ausschreibungen beteiligen müssen. Grund sind Auflagen der EU-Kommission.

Lesezeit: 2 Minuten

Das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Allerdings prüft die EU-Kommission derzeit noch beihilferechtliche Aspekte. Diese liegen bislang nicht vor. Wie die Rechtsanwaltsgesellschaft Maslaton aus Leipzig berichtet, stellt daher das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) solange keine Zulassungsbescheide aus, bis die EU-Genehmigung offiziell vorliegt. Die Bescheide sind aber für den Erhalt der Förderung zwingend notwendig. Dadurch gerät der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung deutlich ins Stocken.


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Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi)sollen die Verhandlungen mit der EU-Kommission nun aber abgeschlossen sein. Mit der förmlichen Genehmigung sei für Mitte September zu rechnen, berichtet die Kanzlei. „Ein Aufatmen der KWK-Branche dürfte aber zu früh sein. So wird die Genehmigung wohl nur unter Auflagen erteilt werden“, mutmaßen die Rechtsanwälte. Die Förderbestimmungen des KWKG 2016 sollen wahrscheinlich in der aktuellen Fassung genehmigt werden. Allerdings könnte die Förderung für KWK-Anlagen ab 2017 über Ausschreibungen ermittelt werden müssen, wie es aktuell auch bei Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien der Fall ist. Davon betroffen sein sollen neue und modernisierte KWK-Anlagen im Leistungsbereich von 1 bis 50 Megawatt (MW), die den erzeugten Strom dann ausschließlich in das Netz einspeisen müssten.


Für KWK-Anlagen, die noch bis Ende des Jahres genehmigt/zugelassen bzw. verbindlich bestellt werden, sollen Übergangsregelungen gelten. „Wie diese genau aussehen, ist allerdings noch nicht bekannt“, so die Kanzlei Maslaton. Ob die Einführung von Ausschreibungen aufgrund der damit verbundenen Risiken ein endgültiges Aus für den KWK-Ausbau bedeuten wird oder aber auch Chancen birgt, bleibe abzuwarten und dürfte vor allem von der rechtlichen Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns abhängen. Sicher erscheine jedoch, dass der Gesetzgeber aus Sicht der EU-Kommission auf jeden Fall beim KWKG 2016 noch nachzubessern hat.


Wie sich unter den aktuellen Fördersätzen des KWK-Gesetzes 2016 Blockheizkraftwerke mit Erdgasanschluss im Sauenstall rechnen und wie ein Praktiker ein BHKW erfolgreich nachgerüstet hat, lesen Sie in der Rubrik „Energie“ auf S. 110 in der aktuellen Ausgabe von top agrar, die Sie heute in Ihrem Postkasten finden.

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