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Lackmann: „Naturschutz torpediert Windenergie immer stärker“

In einem offenen Brief an das Bundesumweltministerium kritisiert WestfalenWind-Geschäftsführer Johannes Lackmann die steigende Klagewelle von Naturschutzverbänden gegen die Windenergie sowie die Berufung des Nabu-Vorsitzenden Josef Tumbrinck ins Umweltministerium.

Lesezeit: 4 Minuten

Eigentlich müssten Naturschützer und die Erneuerbare-Energien-Branche an einem Strang ziehen. „Denn ein wirksamer Klimaschutz ist eine wichtige Bedingung für den Fortbestand vieler Arten“, sagt Johannes Lackmann, Geschäftsführer der WestfalenWind GmbH aus Paderborn, einem Betreiber von Windenergieanlagen. In einem offenen Brief an das Bundesweltministerium kritisiert Lackmann, dass Artenschutz inzwischen so verstanden wird, dass jedes einzelne Individuum unabhängig vom Grad der Bestandsgefährdung und unabhängig vom Ausmaß der Folgekosten absoluten Vorrang hat. „Wenn dann das Ganze nur fokussiert wird auf Windenergie, nicht auf Verkehr und nicht auf Landwirtschaft, dann ist der Ausbau der Windenergie als eine der wichtigen Säulen im Klimaschutz definitiv am Ende.“

Klagewelle hat verheerende Auswirkungen

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Dabei habe die Windbranche hat in den letzten 20 Jahren im Rahmen ihrer Kompensationsverpflichtungen etwa 1,5 Mrd. € in Naturschutz investiert und viele Biotope, die heute neuen Windenergieprojekten entgegengehalten werden, erst selbst geschaffen. Inzwischen werde der notwendige Ausbau ausgebremst. Die größten Bremser seien der NABU und die vom NABU personell durchsetzten Naturschutzbehörden mit ihren Vetorechten in jedem BImSchG-Verfahren.

„Der NABU als reichster deutscher Umweltverband macht den Widerstand gegen die Windenergie zum Geschäftsmodell“, kritisiert Lackmann. Obwohl seiner Meinung nach z.B. Landwirtschaft, Verkehr, Plastikmüll in den Meeren, Überfischung zu den großen Verursachern des Artensterbens gehören, konzentriere der NABU sein Verbandsklagerecht vorrangig auf die Windenergie.

Die Klagewelle habe inzwischen eine verheerende Wirkung: Mit beklagten Projekten und den Verfahrensdauern vor Gerichten könne niemand an einer Ausschreibung teilnehmen.

Formal beklagt werden die Genehmigungsbehörden, diese verändern in Folge radikal ihre Genehmigungspraxis, erfinden immer neue Artenschutzprüfungen. „Nachdem alle Vogelarten einzeln abgeprüft sind, werden inzwischen Gutachten verlangt zur Frage, welche Auswirkungen Windräder auf das Vorkommen von Moosen haben“, nennt Lackmann ein Beispiel. Dadurch werden BImSchG-Verfahren immer aufwändiger und immer länger. Wenn dann die Genehmigung nach Jahren vorliegt, sei der beantragte Maschinentyp technisch veraltet.

Weitere Folge ist, dass kaum noch ein freier Anlagenbetrieb genehmigt wird sondern die Betriebszeiten immer stärker beschränkt werden. Weniger Betrieb bei gleichen Kosten treibt dann die Preise hoch.

Aus diesem Grund sei die Berufung von Josef Tumbrink ins Bundesumweltministerium sehr kritisch zu bewerten. „Josef Tumbrink hat als NABU-Chef in NRW maßgeblich die Klagen gegen die Windenergie forciert. Mehrere aktuell noch laufende Klagen tragen seine Unterschrift“, führt Lackmann an.

Was sich jetzt ändern müsste

Daher fordert er schleunigst ein Umdenken von den Naturschutzverbänden und -behörden:

  • Das Bundesamt für Naturschutz sollte sich auf Naturschutz zu beschränken und nicht den Artenschutz zu instrumentalisieren für die Verteidigung historischer Landschaftsbild-Klischees.
  • Das BfN sollte auch die technischen Optionen für Artenschutz fördern und wirksame Systeme zertifizieren. „Im EU-Ausland sind längst technische Systeme zur Vogelerkennung und Vergrämung oder Abschaltung der WEA üblich. Mit neuen Kamerasystemen und Künstlicher Intelligenz können wir Vogelarten, ihren Abstand und ihre Flugrichtung sicher erkennen. Wir führen jetzt selbst solche Systeme hier ein und lassen sie auf eigene Kosten wissenschaftlich untersuchen“, sagt Lackmann. Da das BfN die Windkraft generell kritisch sieht, fördert es nicht nur nicht die Entwicklung solcher Systeme, sondern es lehnt den technischen Artenschutz einfach ab.
  • Lackmann erwartet vom BMU einen verbindlichen Artschutzleitfaden für den Bereich Windenergie, der den Ausbau der Windenergie real ermöglicht.
  • Artenschutz müsse international gedacht und konsistent organisiert werden. Der Mitteleinsatz für den Artenschutz müsse vorrangig dort erfolgen, wo man damit die jeweils größten Bedrohungen verhindern kann. „Es macht wenig Sinn, für den Individuenschutz einzelner Zugvögel in Deutschland enorme Summen aufzuwenden, wenn man mit diesen Mitteln entlang der Zugrouten ganze Bestände schützen kann, die dort heute noch bejagt werden oder deren Rastplätze aktiv ruiniert werden“, so der Geschäftsführer. Es spreche nichts dagegen, die Windenergiebranche an der Finanzierung solcher Projekte zu beteiligen.
  • Konsistenz muss auch in Deutschland eingefordert werden. „Warum müssen Windkraftanlagen Abstand zu Brutstätten der Waldschnepfe halten, wenn die Waldschnepfe gleichzeitig zum Jagdwild gehört?“, fragt er.
  • Im Übrigen sollten mit öffentlichen Mitteln keine Verbände und Institutionen gefördert werden, die aktiv die Energiewende torpedieren.
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